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Aktuell III/2024
- Aachen (Di, 17.09.2024)
- Bielefeld (Di, 10.09.2024)
- Bonn (Di, 01.10.2024)
- Dortmund (Do, 12.09.2024)
- Düsseldorf (Di, 08.10.2024)
- Köln (Mo, 30.09.2024)
- Münster (Mi, 11.09.2024)
- Online (Mi. 25.09., Do. 26.09., Mi. 02.10.2024)
- Online Teil I Ertragsteuer (Mi, 25.09.2024)
- Online Teil II Internat. Steuerrecht (Do, 26.09.2024)
- Online Teil III Umsatzsteuer (Mi, 02.10.2024)
- Online (Di, 24.09.2024) - GANZTAGESTERMIN
Mit dem Seminarkonzept "Aktuell" bringt das Studienwerk Sie viermal pro Jahr auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen des Steuerrechts. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen und Entwicklungen des Steuerrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
In „Aktuell III/2024“ bilden das Ertragsteuerrecht, die Umsatzsteuer und das Internationale Steuerrecht die Themenschwerpunkte.
Die Seminarinhalte der Aktuell-Reihe werden fortlaufend an die Rechtsentwicklung durch Gesetzesänderungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen angepasst. Änderungen der Themenübersicht sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
Inhalte
Inhalte
Teil A - Aktuelles Ertragsteuerrecht
Referent: RA/FASt/StB Dr. Ralf Demuth
I. Aktuelle Gesetze bzw. Gesetzesvorhaben und Verwaltungsanweisungen, voraussichtlich
- JStG 2024
II. Aktuelle Rspr. aus dem Ertragsteuerrecht (BFH und FG), voraussichtlich
- Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Gewerbesteuerkürzung - BFH-Urt. III R 13/23 v. 22.2.2024
- Neu gebildetes Betriebsvermögen und § 18 Abs. 3 UmwStG - BFH-Urt. IV R 20/21 v. 14.3.2024
- Pensionsrückstellungen bei Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft - BFH-Urt. VIII R 17/20 v. 12.12.2023 –
- Beteiligung an Komplementär-GmbH als funktional (un-)wesentliche Betriebsgrundlage - BFH-Urt. IV R 9/20 v. 1.2.2024
III. Im Fokus: Aktuelles zu Einbringungen gem. § 20 UmwStG (Auswirkungen des neuen UmwStErl. und Gesetzesänderungen)
Teil B - Aktuelles zur Umsatzsteuer
Referenten: RA/FASt/WP/StB Prof. Dr. Thomas Küffner
RA/FASt Dr. Thomas Streit LL.M. EUR
I. Update aktuelle BMF-Schreiben
II. Höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH und EuGH
III. Rechnungen und Rechnungsberichtigung
IV. Wichtige Änderungen Jahressteuergesetz 2024
Teil C - Aktuelles zum IStR
Referent: Dipl.-Finw. RD Dieter Grümmer
I. Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
II. Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte im Blickpunkt von Finanzverwaltung und Rechtsprechung
III. Aktuelles zur Wegzugsbesteuerung und zur Entstrickung von Wirtschaftsgütern
IV. Aktuelle Verrechnungspreisprobleme in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Ort
Novotel Aachen City
Peterstraße 66
52062 Aachen
www.novotel.com/Aachen
Zeit
Dienstag, 17.09.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
Anfahrt
Novotel Aachen
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
280 € je Termin / je Teilnehmer/in;
250 € bei Abo-Buchung
(inkl. umfangreicher Arbeitsunterlage, Begrüßungs- und Pausengetränken sowie Mittagsimbiss)
Referenten
Referenten
Dr. Thomas Streit
LL.M. EUR, RA/FASt
Prof. Dr. Thomas Küffner
RA/FASt/WP/StB
Dieter Grümmer
Dipl.-Finw. RDVortragsreihenfolge
Vortragsreihenfolge
Die Vortragsfolge geben wir zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle bekannt.
Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten im Anschluss an die Seminarveranstaltung automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Seminarteilnahme zugeschickt.
Die Teilnahme an dem Aktuell-Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (6 Zeitstunden).
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.