Seminare für Mitarbeiter

Praxisworkshop – Korrektur von Steuerbescheiden

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Jeder dritte Steuerbescheid in Deutschland ist fehlerhaft, ist in regelmäßigen Abständen in der Fachpresse zu lesen. Wie verlässlich diese Aussage ist, wollen wir nicht beurteilen. Allerdings steht fest, häufig genug stellt sich in der Berufspraxis die Frage, ob und wie konkret fehlerhafte Bescheide noch korrigiert werden können.

Mit diesem Praxisseminar geben wir Ihnen einen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zur Berichtigung fehlerhafter Steuerbescheide. Der Schwerpunkt soll hierbei auf Fallbeispielen liegen. Anhand dieser werden die Korrekturvorschriften thematisiert, abgegrenzt und anschaulich und nachvollziehbar erklärt.
Vorab gibt der Referent, Herr Stelljes von der OFD NRW, einen Überblick über die Unterscheidung verschiedener Verwaltungsakte: Nur wer die einzelnen Verwaltungsakte (zusammengefasste, verbundene und Grundlagen- und Folgebescheide) voneinander trennen kann, kann zielgerichtete und erfolgversprechende Anträge auf Änderung stellen.