Seminare für Mitarbeiter

Steuerwissen auf Abruf - Mitarbeiter

Das Studienwerk bietet Ihnen im Bereich „Steuerwissen auf Abruf - Mitarbeiter“ die Möglichkeit Mitarbeiter-Online-Veranstaltungen als Aufzeichnung zu erwerben. Sie haben so die Möglichkeit, sich gezielt auf bestimmte Themengebiete vorzubereiten sowie Ihr Wissen zu einem passenden Zeitpunkt aufzufrischen.

Die Onlineveranstaltungen des Studienwerks haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Sie erhalten per Email einen Online-Zugang zur Veranstaltung und schon kann es losgehen. Die Installation eines Programms ist nicht erforderlich. Das Skript zum Seminar erhalten Sie bequem per Download sowie im Online-Campus.

 

Mitarbeiter Basics Online

In der Online-Seminarreihe „BasicsOnline“ geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über den aktuellen Rechtsstand in den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Rechnungswesen, Lohnsteuer und Körperschaftsteuer. Die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen zum Download bereit. Alle Seminartermine stehen über das Jahr hinweg auch als Aufzeichnungen zu einer ermäßigten Gebühr zur Verfügung.

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PraxiswissenOnline

In unserer Online-Seminarreihe Praxiswissen thematisieren wir regelmäßig Schwerpunktthemen aus den Bereichen der Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus stellen wir wesentliche Rechtsänderungen im Zusammenhang dar und geben hilfreiche Hinweise und Lösungsvorschläge für die berufliche Praxis. Die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen zum Download bereit. Alle Seminartermine stehen über das Jahr hinweg auch als Aufzeichnungen zu einer ermäßigten Gebühr zur Verfügung.

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Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2023/2024

Das Seminar bietet einen Überblick über alle wesentlichen Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung, die sich durch Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen ergeben haben bzw. zum Jahresbeginn 2024 ergeben werden.

Neben den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2023 werden insbesondere Neuerungen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Lohnabrechnung, des Arbeitslohns, des Reisekostenrechts und der doppelten Haushaltsführung sowie die lohnsteuerlichen Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Kriegs vermittelt.

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Arbeitszimmer und Homeoffice – Update 2022/2023

In vielen Steuererklärungen werden mittlerweile Aufwendungen für das Arbeitszimmer oder Homeoffice geltend gemacht. Sei es mit anteiligen tatsächlichen Kosten oder – was häufiger er Fall ist – durch Ansatz der Pauschalen. Was bereits für 2022 galt, wird für 2023 noch zunehmen, denn durch die Neuregelungen zum Jahreswechsel kann nunmehr nahezu jeder Steuerzahler entsprechende Aufwendungen oder Pauschalen steuerlich absetzen.

Im Rahmen unseres kompakten Onlineseminars zeigen wir Ihnen die Rechtslage 2022 und 2023 auf, erläutern den Inhalt des BMF-Schreiben aus August diesen Jahres und geben zahlreiche Tipps und Hinweise für die Berufspraxis.

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§ 7g EStG - Aktuelles zu Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sind ein beliebtes Mittel, um Gewinnverlagerungen vorzunehmen und finanzielle Freiräume für künftige Investitionen zu schaffen. In den letzten Jahren haben sich die Eckdaten für die Sonderabschreibung nach § 7g EStG, den Abzugsbetrag bei Investition und die Investitionsfristen mehrfach geändert. Mit unserem 90 minütigen Onlineseminar stellen wir Ihnen die aktuelle Rechtslage vor und geben einen Überblick, welche Fristen für welche Investitionsabzugsbeträge gelten. Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung und ein Ausblick auf kommende Änderungen runden die Veranstaltung ab.

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Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 III EStG => § 4 I EStG) : Liquiditätsvorteil bei drohenden Rückzahlungen von Coronahilfen

Die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen stehen an und damit für einige Mandanten auch nicht unerhebliche Nachzahlungen. Einen Liquiditätshilfe könnte hier ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmenüberschussrechnung zum Bestandsvergleich sein. Die Berücksichtigung entsprechender Rückstellungen kann die Steuerbelastung reduzieren und damit notwendige finanzielle Freiräume für die Rückzahlung von Coronahilfen schaffen.

