Samstagslehrgang zur Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung 2025/2026
- Dortmund (Sa, 01.06.2024 bis Sa, 09.08.2025)
- Köln (Sa, 01.06.2024 bis Sa, 09.08.2025)
- Münster (Sa, 01.06.2024 bis Sa, 09.08.2025)
- Online (Sa, 01.06.2024 bis Sa, 02.08.2025)
>> Berufsbegleitend - 424 Unterrichtsstunden zzgl. 12 Klausuren, 6 davon aus dem aktuellen Knoll-Klausurenfernkurs <<
Lehrgang
Lehrgang
Nachhaltiges Wissen kann nur durch langfristiges Lernen und wiederholtes Üben aufgebaut werden. Daher setzt das Studienwerk auf einen umfangreichen Samstagslehrgang als Kern der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.
Diese berufsbegleitende Lehrgangsform orientiert sich nicht nur an dem engen Zeitbudget der Berufstätigen. Berufsbegleitende Lehrgänge bieten einen zusätzlichen Vorteil: Sie erlauben es, die behandelten Themen besonders intensiv nachzubereiten und damit profundes, nachhaltiges Fachwissen zu schaffen. Trotz intensiver Mitarbeit in einem Lehrgang sind die Teilnehmer/innen regelmäßig in der Lage, nur rund 30% des vermittelten Know-hows dauerhaft zu speichern. Erst das mehrfache Wiederholen der Lehrinhalte mit Hilfe von Skripten und eigenen Aufzeichnungen führt zur Vertiefung und Beherrschung der prüfungsrelevanten Themengebiete.
Der Erfolg gibt uns Recht! Häufig werden wir nach den Bestehensquoten unserer Teilnehmer/innen gefragt. Pauschale Aussagen hierzu führen allerdings in die Irre. Der Prüfungserfolg hängt – neben dem richtigen Partner zur Prüfungsvorbereitung – auch davon ab,
- wie viel Zeit Sie für Ihre Vorbereitung investieren (können),
- ob Sie sich auf den Samstagslehrgang beschränken oder auch weitere Lehrgänge des Studienwerks belegen (Klausurenwochen, Intensivlehrgang),
- welche berufliche Vorbildung Sie besitzen und daher vielleicht bereits eine ausgefeilte Klausurtechnik haben.
Eines ist sicher: Wer sich sorgfältig vorbereitet und dabei auf den richtigen Partner setzt, hat gute Chancen, die Steuerberaterprüfung bereits im ersten Versuch erfolgreich zu absolvieren.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort Dortmund:
TOP Tagungszentrum Dortmund
Emil-Figge-Str. 43
44227 Dortmund
Unterrichtszeiten:
1. Juni 2024 bis 9. August 2025
Regelmäßig an Samstagen sowie ggf. an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Präsenzklausuren von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Klausurbesprechungen von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
4.750,- € bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn
4.900,- € bei Ratenzahlung (1 x 610,-€, 11 x 390,- €)
Die Teilnahmegebühr umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einschließlich Klausurtraining mit insgesamt 12 Übungsklausuren, die alle individuell korrigiert und bewertet werden.
Die Lehrgangsgebühr bzw. die erste Rate wir fällig zum Lehrgangsbeginn am 01.06.2024. Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Frühbucher-Rabatt
10% bei Anmeldung bis zum 29.02.2024.
Finanzielle Förderung
Wenn Sie sich über Fördermöglichkeiten für unsere Steuerberaterlehrgänge informieren möchten, rufen Sie uns gerne an.
Vergünstigte Teilnahme an Studienwerk-Seminaren
Für die Dauer des Samstagslehrgangs erhalten die Teilnehmer/innen einen Rabatt von 50% auf alle Studienwerk-Seminare.
Sonderkonditionen
Bei Fragen zu Großkunden- oder Gruppenrabatten sprechen Sie uns gerne an!
Dozenten
Einkommensteuerrecht | Dipl.-Finw., LRD Wilfried Apitz |
Einkommensteuerrecht | Dipl.-Finw. Ansgar Behlau |
Körperschaftsteuerrecht | Dipl.-Finw. Karsten Birkemeier |
Umwandlungssteuerrecht | Dipl.-Finw. Karsten Birkemeier |
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht | Dipl.-Finw. Mathias Grootens |
Umsatzsteuerrecht | Dipl.-Finw. Alfons Gehling |
Buchführung und Bilanzsteuerrecht | Dipl.-Finw. Bernd Grote |
Internationales Steuerrecht | Dipl.-Finw. Dieter Grümmer |
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung | Dipl.-Finw. Christian Stapel |
Buchführung und Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht | Dipl.-Finw. Jürgen Hiby |
Abgabenordnung | Dr. Björn Kahler |
Gewerbesteuer | Dipl.-Finw. Andreas Kümpel |
Bilanzierung bei Personengesellschaften | Prof. Dr. Christoph Uhländer |
Inhalte
Steuerrecht einschl. Verfahrensrecht | U-Std. |
Abgabenordnung (einschl. Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren), Finanzgerichtsordnung | 56 |
Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Internationales Steuerrecht | 104 |
Körperschaftsteuerrecht | 24 |
Umwandlungssteuerrecht | 28 |
Umsatzsteuerrecht | 64 |
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht | 36 |
Buchführung und Bilanzsteuerrecht | |
Buchführung und Bilanzsteuerrecht, Bilanzierung bei Personengesellschaften | 112 |
Gesamt: | 424 |
Klausurtraining | |
Klausurtraining durch insgesamt 12 Übungsklausuren zur unmittelbaren Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Prüfung und zur laufenden Kontrolle des Leistungsstandes | 105 |
Skripte
Skripte
Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung des Unterrichtsstoffes – vor allem vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung – werden ohne besondere Berechnung umfangreiche Skripte mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen, herausgegeben. Die Lehrgangsunterlagen werden im Rahmen der Unterrichtssitzungen bereit gestellt. Diese Unterlagen sowie zusätzliches Arbeitsmaterial stehen immer auch digital im Online-Campus zur Verfügung.
