- STUDIENWERK-AKTUELL
- PRAXISWISSEN ONLINE
- MITARBEITER BASICS ONLINE
- STEUERWISSEN AUF ABRUF -MITARBEITER
- Mitarbeiter Basics Online
- Praxiswissen Online
- Praxisworkshop – Korrektur von Steuerbescheiden
- Doppelte Haushaltsführung
- Wachstumschancengesetz
- Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 III EStG => § 4 I EStG) : Liquiditätsvorteil bei drohenden Rückzahlungen von Coronahilfen
- Aktuelles zur Lohnsteuer 2024
- § 7g EStG - Aktuelles zu Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen
- Besteuerung der Personengesellschaften – Grundlagenseminar 2024
- Einkommensteuererklärung 2023 bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern
- Arbeitszimmer/Homeoffice: Rechtslage 2022/2023
- Die Anlagen KAP 2023 schnell und sicher bearbeitet
- Einkommensteuererklärung 2023 bei Privatpersonen und Überschusseinkünften
- Umsatzsteuer 2024 - aktuelle Praxisfragen einschl. der ertragsteuerrechtlichen Schnittstellen
- Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2023/2024
- § 7g EStG - Aktuelles zu Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen
- Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 III EStG => § 4 I EStG) : Liquiditätsvorteil bei drohenden Rückzahlungen von Coronahilfen
- »60 für 60« | Praxisworkshop – Korrektur von Steuerbescheiden
- Kapitaleinkünfte – aktuelle Hinweise zur Anlage KAP & Co.
- Jahresabschlusserstellung 2023
- »60 für 60« | Besteuerung von PV-Anlagen 2022/2023
- Lohnsteuer und Sozialversicherung aktuell 2023
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften
- Einkommensteuererklärung 2022 bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern
- PV-Anlagen 2022/2023
- Einkommensteuererklärung 2023 bei Privatpersonen und Überschusseinkünften
- Einkommensteuererklärung 2023 bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften 2024
- Lohnsteuer und Sozialversicherung aktuell 2024
- Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2024/2025
Einkommensteuererklärung 2023 bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern
- Online I - 2. Quartal (Mi, 12.06.2024)
- Online II - 2. Quartal (Mi, 19.06.2024)
Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2023 für Gewerbetreibende und Freiberufler sind eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen sowie aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu beachten. Das Seminar gibt Ihren Mitarbeitern das notwendige Know-how für die tägliche Praxis.
Live und in Farbe - die Online-Seminare des Studienwerks!
Live und in Farbe - die Online-Seminare des Studienwerks!
Das Studienwerk bietet dieses Mitarbeiterseminare als Live-Online-Seminare an! Zu dem unten genannten Termin wird das Seminar von dem Referenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen während dessen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro und erleben den Vortrag live mit. Die digitale Arbeitsunterlage haben sie vorab bereits erhalten.
Wie bei unseren Präsenzseminaren können die Teilnehmer auch bei den Online-Seminaren Fragen stellen. Diese werden von einem Moderator zu einem passenden Zeitpunkt eingebracht. Falls eine Frage nicht während des Seminars thematisiert werden kann, werden wir uns bemühen, diese nach dem Seminar per E-Mail zu beantworten.
... und so funktioniert es
... und so funktioniert es
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Namen und E-Mail Adresse ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Vertraute Verhaltensweisen wie Handheben, Bejahen/Verneinen oder Klatschen sind durch freundliche Icons sofort aktivierbar. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
Inhalte
Inhalte
1. Wichtige Gesetzesänderungen
- Steuerentlastungsgesetz
- Inflationsausgleichsgesetz
- 4. Corona-Steuerhilfegesetz
- Kreditzweitmarktförderungsgesetz
- Wachstumschancengesetz
- Entwurf 4. Bürokratieabbaugesetz
2. Grundlegende Verwaltungsinformationen und ausgewählte Rechtsprechung
Vorstellung der Neuerungen, Änderungen und aktuelle Entwicklungen zu
nachfolgenden Themengebieten:
- Verlängerung von Fristen für Steuererklärungen, Verspätungszuschläge und Zinsen gem. § 233a AO
- Bedeutsame Änderungen der AO durch die Einführung der rechtsfähigen GbR
ab 01.01.2024 durch das MoPeG - Erstmalige Meldung von Anbietern durch Betreiber elektronischer Plattformen an die Finanzbehörden nach dem "Plattformen-Steuertransparenzgesetz"
- Zweifel an der amtlichen Richtsatzsammlung für Schätzungen gem. § 162 AO
- Neuordnung der Betriebsgrößenklassen für die Außenprüfung
- Erhöhung der Buchführungsgrenzen gem. HGB und AO
- Hinweise zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG
- Neuregelungen zum häuslichen Arbeiten (Arbeitszimmer, Tagespauschale)
- Bilanzierung von Anzahlungen
- Neues zur 1%-Regelung
- Neues zur Fahrtenbuchmethode
- Umbaukosten von Geschäftsräumen als Herstellungskosten
- Einführung einer degressiven Gebäude-AfA gem. § 7 (5a) EStG
- Änderungen bei der Sonderabschreibung gem. § 7b EStG
- Neues zum Investitionsabzugsbetrag
- Abfärbe-/ bzw. Infektionstheorie gem. § 15 (3) Nr. 1 EStG
- Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte freiberufliche Einkünfte
- Keine vorweggenommen Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
3. Bedeutsame Rechtsänderungen ab 2024 ff. u. a. für die laufende Buchhaltung, die Festsetzung von Vorauszahlungen und für die Steuerplanung
4. Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken 2023
- Anlagen G und S
- Anlage EÜR
- Anlage Corona-Hilfen
Die Themen werden bis zum Redaktionsschluss kurz vor Beginn der Seminarreihe ständig aktualisiert und an die laufenden Entwicklungen angepasst.
Termin
Termin
Mittwoch, 12.06.2024
14:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
130,- € je Termin / je Teilnehmerzugang
Die Seminargebühr enthält eine digitale Seminarunterlage.
Referent
Referent
Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten im Anschluss an die Seminarveranstaltung automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Seminarteilnahme zugeschickt.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.