Seminare für Mitarbeiter

Steuerwissen auf Abruf - Mitarbeiter

Das Studienwerk bietet Ihnen im Bereich „Steuerwissen auf Abruf - Mitarbeiter“ die Möglichkeit Mitarbeiter-Online-Veranstaltungen als Aufzeichnung zu erwerben. Sie haben so die Möglichkeit, sich gezielt auf bestimmte Themengebiete vorzubereiten sowie Ihr Wissen zu einem passenden Zeitpunkt aufzufrischen.

Die Onlineveranstaltungen des Studienwerks haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Sie erhalten per Email einen Online-Zugang zur Veranstaltung und schon kann es losgehen. Die Installation eines Programms ist nicht erforderlich. Das Skript zum Seminar erhalten Sie bequem per Download sowie im Online-Campus.

 

Mitarbeiter Basics Online

In der Online-Seminarreihe „BasicsOnline“ geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über den aktuellen Rechtsstand in den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Rechnungswesen, Lohnsteuer und Körperschaftsteuer. Die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen zum Download bereit. Alle Seminartermine stehen über das Jahr hinweg auch als Aufzeichnungen zu einer ermäßigten Gebühr zur Verfügung.

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PraxiswissenOnline

In unserer Online-Seminarreihe Praxiswissen thematisieren wir regelmäßig Schwerpunktthemen aus den Bereichen der Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus stellen wir wesentliche Rechtsänderungen im Zusammenhang dar und geben hilfreiche Hinweise und Lösungsvorschläge für die berufliche Praxis. Die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen zum Download bereit. Alle Seminartermine stehen über das Jahr hinweg auch als Aufzeichnungen zu einer ermäßigten Gebühr zur Verfügung.

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Firmen- und Geschäftsfahrzeuge

Betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge sowie die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer sind seit je her Diskussionsgegenstand mit der Finanzverwaltung.

Fahrzeuge, die im Betrieb genutzt werden, gehören i.d.R. zum Betriebsvermögen. Gewinnmindernd können jedoch nur die betrieblich veranlassten Kosten ggf. unter Beachtung von Abzugsbeschränkungen berücksichtigt werden. Bei der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer sind die lohnsteuerlichen Besonderheiten zu beachten. Im Seminar wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung auf jeweiligen Fallgruppen eingegangen. Weiterhin werden  umsatzsteuerliche Fragestellungen beantwortet.

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Einkommensteuererklärung 2024 bei Privatpersonen und Überschusseinkünften

Das Seminar gibt Ihren Mitarbeiter/innen einen praxisorientierten Überblick über die bei der Einkommensteuererklärung 2024 zu berücksichtigenden Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften. Sie erhalten wertvolle Praxistipps und Handlungsempfehlungen.

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Umsatzsteuer 2025 - Typische Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung

Bereiten Sie sich optimal auf die umsatzsteuerlichen Herausforderungen 2025 vor! In unserem kompakten Seminar beleuchtet Herr Prof. Dr. Peter Mann praxisnah die häufigsten Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung und gibt Ihnen wertvolle Tipps und Lösungen für den Alltag in der steuerlichen Beratung.

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Jahresabschlusserstellung 2024

Die Jahresabschlusserstellung 2024 steht bei nahezu allen Berufspraktiker(innen) alsbald wieder im Mittelpunkt ihrer Tagesgeschäfte. Das insbesondere auf Mitarbeiter(innen) ausgerichtete Seminar stellt wichtige Aspekte und aktuelle Neuerungen in den Vordergrund, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 von Bedeutung sein könnten.

Den Schwerpunkt der Themen bilden steuerliche Wahlrechte rund um die Vorschriften § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag), § 6b EStG (Begünstigung stiller Reserven) sowie R 6.6 EStR (Rücklage für Ersatzbeschaffung). Hierbei werden aktuelle Einzelfragen in Zusammenhang mit § 7g EStG in den Blick genommen. Den Ausführungen schließen sich Erläuterungen zur Bilanzierung sog. digitaler Wirtschaftsgüter an. Das letzte Kapitel schließlich versucht für einen Jahresabschluss bedeutsame Rechtsentwicklungen unter Berücksichtigung des Wachstumschancengesetzes herauszuarbeiten.

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Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2024/2025

Das Seminar bietet einen Überblick über alle wesentlichen Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung, die sich durch Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen ergeben haben bzw. zum Jahresbeginn 2025 ergeben werden.

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Praxisworkshop 2024 – Korrektur von Steuerbescheiden

Jeder dritte Steuerbescheid in Deutschland ist fehlerhaft, ist in regelmäßigen Abständen in der Fachpresse zu lesen. Wie verlässlich diese Aussage ist, wollen wir nicht beurteilen. Allerdings steht fest, häufig genug stellt sich in der Berufspraxis die Frage, ob und wie konkret fehlerhafte Bescheide noch korrigiert werden können.

