Seminare für Berufsträger

Insolvenzrechtliche Warnpflichten des StB - Update 2023

Termine:

Mit Urteil vom 26.1.2017 hat der BGH entschieden, dass der Steuerberater, der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für ein insolvenznahes Unternehmen befasst ist, eine insolvenzrechtliche Warnpflicht treffen kann und der Steuerberater den Jahresabschluss nur dann mit Fortführungswerten aufstellen darf, wenn die Geschäftsleitung zuvor bestehende Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit ausgeräumt hat.

Die insolvenzrechtliche Warnpflicht ist zwischenzeitlich in § 102 StaRUG kodifiziert. Für Geschäftsleiter eines Unternehmens ist in § 1 StaRUG zudem die Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement eingeführt worden. Die Bundessteuerberaterkammer hat die Einführung des StaRUG zum Anlass genommen, ihre Hinweise zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen, nochmals zu überarbeiten.

Das Seminar erläutert die Haftungsgefahren bei der Jahresabschlusserstellung anhand aktueller Urteile zur Insolvenzverschleppungshaftung des Steuerberaters und befasst sich mit der praktischen Umsetzung der insolvenzrechtlichen Warnpflicht und der Going-Concern-Prämisse bei der Jahresabschlusserstellung für kleinere Unternehmen, bei denen die Geschäftsleitung oftmals nicht in der Lage ist, eine detaillierte Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens vorzunehmen. Ausführungen zum sogenannten Bargeschäft, mit dessen Hilfe eine Honoraranfechtung des Insolvenzverwalters abgewehrt werden kann, schließen das Seminar ab.