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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut.

Konkret wurde eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen ab dem VZ 2022 eingeführt. Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt ab 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz.

Damit Sie für die zu erwartenden Anfragen Ihrer Mandanten gut gerüstet sind, stellen wir Ihnen die Neuregelungen vor.