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E-Rechnung ab 2025 – rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung
- Online (Aufzeichnung 27.06.2024)
Der Empfang elektronischer Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend.
Kanzleien und Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten. Denn die verschärfenden Neureglungen rund um die E-Rechnung werden die überwiegende Mehrzahl aller Unternehmer in Deutschland (u.a. auch Kleinunternehmer oder pauschalversteuernde Landwirte) betreffen.
Mit unserer Seminarreihe zur E-Rechnung werden wir Sie bei der Umsetzung der Neuregelungen in der beruflichen Praxis fortlaufend unterstützen.
Im ersten Schritt informieren wir in unserem Onlineseminar über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Welche Regelung konkret wird wann greifen und welche Übergangsregelungen können genutzt werden.
Im dritten Quartal möchten wir Hinweise zur konkreten praktischen Umsetzung geben. Zum Jahresende stellen wir das derzeit in Arbeit befindliche BMF-Schreiben zur Umsetzung der Neuregelung im Einzelnen vor.
Abrufbar wann Sie es wünschen - die Online-Seminare des Studienwerks!
Abrufbar wann Sie es wünschen - die Online-Seminare des Studienwerks!
Das Studienwerk bietet Ihnen das Berufsträgerseminar "E-Rechnung ab 2025 – rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung" auch als Online-Aufzeichnung an! Das Seminar wird von dem jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Inhalte
Inhalte
In unserem ersten Online-Seminar zur E-Rechnung erfahren Sie im Wesentlichen die aktuellen Informationen zu der ab dem 01.01.2025 geltenden Neuregelung rund um die E-Rechnung und welche weiteren ergänzenden Maßnahmen von den Unternehmen in den Folgejahren zu beachten sein werden.
- Einleitung
- Kurzvorstellung ViDA - welche mittelfristigen Ziele verfolgt die EU bei der MwSt
- Die E-Rechnung aus dem Blickwinkel der MwStSystRL
- Die E-Rechnung in Deutschland ab dem 01.01.2025
Ausblick
Ausblick
In einem weiteren Online-Seminar werden wir im dritten Quartal 2024 zunächst ein Update zu den rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Darüber hinaus sollen konkrete Hinweise zur praktischen Umsetzung in der Kanzlei sowie bei Mandanten erläutert werden.
In dem letzten Online-Seminar zu dieser Vortragsreihe wollen wir das vom Bundesfinanzministerium (BMF) in Sachen der Neuregelung zur E-Rechnung noch für dieses Jahr in Aussicht gestellte BMF-Schreiben vorstellen. Ein solches Schreiben wird von vielen Praxisbeiträgen in der steuerlichen Fachliteratur für notwendig (ggf. auch zur Klarstellung von offenen Fragen) erachtet, da durch die bloße Gesetzesänderung nebst Begründung im Wachstumschancengesetz bei weitem nicht sämtliche offenen Fragen beantwortet wurden.
Termine
Termine
Online Aufzeichnung von Do, 27.06.2024
Dauer: 1,5 Std.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
100 € je Onlineaufzeichnung / je Teilnehmerzugang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet digitale Seminarunterlagen.
Referent
Referent

Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.