Was beim Wechsel der Gewinnermittlungsart zu beachten ist, zeigen wir Ihnen in unserem 90 minütigen Onlineseminar. Zahlreiche Praxisbeispiele unterstützen bei der Umsetzung in die Berufspraxis.

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»60 für 60« | Praxisworkshop – Korrektur von Steuerbescheiden

Jubiläums-Angebot »60 für 60«

Mehr als 3 Mio. Einsprüche gegen Steuererklärungen sind im Jahr 2021 bei den Finanzämtern eingegangen – etwa zwei Drittel davon waren erfolgreich. Das zeigt eine aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums. Auch Abseits des formellen Einspruchsverfahrens gibt es zahlreiche Möglichkeiten, fehlerhafte Steuerbescheide korrigieren zu lassen. Mit diesem Praxisseminar geben wir Ihnen einen Überblick.
Der Schwerpunkt soll hierbei auf Fallbeispielen liegen. Anhand dieser werden die Korrekturvorschriften thematisiert, abgegrenzt und anschaulich und nachvollziehbar erklärt.
Vorab gibt der Referent, Herr Stelljes von der OFD NRW, einen Überblick über die Unterscheidung verschiedener Verwaltungsakte: Nur wer die einzelnen Verwaltungsakte (zusammengefasste, verbundene und Grundlagen- und Folgebescheide) voneinander trennen kann, kann zielgerichtete und erfolgversprechende Anträge auf Änderung stellen.

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Besteuerung der Personengesellschaften – Grundlagenseminar

Bei der laufenden Finanzbuchhaltung von Personengesellschaften sind einige Besonderheiten zu beachten. Welche Rechtsformen zählen zu den Personengesellschaften? Welche Änderungen kommen Anfang 2024 mit dem MoPeG auf uns zu? Was ist bei Gewinnverteilung und Kapitalkonten zu beachten?

Diese und weitere Themen behandeln wir in unserem 90 minütigen Grundlagenseminar zur Besteuerung der Personengesellschaften.

Unser erfahrener Referent, Herr Zünkler von der Hochschule für Finanzen NRW erläutert die Grundzüge, stellt Neuerungen vor und gibt Hinweise für die richtige Einordnung wesentlicher Praxisfälle.

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Kapitaleinkünfte – aktuelle Hinweise zur Anlage KAP & Co.

Im Rahmen der Erstellung von Steuererklärungen gleicht die Bearbeitung der Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV häufig einem Blindflug. Die Steuerbescheinigungen der Mandanten werden eifrig erfasst in der Hoffnung, dass sich kein Fehlerhinweis ergibt. Doch was verbirgt sich hinter den Eintragungen auf den Steuerbescheinigungen? Was ist eine Ersatzbemessungsgrundlage? Welche Wahlrechte können und sollten vielleicht ausübt werden?

Herr Ronig ist ausgewiesener Experte für den Bereich der Kapitaleinkünfte. In unserem 90 minütigen Onlineseminar werden immer wieder auftretende Besonderheiten rund um die Besteuerung von Kapitaleinkünften für Privatanleger dargestellt und unter Verwendung von Praxisbeispielen veranschaulicht.

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Jahresabschlusserstellung 2023

Die Jahresabschlusserstellung 2023 steht bei nahezu allen Berufspraktiker(innen) alsbald wieder im Mittelpunkt ihrer Tagesgeschäfte. Das insbesondere auf Mitarbeiter(innen) ausgerichtete Seminar stellt wichtige Aspekte und aktuelle Neuerungen in den Vordergrund, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 von Bedeutung sein könnten.

Den Schwerpunkt der Themen bilden steuerliche Wahlrechte rund um die Vorschriften § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag), § 6b EStG (Begünstigung stiller Reserven) sowie R 6.6 EStR (Rücklage für Ersatzbeschaffung). Hierbei werden aktuelle Einzelfragen in Zusammenhang mit § 7g EStG in den Blick genommen. Den Ausführungen schließen sich Erläuterungen zur Bilanzierung sog. digitaler Wirtschaftsgüter an. Das letzte Kapitel schließlich versucht für einen Jahresabschluss bedeutsame Rechtsentwicklungen unter Berücksichtigung des JStG 2022 herauszuarbeiten.

