Jens Reckendorf
Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA)
Ende letzten Jahres rückte das Thema Betriebsprüfung in den Fokus. Das sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts, insbesondere zur Beschleunigung von Außenprüfungen.
Mit unserer Fachtagung »Betriebsprüfung 2023 – Schwerpunkt Kassenführung« erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Neuregelungen und ihrer Bedeutung für die berufliche Praxis. Darüber hinaus werden aktuelle Fragestellungen zur ordnungsmäßigen Kassenführung thematisiert wie beispielsweise die Vermeidung und rechtlichen Folgen von Mängeln und Fehlern.
Die aktuellen Problemfelder rund um die Themen Betriebsprüfung und Kassenführung werden dabei aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der Berufspraxis, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Rechtsprechung beleuchtet und diskutiert. Thematisiert wird insbesondere auch die Umsetzung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten durch die Wirtschaft am Beispiel eines Kassenherstellers (VECTRON).
Das Studienwerk bietet Ihnen das Berufsträgerseminar "Fachtagung Betriebsprüfung 2023 – Schwerpunkt Kassenführung" auch als Online-Aufzeichnung an! Das Seminar wird von den jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
I. Aktuelles aus der Sicht der Kassenhersteller
• Gesamtüberblick – vor allem aus technischer Sicht
• Auswahl und Nutzung einer TSE
• Paradigmenwechsel in der Prüfung und dessen praktische Auswirkungen beim Kassenanwender
• Wo gibt es Beratungsbedarf?
• Aktuelle Probleme aus der Praxis und deren (mögliche) Konsequenzen
II. Gesetzgebung und Verwaltungsanweisungen zum Thema Kassenführung
• Neues vom BMF (Update zu Änderungen der AEAO zu § 146a AO; u.a. in Bezug auf Cloud-Systeme)
• Neues zur Kassensicherungsverordnung (u.a. Änderungsverordnung zur KassenSichV)
• Neues zu AO in Bezug auf die Kassenführung und Außenprüfung (DAC 7 und Modernisierung des Steuerverfahrensrecht)
• Weitere aktuelle Entwicklungen und Ausblick
III. Neues zur Kassen-Nachschau und der steuerlichen Außenprüfung in Bezug auf die Kassenführung
• Einzelaufzeichnungspflicht nicht nur bei betriebsbezogenen Besonderheiten (z.B. zutreffende Erfassung von Trinkgeldern u.a.)
• Datenzugriff, Datenexport, DSFinV-K, TAR-Files und die Praxisprobleme
• Customizing, Verfahrensdokumentation sowie Steuer-IKS in Bezug auf elektronische Aufzeichnungssysteme
• Prüfungsansätze für TAR-Files u. DSFinV-K-Daten nicht nur für die Finanzverwaltung
• Erste Rechtsprechung zur Kassen-Nachschau und mögliche Fallstricke des § 10 BpO (St) beim Übergang von der Kassen-Nachschau zur Betriebsprüfung
IV. Aktuelle Hinweise für die Beratungspraxis
1. GoBD 2.0 und Kassenführung
• Cloud-Kassensysteme und andere virtuelle Lösungen
2. Neuerungen durch das Gesetz zur Umsetzung der DAC 7 – Richtlinie und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
• Einführung digitaler Schnittstellen zum Datenzugriff auf IT-Systeme durch die Finanzverwaltung – Verhältnis zur TSE
• Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen und Mitwirkungsverzögerungsgelder bei unzureichender Mitwirkung
• Berichtigungspflicht von Steuererklärungen nach Betriebsprüfungen
3. Steuer-IKS in der stl. Außenprüfung
• Gesetzliche Neuregelung von „Steuer-IKS“ als „alternative Prüfungsmethode“
• Steuer-IKS für Kassenführung?
• Antragsmöglichkeit, Form- und Fristerfordernisse und Folgen für die nächste Außenprüfung
• Verbindlichkeit von Zusagen der Finanzverwaltung
• DFKA-Musterverfahrensdokumentation zur Kassenführung als Einstiege ins Thema Steuer-IKS
V. Neue Tendenzen aus der Rechtsprechung
• Kassen-, Aufzeichnung- und Aufbewahrungsmängel als Schätzungsanlass
• Praxisrelevante Prüfungsmethoden (Ausblick auf Money Unit Sampling)
• Rechtsschutzmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Außenprüfung
Unterrichtsort
Online
Aufzeichnung von:
Donnerstag, 04.05.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
250 € je Online-Seminar / je Teilnehmerzugang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine umfangreiche Seminarunterlage, die Sie als digitales Skript zur Verfügung gestellt bekommen.
Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA)
Dipl.-Finw. (FH)
Dipl.-Finw. (FH)
Dipl.-Finw. (FH) LL.M.
StB
Richter am Finanzgericht
09:00 Uhr: Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) Jens Reckendorf
10:00 Uhr: Dipl.-Finw. (FH) Patrick Krullmann / Dipl.-Finw. (FH) Tobias Teutemacher
11:15 Uhr: Dipl.-Finw. (FH) Patrick Krullmann / Dipl.-Finw. (FH) Tobias Teutemacher
13:45 Uhr: Dipl.-Finw. (FH) LL.M. StB Thorsten Krain
15:30 Uhr: Richter am Finanzgericht Dr. Sascha Bleschick
Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.