Seminare für Berufsträger

Insolvenzrechtliche Warnpflicht und Going-Concern-Prüfung bei Unternehmen in der Krise – Update 2024

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Bei Erstellung eines Jahresabschlusses für ein insolvenznahes Unternehmen ist die insolvenzrechtliche Warnpflicht zu beachten [§ 102 StaRUG]. Zudem darf der Jahresabschluss nur dann mit Fortführungswerten aufgestellt werden, wenn die Geschäftsleitung zuvor bestehende Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit ausgeräumt hat. Letzteres gilt auch bei einem Jahresabschluss „ohne Beurteilung“.

Das Seminar erläutert die Haftungsgefahren bei der Jahresabschlusserstellung anhand aktueller Rechtsprechung und befasst sich mit der praktischen Umsetzung der Going-Concern-Prüfung und der insolvenzrechtlichen Warnpflicht in Abgrenzung zur ausdrücklichen Prüfung der Insolvenreife.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Going-Concern-Prüfung bei kleineren Unternehmen gelegt, denn deren Geschäftsleitung ist regelmäßig nicht in der Lage, eine detaillierte Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens vorzunehmen. Ausführungen zur vertraglichen Haftungsbeschränkung und zum Bargeschäft, mit dessen Hilfe eine Honoraranfechtung des Insolvenzverwalters abgewehrt werden kann, schließen das Seminar ab.

Referent: Michael Brügge, Rechtsanwalt
Der Referent ist für die HDI-Versicherung AG langjährig mit der Abwehr von gegen StB und WP gerichteten Regressansprüchen befasst und ist Mitautor des vom Beck-Verlag in München herausgegebenen Werkes Gräfe/Brügge/Melcher, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für RA, StB, WP und Notare, dass im Jahre 2021 in der 3. Auflage erschienen ist.