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»60 für 60« | Besteuerung von PV-Anlagen 2022/2023 - Die aktuellen BMF-Schreiben zu Steuerfreiheit (ESt) und Nullsteuersatz (USt)

Jubiläums-Angebot »60 für 60«

Die hohe Anzahl neuer PV-Anlagen auf privaten Hausdächern hat auch zu einer Flut von

  • Anzeigen zur Erwerbstätigkeit,
  • Optionsanträgen zur Regelbesteuerung (USt) und damit USt-Voranmeldungen sowie
  • zusätzlicher Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

in den Finanzämtern geführt.

Unter der Überschrift » Steuervereinfachung und Bürokratieabbau« - vielleicht aber auch um die Arbeitsbelastung in der Finanzverwaltung im erträglichen Rahmen zu halten – wurden Einnahmen und Entnahmen in Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen bereits rückwirkend ab 2022 steuerfrei gestellt ( § 3 Nr. 72 EStG). Zudem gilt seit 2023 der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für die Lieferung / Installation von PV-Anlagen, die den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entbehrlich macht.

Was recht einfach klingt, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Nachdem die Verwaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung bereits Stellung genommen hat, liegt nun endlich auch das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Neuregelung ab 2022 vor.

Unser Referent, Herr Roland Ronig, stellt die ertragsteuerlichen Änderungen und Besonderheiten vor. Auch Praxisfragen zur Umsatzsteuer werden behandelt und in unserem 60 minütigen Onlineseminar auf den Punkt gebracht.

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Lohnsteuer und Sozialversicherung aktuell 2023

Das Seminar informiert Sie über die zahlreichen Änderungen im Lohnsteuerrecht und im Sozialversicherungsrecht. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen für 2023 und wertvolle Tipps für eine korrekte Lohnabrechnung.

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Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften

Die Begriffe „Gesamthands-, Ergänzungs- und Sonderbilanz“ sind in der steuerlichen Fachterminologie zwar weithin bekannt, verursachen aber dennoch Unsicherheiten, wenn konkrete Fälle im Ergänzungs- oder Sonderbereich eines Mitunternehmers abzubilden und komplexe Fälle zu klären sind, die den Gesellschaftsbereich der Gesellschaft und insbesondere Zuordnungsfragen zum Sonderbetriebsvermögen betreffen.

Im Rahmen der Seminarveranstaltung wird ausführlich erläutert, in welchen Fällen eine Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen vorzunehmen ist. Gleichzeitig wird aber auch erklärt, in welchen Fällen das Rechtsinstitut der „mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung“ Vorrang hat. Zudem werden die typischen Fälle aufgezeigt, in denen die steuerliche Bilanzierung der Gesellschaft durch Ergänzungsbilanzen begleitet wird.

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Einkommensteuererklärung 2022 bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 für Gewerbetreibende und Freiberufler sind eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen sowie aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu beachten. Das Seminar gibt Ihren Mitarbeitern das notwendige Know-how für die tägliche Praxis.

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PV-Anlagen 2022/2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut.

Konkret wurde eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen ab dem VZ 2022 eingeführt. Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt ab 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz.

Damit Sie für die zu erwartenden Anfragen Ihrer Mandanten gut gerüstet sind, stellen wir Ihnen die Neuregelungen vor.

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Einkommensteuererklärung 2022 bei Privatpersonen und Überschusseinkünften

Das Seminar gibt Ihren Mitarbeitern einen praxisorientierten Überblick über die bei der Einkommensteuererklärung 2022 zu berücksichtigenden Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften. Sie erhalten wertvolle Praxistipps und Handlungsempfehlungen.

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Umsatzsteuer 2023 – Typische Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung

Nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) sollen umsatzsteuerliche Themen in der Betriebsprüfung mehr und mehr in den Fokus der Finanzverwaltung rücken.

Top-Thema bei der Umsatzsteuerprüfung soll demnach mit Abstand der Bereich des Vorsteuerabzugs sein (55,5%), gefolgt von der Steuerfreiheit von Umsätzen (25,8%), der umsatzsteuerlichen Organschaft (23,0%), den Nachweisen für die Steuerfreiheit von grenzüberschreitenden Lieferungen (22,0%) und Feststellungen zum anwendbaren Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% bzw. 19% (22,0%).

Mit unserem Spezialseminar Umsatzsteuer 2023 widmen wir uns gezielt diesen Themen und geben wertvolle für die berufliche Praxis.

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