Walter Niermann
Dipl.-Finw.
Das Jahressteuergesetz hat Ende 2022 zahlreiche Änderungen im Bereich der Lohnsteuer gebracht. Darüber hinaus wirft die neue Inflationsausgleichsprämie eine Reihe von Praxisfragen auf. Schließlich hat das Bundesfinanzministerium die Lohnsteuer-Richtlinien 2023 veröffentlicht.
Herr Walter Niermann aus dem Finanzministerium NRW gibt Ihnen in dieser Veranstaltung wieder einen kompakten Überblick über die aktuellen Brennpunkte des Lohnsteuerrechts. Aus erster Hand erhalten Sie wichtige praktische Hinweise zu aktuellen Fragen der Lohnbuchhaltung.
Das Studienwerk bietet Ihnen das Berufsträgerseminar "Lohnsteuer 2022 - Schwerpunkte Jahressteuergesetz 2022 und Lohnsteuer-Richtlinien 2023" auch als Online-Aufzeichnung an! Das Seminar wird von dem jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
A. Steuerenlastungsgesetz 2022
1. Energiepreispauschale für Aktive und Versorgungsempfänger
2. Anhebung der Entfernungspauschale
3. Anpassung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
4. Neuer Grundfreibetrag
B. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen
1. Die neue Inflationsprämie
2. Zweifelsfragen
C. Jahressteuergesetz 2022
1. Änderungen bei der Rentenbesteuerung
2. Anhebung des Ausbildungsfreibetrags
3. Anhebung der Tageslohngrenze bei der Lohnsteuerpauschalierung
4. Grundsätzliche Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer
5. Umgestaltung und Anhebung der Homeoffice-Pauschale
6. Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
D. Eckpunkte des Inflationsausgleichsgesetzes
1. Anhebung des Grundfreibetrags
2. Steuerliche Unterstützung von Familien
3. Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen
E. Zukunftssicherungsfinanzierungsgesetz
1. Verbesserte Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
2. Anhebung des Freibetrags für Kapitalbeteiligungen
3. Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage
F. Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (Grundsätzliches und Zweifelsfragen)
1. Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten
2. Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern
3. Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
4. Insolvenzsicherung bei der betrieblichen Altersversorgung
5. Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
6. Sachbezugsfreigrenze
7. Wohnungsüberlassung
8. Essenmarkengestellung
9. Ansatz der 0,03 %-Regelung bei Firmenwagengestellung
10. Zuzahlungen für außerdienstliche Fahrzeugnutzung
11. Umzugskosten
12. Besuchsfahrten des Ehegatten bei doppelter Haushaltsführung
13. Aufmerksamkeiten
14. Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
15. Maßgebende Lohnsteuertabelle bei zeitweiser Tätigkeit in Deutschland
16. Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
17. Inanspruchnahme des Arbeitgebers
G. Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Entfernungspauschale
1. Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
2. Neue Auslandsreisekostensätze ab 2023
3. Befristeter Einsatz von Leiharbeitnehmern
4. Aktuelle Beträge für Umzugskosten
H. Neues zur Abgrenzung von Barlohn zu Sachlohn
1. Verwaltungsregelung zur geltenden Rechtslage
2. Bewertung einer Unterkunft als Sachbezug bei Mehrfachbelegung
3. Virtuelle Währungen als Sachbezug?
I. Aktuelle Zweifelsfragen zur BAV
1. Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger in 2023
2. Beiträge für Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds in 2023
3. Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusage bei Direktversicherungen
4. Tarifermäßigte Besteuerung von Versorgungsbezügen
J. Aktuelle Zweifelsfragen zum Firmenwagen
1. Änderung der steuerlichen Förderung der Elektromobilität?
2. Verwaltungsregelung zur Firmenwagenbesteuerung
3. Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber
4. Kostendeckelungsregelung und Leasinsonderzahlung
K. Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
1. Neuer Auslandstätigkeitserlass mit Restriktionen ab 2023
3. DBA-rechtliche Erstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
4. Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung
5. Besteuerungsrecht für grenzüberschreitend tätige Berufskraftfahrer
6. Neue Verwaltungsregelung zum grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz
L. Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
1. Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber
2. Vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt für Kennzeichenwerbung
3. Mahlzeiten, Unterkünfte und Wohnungen für 2023
4. Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
5. Grundsatzentscheidung zu Rabatten eines Automobilherstellers
6. Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport
7. Tarifermäßigung auf Lohnzahlungen
8. Aktuelle Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer
9. Werbungskostenabzug für Lohnsteuer auf eigenen Arbeitslohn
10. Lohnsteuerhaftung
11. Neues zur Steuerklasse II
12. Unterstützung geschädigter Arbeitnehmer im Ukraine-Krieg
Unterrichtsort
Online
Aufzeichnung von:
Donnerstag, 02.02.2023
14.00-17.15 Uhr
120 € je Online-Aufzeichnung / je Teilnehmerzugang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche, digitale Arbeitsunterlagen.
Dipl.-Finw.
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.