Seminare für Mitarbeiter

Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 III EStG => § 4 I EStG) : Liquiditätsvorteil bei drohenden Rückzahlungen von Coronahilfen

Termine:

Die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen stehen an und damit für einige Mandanten auch nicht unerhebliche Nachzahlungen. Einen Liquiditätshilfe könnte hier ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmenüberschussrechnung zum Bestandsvergleich sein. Die Berücksichtigung entsprechender Rückstellungen kann die Steuerbelastung reduzieren und damit notwendige finanzielle Freiräume für die Rückzahlung von Coronahilfen schaffen.

Was beim Wechsel der Gewinnermittlungsart zu beachten ist, zeigen wir Ihnen in unserem 90 minütigen Onlineseminar. Zahlreiche Praxisbeispiele unterstützen bei der Umsetzung in die Berufspraxis.