Seminare für Berufsträger

Studienwerk Aktuell

Mit dem Seminarkonzept "Aktuell" bringt das Studienwerk Steuerberater und deren Fachpersonal viermal pro Jahr an einem Tag auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen des Steuerrechts. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen und Entwicklungen des Steuerrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. Dazu gehören die Bereiche Einkommensteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht und Abgabenordnung.

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Berater News Online

Rechtsentwicklungen auf den Punkt gebracht. In der Online-Seminarreihe „BeraterNews online“ stellen wir Ihnen aktuelle Rechtsentwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in den Bereichen Ertragsteuerrecht, Umsatzsteuer, Bilanzrecht sowie Besteuerung der Kapital- und Personengesellschaften vor. Sie erhalten wichtige Informationen zum Leitsatz/Tenor sowie zum Regelungsinhalt der Rechtsvorschrift. Empfehlungen für die Praxis runden die Onlineseminare ab. Die Seminare stehen auch als Aufzeichnungen zur Verfügung.

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Steuerwissen auf Abruf - Berufsträger

In der Online-Rubrik „Steuerwissen auf Abruf - Berufsträger“ können Sie bereits abgelaufene Berufsträger-Online-Seminare als Aufzeichnung buchen. Die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen zum Download im Online-Campus bereit.

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Brennpunkte Unternehmenssteuerrecht

Die jährliche Flut an Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen fordert gerade im Unternehmenssteuerrecht, dass der Berater stetig am Puls der Zeit bleibt. Ziel muss daher sein, sich in kurzer Zeit über die wichtigsten Neuerungen und Brennpunkte in diesem Bereich zu informieren.

Das Seminar „Aktuelles Unternehmenssteuerrecht 2023/2024“ gibt hierzu einen komprimierten Überblick über die wesentlichen Neuerungen und bevorstehende Änderungen des Unternehmensteuerrechts und erläutert diese anhand von Fallbeispielen.

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Kassen-Nachschau

In diesem Webinar greift Tobias Teutemacher praxisnah das Thema Kassen-Nachschau auf. So teilte der Bundesrechnungshof Ende letzten Jahres mit, dass „um eine general-präventive Wirkung erreichen zu können, die Anzahl der Kassen-Nachschauen bundesweit deutlich steigen muss“. Es ist nunmehr mit einer steigenden Anzahl von Nachschauen zu rechnen. Hinzu kommt, dass nunmehr verstärkt Bußgeldverfahren nach § 379 AO drohen. Berufsträger sowie deren Mitarbeiter und die Mandanten selbst sollten entsprechend vorbereitet sein.

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Haftungsrisiken in der Steuerberatung: Update 2024

Die Haftungsgefahren für den steuerlichen Berater sind bekanntlich enorm. Eine fehlgeschlagene steuerneutrale Einbringung eines Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft kann auch in einer Einzelkanzlei bei einem Mandanten leicht zu einem Einkommensteuerschaden in Millionenhöhe führen, für den der Steuerberater im Wege des Schadenersatzes einzustehen, soweit die Steuerbelastung nicht etwa durch eine später Veräußerung der GmbH-Anteile kompensiert wird.

Gleichwohl ist die Bereitschaft der Steuerberater, sich mit dem Thema „Berufliche Haftung“ zum Zwecke der Sensibilisierung und Prävention auseinanderzusetzen, eher gering. Die gängige Argumentation lautet: „Solche Fehler können mir nicht passieren und das Thema Haftung bringt mir nichts für meine tägliche Beratungspraxis“.

Das Seminar „versucht“ deutlich zu machen, dass es durchaus lohnend sein kann, sich mit dem Thema der beruflichen Haftung näher auseinanderzusetzen. So bestimmt etwa die Rechtsprechung des BGH zur beruflichen Haftung des Steuerberaters maßgeblich den Pflichtenkatalog für die Going-Concern-Prüfung und die insolvenzrechtliche Warnpflicht im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Dasselbe gilt für die sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung im Rahmen der Lohnbuchführung.

Das Seminar gibt einen Überblick über die Grundlagen der beruflichen Haftung, informiert über aktuelle Rechtsprechung zur beruflichen Haftung des Steuerberaters und leitet hieraus allgemeine und besondere Handlungspflichten für die Beratungspraxis ab.

Ausführungen zu den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung durch Rechtsform, der wirksamen Vereinbarung einer AAB-Haftungsbeschränkung und der Notwendigkeit eines angemessenen Versicherungsschutzes schließen das Seminar ab.

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