Seminare für Berufsträger

Steuerliche Berichtigungspflichten versus strafrechtliche Selbstanzeige

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Der § 153 AO enthält eine Reihe von Berichtigungspflichtigen zum Beispiel bei unrichtigen oder unvollständigen Erklärungen oder nach Außenprüfungen. Diese Vorschrift hat es in sich, denn bereits bei Verstoß gegen die Anzeige- und Berichtigungspflicht kann eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen gegeben sein. Darüber hinaus stellt sich natürlich die Frage: Ist durch die unrichtige oder unvollständige Erklärung selbst bereits der Tatbestand einer Steuerhinterziehung gegeben, so dass die Berichtigung zugleich eine Selbstanzeige darstellt?

Bereits der Anwendungserlass der Abgabenordnung beschäftigt sich mit der Frage der Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige.

In unserem Seminar stellt Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Lars Kelterborn, Partner der Kanzlei Luxem Heuel Prowatke in Köln, dieses strafrechtlich brisante Thema anschaulich vor und gibt wertvolle Tipps für die Beratungspraxis.