Wilfried Apitz
Dipl.-Finw. StB
Mit dem Seminarkonzept "Aktuell" bringt das Studienwerk Sie viermal pro Jahr auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen des Steuerrechts. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen und Entwicklungen des Steuerrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
In „Aktuell II/2024“ bilden das Einkommensteuerrecht, die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und das Erbschaftsteuerrecht die Themenschwerpunkte.
Die Seminarinhalte der Aktuell-Reihe werden fortlaufend an die Rechtsentwicklung durch Gesetzesänderungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen angepasst. Änderungen der Themenübersicht sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
Teil A – Aktuelles aus der Gesetzgebung 2024 - Dipl.-Finw. StB Wilfried Apitz
1. Wachstumschancengesetz
Teil B – Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zum ESt - Dipl.-Finw. StB Wilfried Apitz
I. Aktuelles zu den Gewinneinkunftsarten
1. Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne weiteres originär gewerbliche Tätigkeit
2. Anforderungen an einen einheitlichen Gewerbebetrieb
3. Mehrere Gewerbebetriebe eines Einzelunternehmers, welche die mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für
Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ermöglichen
4. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG - Anschaffungsnahe Aufwendungen
5. Fahrtenbuch
6. Betriebsausgabenabzug bei Cyberangriff
7. Betriebsausgabenabzug einer Influencerin für die Anschaffung bürgerlicher Kleidung und Accessoires
8. § 4 Abs. 4a EStG – Schuldzinsenabzug
9. Geldauflagen nach § 153a StPO zum Zwecke der Gewinnabschöpfung als Betriebsausgaben (§ 12 Nr. 4 EStG)
10. Ertragsteuerliche Behandlung von betrieblichen Corona-Hilfen
11. § 15 Abs. 3 EStG – Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit
12. § 16 EStG – Betriebsveräußerung (Earn-out Zahlungen)
13. § 17 EStG – Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen
14. § 18 EStG – Selbständige Steuerberatungstätigkeit regelmäßig keine Liebhaberei
15. § 18 EStG – Keine Umqualifizierung der freiberuflichen Einkünfte von Patentanwälten in gewerbliche Einkünfte bei der
Einschaltung ausländischer Patentanwält
II. Aktuelles zu den Überschusseinkunftsarten
1. § 19 EStG – Gesundheitsförderung
2. § 19 EStG – Erlass der Rückzahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit Aufstiegsfortbildung
3. § 20 EStG – Verlustausgleichsbeschränkung
4. § 21 EStG – Vorfälligkeitsentschädigung
5. § 22 Nr. 1 EStG – Nachgelagerte Rentenbesteuerung
6. § 22 Nr. 1a EStG – Realsplitting/Prozesskosten
7. § 22 Nr. 2 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
8. § 22 Nr. 3 EStG – Einkünfte aus Leistungen
III. Sonstige steuerliche Besonderheiten
1. § 33 Abs. 3 EStG – Zumutbare Eigenbelastung
2. § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
Teil C – Kapitalgesellschaft - Dipl.-Finw. RR Jochen Bürstinghaus
I. Aktuelle Rechtsprechung
1. Anwendung von § 8b Abs. 4 KStG im Fall des Blockerwerbs
2. Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden
3. Anwendung von § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG auf Konfusionsgewinne
4. Aktuelles zu Pensionszusagen
5. Finanzielle Eingliederung im Rahmen von Umwandlungen
6. Beitrittsaufforderung ans BMF zum steuerlichen Querverbund
II. Neue Verwaltungsanweisungen
1. Anwendung des § 32a KStG auch bei fehlender Auswirkung der vGA auf die festgesetzte Körperschaftsteuer
2. Modellhafte Gestaltungen mit Familiengenossenschaften
Teil D – Erbschaftsteuer - RA/FASt Dr. Marc Jülicher / RA/StB Dr. Jochen Kotzenberg LL.M.
I. Gesetzesänderungen (u.a. ErbStG Wachstumschancengesetz)
II. Verwaltungsregelungen
III. Rechtsprechung zu §§ 13a ff. ErbStG
1. Begünstigte Vermögensarten
2. Verwaltungsvermögenstest
3. Veräußerungsnachsteuer
IV. Sonstige ausgewählte Bereiche Inland
1. Erwerbstatbestände, Fiktionen
2. Abzüge: Zugewinnausgleich und Nachlassverbindlichkeiten
3. Familienheim
4. Rechtsprechung zum BewG
5. Verfahrensrecht (Anzeige und Steuererklärung)
6. Aktuelles
V. Internationales Erbschaftsteuerrecht
VI. Systematischer Bereich: Vermögensnachfolge und Einkommensteuerrecht
1. Verstrickung und Zwangsentnahme, Gewinnrealisierung
2. Zinsanteil in Zuwendungen iSd. ErbStG
3. § 6 AStG bei Erbfall und Schenkung
Ort
Novotel Aachen City
Peterstraße 66
52062 Aachen
www.novotel.com/Aachen
Zeit
Mittwoch, 05.06.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
Anfahrt
Novotel Aachen
280 € je Termin / je Teilnehmer/in;
250 € bei Abo-Buchung
(inkl. umfangreicher Arbeitsunterlage, Begrüßungs- und Pausengetränken sowie Mittagsimbiss)
Dipl.-Finw. StB
Dipl.-Finw. RR
09:00 Uhr: RA/StB Dr. Jochen Kotzenberg LL.M.
11:15 Uhr: Dipl.-Finw. RR Jochen Bürstinghaus
14:30 Uhr: Dipl.-Finw. StB Wilfried Apitz
Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.
Alle Seminarteilnehmer erhalten im Anschluss an die Seminarveranstaltung automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Seminarteilnahme zugeschickt.
Die Teilnahme an dem Aktuell-Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (6 Zeitstunden).
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.