Seminare für Berufsträger

Studienwerk Aktuell

Mit dem Seminarkonzept "Aktuell" bringt das Studienwerk Steuerberater und deren Fachpersonal viermal pro Jahr an einem Tag auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen des Steuerrechts. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen und Entwicklungen des Steuerrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. Dazu gehören die Bereiche Einkommensteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht und Abgabenordnung.

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Berater News Online

Rechtsentwicklungen auf den Punkt gebrachtIn der neuen Online-Seminarreihe „BeraterNews online“ stellen wir Ihnen aktuelle Rechts- entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in den Bereichen Ertragsteuerrecht, Umsatzsteuer, Bilanzrecht sowie Besteuerung der Kapital- und Personengesellschaften vor. Sie erhalten wichtige Informationen zum Leitsatz/Tenor sowie zum Regelungsinhalt der Rechtsvorschrift. Empfehlungen für die Praxis runden die Onlineseminare ab. Die Seminare stehen auch als Aufzeichnungen zur Verfügung.

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Steuerwissen auf Abruf - Berufsträger

In der Online-Rubrik „Steuerwissen auf Abruf - Berufsträger“ können Sie bereits abgelaufene Berufsträger-Online-Seminare als Aufzeichnung buchen. Die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen zum Download im Online-Campus bereit.

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Insolvenzrechtliche Warnpflichten des StB - Update 2023

Mit Urteil vom 26.1.2017 hat der BGH entschieden, dass der Steuerberater, der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für ein insolvenznahes Unternehmen befasst ist, eine insolvenzrechtliche Warnpflicht treffen kann und der Steuerberater den Jahresabschluss nur dann mit Fortführungswerten aufstellen darf, wenn die Geschäftsleitung zuvor bestehende Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit ausgeräumt hat.

Die insolvenzrechtliche Warnpflicht ist zwischenzeitlich in § 102 StaRUG kodifiziert. Für Geschäftsleiter eines Unternehmens ist in § 1 StaRUG zudem die Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement eingeführt worden. Die Bundessteuerberaterkammer hat die Einführung des StaRUG zum Anlass genommen, ihre Hinweise zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen, nochmals zu überarbeiten.

Das Seminar erläutert die Haftungsgefahren bei der Jahresabschlusserstellung anhand aktueller Urteile zur Insolvenzverschleppungshaftung des Steuerberaters und befasst sich mit der praktischen Umsetzung der insolvenzrechtlichen Warnpflicht und der Going-Concern-Prämisse bei der Jahresabschlusserstellung für kleinere Unternehmen, bei denen die Geschäftsleitung oftmals nicht in der Lage ist, eine detaillierte Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens vorzunehmen. Ausführungen zum sogenannten Bargeschäft, mit dessen Hilfe eine Honoraranfechtung des Insolvenzverwalters abgewehrt werden kann, schließen das Seminar ab.

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Rechtsschutz in Steuersachen - Erfolgreich prozessieren vor dem Finanzgericht

Knapp 30% der in 2022 vom BFH erledigten Verfahren wurden als unzulässig verworfen. Bei den Finanzgerichten liegt diese Quote bei etwa 15%. Eine solche „Schlappe“ vor Gericht ist nicht nur unangenehm, sondern auch mit entsprechendem Kostenrisiko verbunden.

Abgesehen von den Fragen der Zulässigkeit sind im finanzgerichtlichen Verfahren weitere Besonderheiten zu beachten. Herr Dr. Kahler, selbst Richter am Finanzgericht Köln, schildert in anschaulicher Weise und anhand zahlreicher Beispiele die Verfahrensschritte vor Gericht. Praxishinweise „aus erster Hand“ geben Ihnen wertvolle Hilfestellung bei Ihren kommenden Verfahren vor den Finanzgerichten.

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Steuerliche Berichtigungspflichten versus strafrechtliche Selbstanzeige

Der § 153 AO enthält eine Reihe von Berichtigungspflichtigen zum Beispiel bei unrichtigen oder unvollständigen Erklärungen oder nach Außenprüfungen. Diese Vorschrift hat es in sich, denn bereits bei Verstoß gegen die Anzeige- und Berichtigungspflicht kann eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen gegeben sein. Darüber hinaus stellt sich natürlich die Frage: Ist durch die unrichtige oder unvollständige Erklärung selbst bereits der Tatbestand einer Steuerhinterziehung gegeben, so dass die Berichtigung zugleich eine Selbstanzeige darstellt?

Bereits der Anwendungserlass der Abgabenordnung beschäftigt sich mit der Frage der Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige.

In unserem Seminar stellt Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Lars Kelterborn, Partner der Kanzlei Luxem Heuel Prowatke in Köln, dieses strafrechtlich brisante Thema anschaulich vor und gibt wertvolle Tipps für die Beratungspraxis.

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Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2023/2024

Die wichtigsten praxisrelevanten Änderungen im Lohnsteuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht zum Jahreswechsel 2023/2024

Referenten: Dipl.-Finw. RD Walter Niermann, RA/FAArbR Klaus Kuka, KK-Bw. Bernd Dondrup

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