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Aktuelles Steuerrecht in der Krise, Restrukturierung und Insolvenz
- Online (Aufzeichnung: 16.05.2023)
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist durch die Corona-Pandemie nochmals gestiegen. Gleichzeitig wird die Bewältigung der Fragestellungen rund um das Insolvenzsteuerrecht von Jahr zu Jahr komplexer und erfordert fachübergreifende insolvenz- und steuerrechtliche Kenntnisse. Mit unserem neuen Seminar möchten wir Sie in diesem Bereich auf dem aktuellen Stand bringen und konkrete Praxishilfen anbieten. Herr Prof. Dr. Uhländer ist ausgewiesener Experte für die Themen Krise, Sanierung und Restrukturierung und Mitautor des Kommentars „Insolvenzen und Steuern“ des NWB-Verlags.
Die aktuellen Entwicklungen aus der insolvenz- und steuerrechtlichen Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Literatur werden umfassend ausgewertet. Zudem werden die Wechselwirkungen zwischen dem Besteuerungsverfahren und dem Ertragssteuerrecht (ESt, KSt, GewSt) einerseits und dem Handels- und Steuerbilanzrecht in der Krise/Insolvenz andererseits erörtert. Daneben werden die rechtsformabhängigen Bilanzierungsfragen bei Personen- und Kapitalgesellschaften aus Sicht der Gesellschaft und des Gesellschafters sowie die Haftung für Steuerschulden behandelt.
Abrufbar wann Sie es wünschen - die Online-Seminare des Studienwerks!
Abrufbar wann Sie es wünschen - die Online-Seminare des Studienwerks!
Das Studienwerk bietet Ihnen das Berufsträgerseminare "Aktuelles Steuerrecht in der Krise, Restrukturierung und Insolvenz" auch als Online-Aufzeichnung an! Das Seminar wird von dem jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Inhalte
Inhalte
Teil A - Besonderheiten des Besteuerungsverfahren in der Krise / Insolvenz
1. Abgrenzung: Restrukturierung (StaRUG), Eigenverwaltung, Insolvenz
2. Bedeutung der insolvenzrechtlichen Forderungskategorien - Rechtsschutz
3. Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten in der Insolvenz
4. Feststellungsverfahren bei PersG in der Insolvenz
5. Abgrenzung: Insolvenz eines Gesellschafters - Ausblick § 179 HGB n.F.
6. Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung für das Steuerberatungsmandat
Teil B - Besonderheiten der Bilanzierung in der Krise / Insolvenz
1. Gesetzliche Vorgaben für das Bilanzsteuerrecht in der Krise und Insolvenz
1.1 Buchführungs- und Bilanzdelikte im Insolvenzstrafrecht
1.2 Krisenfrüherkennung gem. § 1 StaRUG und § 102 StaRUG
a) Gesetzlicher Hintergrund des § 102 StaRUG
b) Folgen des Wegfalls der Going-Concern-Prämisse für die Handelsbilanz
aa) Stellungnahme des IDW RS HFA 17
bb) Stellungnahme des wp.net.e.V.
cc) Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer
c) Folgen des Wegfalls der Going-Concern-Prämisse für die Steuerbilanz
2. Bilanzierung von Insolvenzanfechtungsansprüchen i.S.d. §§ 129 ff. InsO
2.1 Insolvenzanfechtungsrechtliche Ausgangslage infolge §§ 143, 144 InsO
2.2 Rückzahlung von BA bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG
2.3 Rückzahlung von BA bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG
2.4 Sonderfall: FG Münster vom 24.08.2021 - 6 K 3905/19 E (Az BFH: III B 117/21)
3. Bilanzierung von Forderungsverzichten durch Gesellschafter
3.1 Forderungsverzicht von Gesellschaftern einer PersG
a) Besteuerungsfolgen auf der Ebene der PersG (Gesamthandsbilanz)
b) Besteuerungsfolgen auf der Ebene des Mitunternehmers (Sonderbilanz)
3.2 Forderungsverzicht von Gesellschaftern einer KapG
a) Besteuerungsfolgen auf der Ebene der KapG (§§ 8 Abs. 3 S. 3, 27 KStG)
b) Besteuerungsfolgen auf der Ebene des AE (§§ 17 Abs. 2a, 20 EStG)
3.3 Abgrenzung: Rangrücktritt nach InsO / Steuerrecht (§ 39 InsO, § 5 Abs. 2a EStG)
Teil C - Besonderheiten der Ertragsbesteuerung in der Krise/Insolvenz
1. Aktuelle ertragsteuerrechtliche Entwicklungen in der Krise / Insolvenz
1.1 Einkommensteuer in der Krise / Insolvenz
a) Betriebsaufgabe vor und nach Insolvenzeröffnung
aa) Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
bb) Bedeutung einer Aufgabeerklärung
b) Freigabe einer selbständigen Tätigkeit / Freigabe von Wirtschaftsgütern
c) Behandlung der Insolvenzverwaltervergütung als Betriebsausgabe
d) Zuordnung der Einkommensteuer in der Insolvenz
e) Auswertung der Rspr. zur Einkommensteuer in der Insolvenz
1.2 Körperschaftsteuer in der Krise / Insolvenz
a) Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft in der Krise / Insolvenz
b) Auswirkung des Optionsmodells (§ 1a KStG) in der Krise / Insolvenz
c) Auswertung der Rspr. zur Körperschaftsteuer in der Insolvenz
1.3 Gewerbesteuer in der Krise / Insolvenz
a) Gewerbesteuerrechtliche Organschaft in der Krise / Insolvenz
b) Auswertung der Rspr. zur Gewerbesteuer in der Insolvenz
2. Besteuerung von Sanierungserträgen
2.1 Sanierungserträge bei Einzelunternehmen (§ 3a EStG)
2.2 Sanierungserträge bei PersG (§ 3a Abs. 4 EStG; § 15a EStG)
2.3 Sanierungserträge bei KapG (§ 3a EStG i.V.m. § 8 KStG)
2.4 Gewerbesteuerrechtliche Folgen gem. § 7b GewStG
2.5 Besonderheit: Rückwirkung der RSB bei Betriebsaufgabe (BMF v. 8.4.2022)
Teil D - Besonderheiten des Haftungsverfahrens in der Krise / Insolvenz
1. Haftung gem. § 69 AO <-> Drittwirkung des rkr.Tabelleneintrags (§ 166 AO)
2. Haftung gem. § 73 AO (erkannte, unerkannte Organschaft - Aufrechnung)
3. Haftung gem. § 74 AO (Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen)
4. Abgrenzung: "Enthaftung" gem. § 15b Abs. 8 InsO i.V.m. § 69 AO
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Online-Aufzeichnung
Aufzeichnung von:
Dienstag, 16.05.2023
14:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
150 € je Onlineaufzeichnung/je Teilnehmerzugang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine umfangreiche, digitale Seminarunterlage.
Referent
Referent

Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.