Intensivlehrgang 2024
- Dortmund (Mo, 19.08.2024 bis Fr, 20.09.2024)
- Köln (Mo, 19.08.2024 bis Fr, 20.09.2024)
- Münster (Mo, 19.08.2024 bis Fr, 20.09.2024)
>> Vollzeit - drei Wochen - 120 Unterrichtsstunden <<
Lehrgang
Lehrgang
Im Intensivlehrgang wiederholen die Teilnehmer/innen die wichtigsten prüfungsrelevanten Themen anhand von Übungsfällen. Diese Anwendung theoretischen Wissens auf klausurtypische Fragestellungen schult die Klausurtechnik und den Blick für die wesentlichen Punkte von Sachverhalten. Nur der Präsenzlehrgang bietet den Teilnehmer/innen die Möglichkeit, Zweifelsfragen mit den Fachdozent/innen zeitnah zu besprechen und auszuräumen.
Inhalte
Inhalte
Das Unterrichtsprogramm konzentriert sich auf zentrale Rechtsbereiche, die erfahrungsgemäß Gegenstand des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung sind. Dazu gehören:
- Einkommensteuerrecht (einschl. Lohnsteuerrecht, Recht der internationalen Doppelbesteuerung, Außensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht)
- Körperschaftsteuerrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung
- Bewertungsrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht
- Umwandlungssteuerrecht
Die Fallsammlungen werden den Teilnehmer/innen vor Beginn des Lehrgangs bereitgestellt, damit diese sich schon vor Beginn des Unterrichts mit den Übungsfällen vertraut machen können. Wie der Samstagslehrgang wird auch der Intensivlehrgang durch einen Online-Campus begleitet.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Lehrgangsort:
TOP Tagungszentrum
Emil-Figge-Str. 43
44227 Dortmund
Anfahrtsbeschreibung
Unterrichtszeiten:
Montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
1. Woche: 19.08. bis 23.08.2024
2. Woche: 02.09. bis 06.09.2024
3. Woche: 16.09. bis 20.09.2024
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.100,- €.
Die Gebühr wird fällig zum Lehrgangsbeginn am 19.08.2024.
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir Sie um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Sonderkonditionen
Teilnehmer/innen des Samstagslehrgangs 60 erhalten einen Rabatt von 10% auf die Teilnahmegebühr.
Bei Fragen zu Großkundenrabatten sprechen Sie uns gerne an!
Finanzielle Förderung
Wenn Sie sich über Fördermöglichkeiten für unsere Steuerberaterlehrgänge informieren möchten, rufen Sie uns gerne an.
Vergünstigte Teilnahme an Studienwerk-Seminaren
Für die Dauer des Intensivlehrgangs erhalten die Teilnehmer/innen einen Rabatt von 50% auf alle Studienwerk-Seminare.
Dozenten
Einkommensteuerrecht | Dipl.-Finw. Wilfried Apitz |
Körperschaftsteuerrecht | Dipl.-Finw. Karsten Birkemeier |
Gewerbesteuer | Dipl.-Finw. Andreas Kümpel |
Umwandlungssteuerrecht | Dipl.-Finw. Karsten Birkemeier |
Bilanzsteuerrecht/Besteuerung der PersG | Dipl.-Finw. Thomas Kirchner |
Bilanzsteuerrecht | Dipl.-Finw. Laurin Kühn |
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung | Dipl.-Finw. Jürgen Wiethölter |
Umsatzsteuerrecht | Dipl.-Finw. Alfons Gehling |
Bewertungsrecht | Prof. Dr. Gerd Brüggemann |
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht | Prof. Dr. Gerd Brüggemann |
Internationes Steuerrecht | Dipl.-Finw. Dieter Grümmer |
Die ideale Ergänzung: Die Klausurenwochen
Die ideale Ergänzung: Die Klausurenwochen
Die drei Wochen des Intensivlehrgangs und die zwei Klausurenwochen finden in wöchentlichem Wechsel statt. Dieser Wechsel von Klausur und Unterricht gewährleistet höchste Effizienz in der letzten Phase der Prüfungsvorbereitung.
Die Inhalte des Intensivlehrgangs können zwischen den Lehrgangsteilen nachbereitet werden, für Zweifelsfragen stehen die Fachdozent/innen im folgenden Lehrgangsteil zur Verfügung. Darüber hinaus können in den Klausuren aufgedeckte Wissenslücken im folgenden Lehrgangsteil aufgegriffen und geschlossen werden.
Intensivlehrgang und Klausurenwochen sind zwei separate Lehrgangsangebote, die separat gebucht werden können. Die Klausurenwochen können jeweils einzeln belegt werden.
Ablauf der Klausurenwochen / des Intensivlehrgangs 2024:
19.08. - 23.08.2024 Intensivlehrgang (1. Woche)
26.08. - 31.08.2024 Klausurenwoche 1
02.09. - 06.09.2024 Intensivlehrgang (2. Woche)
09.09. - 14.09.2024 Klausurenwoche 2
16.09. - 20.09.2024 Intensivlehrgang (3. Woche)
Ansprechpartner
Jennifer Minnerup
Steuerfachwirtlehrgänge,
Steuerberaterlehrgänge Dortmund und Münster
Tel. 0251 98164-48
minnerup@studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.