Mit diesem Praxisseminar geben wir Ihnen einen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zur Berichtigung fehlerhafter Steuerbescheide. Der Schwerpunkt soll hierbei auf Fallbeispielen liegen. Anhand dieser werden die Korrekturvorschriften thematisiert, abgegrenzt und anschaulich und nachvollziehbar erklärt.
Vorab gibt der Referent, Herr Stelljes (Dipl.-Finw.), einen Überblick über die Unterscheidung verschiedener Verwaltungsakte: Nur wer die einzelnen Verwaltungsakte (zusammengefasste, verbundene und Grundlagen- und Folgebescheide) voneinander trennen kann, kann zielgerichtete und erfolgversprechende Anträge auf Änderung stellen.

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Lohnsteuer und Sozialversicherung aktuell 2024

Das Seminar informiert Sie über die zahlreichen Änderungen im Lohnsteuerrecht und im Sozialversicherungsrecht. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen für 2024 und wertvolle Tipps für eine korrekte Lohnabrechnung.

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Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften

Die Begriffe „Gesamthands-, Ergänzungs- und Sonderbilanz“ sind in der steuerlichen Fachterminologie zwar weithin bekannt, verursachen aber dennoch Unsicherheiten, wenn konkrete Fälle im Ergänzungs- oder Sonderbereich eines Mitunternehmers abzubilden und komplexe Fälle zu klären sind, die den Gesellschaftsbereich der Gesellschaft und insbesondere Zuordnungsfragen zum Sonderbetriebsvermögen betreffen.

Im Rahmen der Seminarveranstaltung wird ausführlich erläutert, in welchen Fällen eine Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen vorzunehmen ist. Gleichzeitig wird aber auch erklärt, in welchen Fällen das Rechtsinstitut der „mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung“ Vorrang hat. Zudem werden die typischen Fälle aufgezeigt, in denen die steuerliche Bilanzierung der Gesellschaft durch Ergänzungsbilanzen begleitet wird.

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Praxisworkshop – Korrektur von Steuerbescheiden

Jeder dritte Steuerbescheid in Deutschland ist fehlerhaft, ist in regelmäßigen Abständen in der Fachpresse zu lesen. Wie verlässlich diese Aussage ist, wollen wir nicht beurteilen. Allerdings steht fest, häufig genug stellt sich in der Berufspraxis die Frage, ob und wie konkret fehlerhafte Bescheide noch korrigiert werden können.

Mit diesem Praxisseminar geben wir Ihnen einen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zur Berichtigung fehlerhafter Steuerbescheide. Der Schwerpunkt soll hierbei auf Fallbeispielen liegen. Anhand dieser werden die Korrekturvorschriften thematisiert, abgegrenzt und anschaulich und nachvollziehbar erklärt.
Vorab gibt der Referent, Herr Stelljes von der OFD NRW, einen Überblick über die Unterscheidung verschiedener Verwaltungsakte: Nur wer die einzelnen Verwaltungsakte (zusammengefasste, verbundene und Grundlagen- und Folgebescheide) voneinander trennen kann, kann zielgerichtete und erfolgversprechende Anträge auf Änderung stellen.

 

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Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine zusätzliche Wohnung oder ein Zimmer mietet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Unser erfahrener Referent, Herr Zünkler von der Hochschule für Finanzen NRW erläutert die Voraussetzungen zur Begründung einer doppelten Haushaltsführung und die verschiedenen abzugsfähigen Werbungskosten. Zudem gibt er wertvolle Hinweise u.a. zum Wahlrecht zwischen doppelter Haushaltsführung und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und stellt insbesondere die neue Anlage Doppelte Haushaltsführung für die ESt-Erklärung 2023 vor.

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Wachstumschancengesetz

Ende gut, alles gut? Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Einige Gesetzesänderungen wurden wie geplant, andere in etwas veränderter Form beschlossen. Wieder andere sind dem „Rotstift“ zum Opfer gefallen.

Was ist am Ende übriggeblieben? Welche Maßnahmen gelten für die Zukunft und welche sind bereits rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden?

In unserem Online-Seminar erhalten Sie zeitnah einen ersten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen und Neuerungen. Wir bieten Ihnen in kompakter Form ein Wissens-Update für die Praxis und die Beratung.

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Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 III EStG => § 4 I EStG) : Liquiditätsvorteil bei drohenden Rückzahlungen von Coronahilfen

Die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen stehen an und damit für einige Mandanten auch nicht unerhebliche Nachzahlungen. Einen Liquiditätshilfe könnte hier ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmenüberschussrechnung zum Bestandsvergleich sein. Die Berücksichtigung entsprechender Rückstellungen kann die Steuerbelastung reduzieren und damit notwendige finanzielle Freiräume für die Rückzahlung von Coronahilfen schaffen.

