Seminare für Mitarbeiter

Die Anlagen KAP 2023 schnell und sicher bearbeitet

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Nicht selten gleicht die Bearbeitung der Anlagen KAP einem Blindflug durch das Steuerprogramm.

Doch aufgepasst: In der Veranlagung können bestimmte Anträge gestellt werden, die zu einer Erstattung einbehaltener Abzugsbeträge führen. Wurde keine Kapitalertragsteuer einbehalten, sind die Kapitalerträge erklärungspflichtig. Und: Bestimmte Kapitalerträge unterliegen nicht der Abgeltungsteuer von 25%, sondern dem individuellen Steuersatz.

All diese Besonderheiten spiegeln sich in den unterschiedlichen Anlagen KAP wider.

Im Seminar werden die verschiedenen Fallgruppen analysiert und die jeweiligen praxisrelevanten Vorgehensweisen dargestellt, die zu einer effizienten Bearbeitung und zutreffenden Erklärungsabgabe führen.