Klausuren
Klausuren
Wesentlicher Teil des Samstagslehrgangs ist das Klausurtraining mit 12 Übungsklausuren. Durch Bearbeitung der Klausuren können die Teilnehmer/innen fortlaufend ihren Leistungsstand kontrollieren und haben ausreichend Zeit, mögliche Lücken bis zur Prüfung aufzuarbeiten.
Zu Beginn des Prüfungsjahres werden 3 auf den Lehrgangsverlauf abgestimmte sechsstündige Präsenzklausuren geschrieben. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung.
Ab dem Frühjahr des Prüfungsjahres folgen 6 Klausuren aus dem aktuellen Klausurenlehrgang des Steuerrechtsinstituts KNOLL zur Bearbeitung in Heimarbeit.
In den letzten Lehrgangswochen werden schließlich 3 weitere Präsenzklausuren geschrieben. Diese Klausuren werden jeweils im Nachgang zur Bearbeitung gemeinsam mit einem Fachdozenten/einer Fachdozentin besprochen.
Die Klausurlösungen aller Klausuren werden individuell korrigiert und nach Prüfungsmaßstäben bewertet. Die Teilnehmer/innen erhalten einen ausführlichen Lösungshinweis, der eine intensive Nacharbeit der Klausur ermöglicht.
Auch für die Präsenzklausuren gilt: Zwar empfehlen wir im Sinne einer effektiven Prüfungsvorbereitung dringend, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Klausuren vor Ort im Tagungszentrum unter prüfungsähnlichen Bedingungen zu bearbeiten. Sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein, können die Klausuren alternativ auch zuhause bearbeitet und als PDF per E-Mail zur Korrektur eingereicht werden.
Online-Campus
Online-Campus
Die Lehrgangsunterlagen und Übungsklausuren stehen den Lehrgangsteilnehmer/innen jederzeit online abrufbar zur Verfügung.
Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer/innen einen Online-Zugang zu ihrem persönlichen virtuellen Schreibtisch. Neben Skripten und Klausuren finden die Teilnehmer hier:
- wichtige Informationen rund um den Lehrgang,
- Wissenswertes zur Steuerberaterprüfung und zur Prüfungsvorbereitung,
- die Aufzeichnungen der Unterrichtssitzungen aus dem Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung,
- ausgewählte, aktuelle Skripte der Mitarbeiterseminare des Studienwerks des Steuerberater sowie bei Bedarf
- zusätzliche Lehrgangsunterlagen, Übungen und Klausuren.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer/innen jederzeit Zugriff auf die Steuerrechts-Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages.
Der Online-Campus stellt damit eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt gemäß § 36 StBerG voraus:
1) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Universitätsstudium bzw. ein Hochschulstudium wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern sowie anschließend eine zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Hochschuldiplom: Spätestens Ende September 2023 oder
2) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium bzw. ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als acht Semestern und anschließend eine dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
(Fach)Hochschuldiplom: Spätestens Ende September 2022 oder
3) die bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bzw. eine andere gleichwertige Vorbildung sowie anschließend eine achtjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Abschluss der Berufsausbildung: Spätestens Ende September 2017.
Der Zeitraum von acht Jahren verkürzt sich für geprüfte Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirte auf sechs Jahre.
Abschluss der Berufsausbildung: Spätestens Ende September 2019.
Geleisteter Grundwehrdienst, entsprechender Zivildienst oder Mutterschaftsurlaub ist auf die zehnjährige steuerliche Berufspraxis anrechenbar. Dies gilt auch für den Wehrdienst als Soldat auf Zeit, wenn die endgültig festgelegte Dienstzeit nicht mehr als zwei Jahre beträgt (§§ 13, 16a ArbPISchG, § 78 Abs. 1 ZDG). Ein Merkblatt der Steuerberaterkammern NRW über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und über die Durchführung der Prüfung finden Sie im Internet unter www.steuerberaterpruefung-nrw.de.
Bei Zulassungsfragen hilft das Studienwerk der Steuerberater.
Ansprechpartner

Jennifer Minnerup
Steuerfachwirtlehrgänge,
Steuerberaterlehrgänge Dortmund und Münster
0251 98164-48
minnerup@studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.