Was beim Wechsel der Gewinnermittlungsart zu beachten ist, zeigen wir Ihnen in unserem 90 minütigen Onlineseminar. Zahlreiche Praxisbeispiele unterstützen bei der Umsetzung in die Berufspraxis.

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Aktuelles zur Lohnsteuer 2024

Ab dem 01.01.2024 sind zahlreiche lohnsteuerliche Änderungen in Kraft getreten, über die wir Ihnen in diesem Seminar einen Überblick geben. Neben den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz werden u.a. die Neuerungen in den Lohnsteuer-Hinweisen 2024, Änderungen bei den Reisekosten, der betrieblichen Altersversorgung, bei Firmenwagen sowie bei der grenzüberschreitenden Mitarbeitertätigkeit aufgezeigt.

Unser erfahrener Referent, Herr Dipl.-Finw. RD Walter Niermann stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer ab 2024 in unserem kompakten Onlineseminar vor.

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§ 7g EStG - Aktuelles zu Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sind ein beliebtes Mittel, um Gewinnverlagerungen vorzunehmen und finanzielle Freiräume für künftige Investitionen zu schaffen. In den letzten Jahren haben sich die Eckdaten für die Sonderabschreibung nach § 7g EStG, den Abzugsbetrag bei Investition und die Investitionsfristen mehrfach geändert. Mit unserem 90 minütigen Onlineseminar stellen wir Ihnen die aktuelle Rechtslage vor und geben einen Überblick, welche Fristen für welche Investitionsabzugsbeträge gelten. Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung und ein Ausblick auf kommende Änderungen runden die Veranstaltung ab.

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Besteuerung der Personengesellschaften – Grundlagenseminar

Bei der laufenden Finanzbuchhaltung von Personengesellschaften sind einige Besonderheiten zu beachten. Welche Rechtsformen zählen zu den Personengesellschaften? Welche Änderungen kommen Anfang 2024 mit dem MoPeG auf uns zu? Was ist bei Gewinnverteilung und Kapitalkonten zu beachten?

Diese und weitere Themen behandeln wir in unserem 90 minütigen Grundlagenseminar 2024 zur Besteuerung der Personengesellschaften.

Unser erfahrener Referent, Herr Zünkler von der Hochschule für Finanzen NRW erläutert die Grundzüge, stellt Neuerungen vor und gibt Hinweise für die richtige Einordnung wesentlicher Praxisfälle.

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Einkommensteuererklärung 2022 bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2023 für Gewerbetreibende und Freiberufler sind eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen sowie aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu beachten. Das Seminar gibt Ihren Mitarbeitern das notwendige Know-how für die tägliche Praxis.

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Arbeitszimmer/Homeoffice: Rechtslage 2022/2023

In vielen Steuererklärungen werden mittlerweile Aufwendungen für das Arbeitszimmer oder Homeoffice geltend gemacht. Sei es mit anteiligen tatsächlichen Kosten oder – was häufiger er Fall ist – durch Ansatz der Pauschalen. Was bereits für 2022 galt, wird für 2023 noch zunehmen, denn durch die Neuregelungen zum Jahreswechsel kann nunmehr nahezu jeder Steuerzahler entsprechende Aufwendungen oder Pauschalen steuerlich absetzen.

Im Rahmen unseres kompakten Onlineseminars zeigen wir Ihnen die Rechtslage 2022 und 2023 auf, erläutern den Inhalt des BMF-Schreiben aus August diesen Jahres und geben zahlreiche Tipps und Hinweise für die Berufspraxis.

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Die Anlagen KAP 2023 schnell und sicher bearbeitet

Nicht selten gleicht die Bearbeitung der Anlagen KAP einem Blindflug durch das Steuerprogramm.

Doch aufgepasst: In der Veranlagung können bestimmte Anträge gestellt werden, die zu einer Erstattung einbehaltener Abzugsbeträge führen. Wurde keine Kapitalertragsteuer einbehalten, sind die Kapitalerträge erklärungspflichtig. Und: Bestimmte Kapitalerträge unterliegen nicht der Abgeltungsteuer von 25%, sondern dem individuellen Steuersatz.

All diese Besonderheiten spiegeln sich in den unterschiedlichen Anlagen KAP wider.

Im Seminar werden die verschiedenen Fallgruppen analysiert und die jeweiligen praxisrelevanten Vorgehensweisen dargestellt, die zu einer effizienten Bearbeitung und zutreffenden Erklärungsabgabe führen.

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Einkommensteuererklärung 2023 bei Privatpersonen und Überschusseinkünften

Das Seminar gibt Ihren Mitarbeitern einen praxisorientierten Überblick über die bei der Einkommensteuererklärung 2023 zu berücksichtigenden Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften. Sie erhalten wertvolle Praxistipps und Handlungsempfehlungen.

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