Walter Niermann
Dipl.-Finw.
Finanzministerium NRWAb dem 01.01.2024 sind zahlreiche lohnsteuerliche Änderungen in Kraft getreten, über die wir Ihnen in diesem Seminar einen Überblick geben. Neben den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz werden u.a. die Neuerungen in den Lohnsteuer-Hinweisen 2024, Änderungen bei den Reisekosten, der betrieblichen Altersversorgung, bei Firmenwagen sowie bei der grenzüberschreitenden Mitarbeitertätigkeit aufgezeigt.
Unser erfahrener Referent, Herr Dipl.-Finw. RD Walter Niermann stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer ab 2024 in unserem kompakten Onlineseminar vor.
Das Studienwerk bietet Ihnen das Seminar "Aktuelles zur Lohnsteuer 2024" auch als Online-Aufzeichnung an! Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
A. Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
1. Verbesserung bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen
2. Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
2. Entschärfung bei Versorgungsbezügen
3. Verbesserung bei der Abziehbarkeit von Geschenken
4. Anhebung der Verpflegungspauschalen und der Berufskraftfahrerpauschale
5. Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen
6. Abschaffung der Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug
7. Wegfall der Pauschalierungsgrenze bei Gruppenunfallversicherungen
8. Beschränkte Steuerpflicht bei Homeoffice und mobilem Arbeiten
B. Neuerungen in den amtlichen Lohnsteuer-Hinweisen 2024
1. Lohnsteuerliche Behandlung des Deutschlandtickets
2. Fahrradgestellung bzw.-übereignung nebst Zubehör
3. Zweifelsfragen zu Mobilfunkkosten
4. Lohnsteuerberechnung bei zeitanteiliger Steuerpflicht in Deutschland
C. Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Entfernungspauschale
1. Neue Auslandsreisekostensätze für 2024
2. Zweifelsfragen zur ersten Tätigkeitsstätte
3. Aktuelles zur doppelten Haushaltsführung
4. Die neuen Umzugskostenpauschalen
5. Abgrenzung zwischen Personennah- und Fernverkehr
D. Aktuelles zur BAV
1. Steuerfreier Höchstbetrag in 2024
2. Steuerschädliche Vorbehalte bei Pensionszusagen
3. Geschäftsführergehalt und BAV
4. Besteuerungsvorbehalte bei Wohnsitzverlagerung im Alter
E. Aktuelles zum Firmenwagen
1. Nutzungsentgelt für nachträglich freigeschaltete Sonderausstattung
2. Batterietausch bei Elektrofahrzeugen
3. (Teil-)Kostenschätzung bei Fahrtenbuchmethode
3. Aktuelles zum elektronischen Fahrtenbuch
4. Anscheinsbeweis der Privatnutzung beim Gesellschafter-Geschäftsführer?
F. Grenzüberschreitende Mitarbeitertätigkeit
1. Mindestbesteuerung beim Auslandstätigkeitserlass ab 2023
2. DBA-rechtliche Erstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
3. Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten
4. Das neue 183-Tage-Schreiben
G. Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
1. Pauschalierung der Einkommensteuer (§ 37b EStG)
2. Sachbezugswerte für 2024
3. Doppelte Erklärung von Einnahmen
4. Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
5. Telekommunikation als Steuersparmodell
6. Pflegepersonen in der Kindertagespflege
7. Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers
8. Kirchensteuererstattung durch Arbeitnehmer nach Arbeitgeberhaftung
9. Arbeitgeberleistungen an geschädigte Arbeitnehmer im Ukraine-Krieg
10. Gewerkschaftsbeiträge nach Beendigung der Berufstätigkeit
11. Ermittlung der ID-Nummer für die Übermittlung von LSt-Bescheinigungen
Aufzeichnung von Montag, 18.03.2024
Dauer: 2,0 Std.
90- € je Aufzeichnung/ je Teilnehmerzugang
Die Seminargebühr enthält eine digitale Seminarunterlage.
Dipl.-Finw.
Finanzministerium NRW1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.