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»60 für 60« | Besteuerung von PV-Anlagen 2022/2023 - Die aktuellen BMF-Schreiben zu Steuerfreiheit (ESt) und Nullsteuersatz (USt)

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Jubiläums-Angebot »60 für 60«

Die hohe Anzahl neuer PV-Anlagen auf privaten Hausdächern hat auch zu einer Flut von

  • Anzeigen zur Erwerbstätigkeit,
  • Optionsanträgen zur Regelbesteuerung (USt) und damit USt-Voranmeldungen sowie
  • zusätzlicher Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

in den Finanzämtern geführt.

Unter der Überschrift » Steuervereinfachung und Bürokratieabbau« - vielleicht aber auch um die Arbeitsbelastung in der Finanzverwaltung im erträglichen Rahmen zu halten – wurden Einnahmen und Entnahmen in Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen bereits rückwirkend ab 2022 steuerfrei gestellt ( § 3 Nr. 72 EStG). Zudem gilt seit 2023 der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für die Lieferung / Installation von PV-Anlagen, die den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entbehrlich macht.

Was recht einfach klingt, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Nachdem die Verwaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung bereits Stellung genommen hat, liegt nun endlich auch das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Neuregelung ab 2022 vor.

Unser Referent, Herr Roland Ronig, stellt die ertragsteuerlichen Änderungen und Besonderheiten vor. Auch Praxisfragen zur Umsatzsteuer werden behandelt und in unserem 60 minütigen Onlineseminar auf den Punkt gebracht.