- Steuerberater
- Steuerfachwirte
- Fachassistent/in Lohn und Gehalt
- Steuerfachangestellte
- Info-Veranstaltung Steuerfachangestelltenlehrgänge
- Intensivlehrgang Sommerprüfung 2024
- Online-Intensivlehrgang Sommerprüfung 2024
- 54. Ausbildungsbegleitender Lehrgang Prüfung Sommer 2025
- Online-Lehrgang Prüfung Sommer 2025
- Intensivlehrgang Winterprüfung 2024
- Online-Intensivlehrgang Winterprüfung 2024
- 53. Ausbildungsbegleitender Lehrgang Prüfung Sommer 2024
- Online-Lehrgang Prüfung Sommer 2024
Berufsbegleitender Lehrgang Prüfung 2024/2025
- Bielefeld (04.11.2023 bis 08.02.2025)
- Dortmund (04.11.2023 bis 08.02.2025)
- Köln (04.11.2023 bis 08.02.2025)
- Münster (04.11.2023 bis 08.02.2025)
>> Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung - berufsbegleitend - inkl. zwölf Klausuren <<
Lehrgang
Lehrgang
Seit der Einführung des Fortbildungsabschlusses zum/zur Steuerfachwirt/in bietet das Studienwerk der Steuerberater Lehrgänge zur Vorbereitung auf diese anspruchsvolle Prüfung an. Profitieren auch Sie von den Erfahrungen des Studienwerks in diesem Bereich.
Der Fortbildungslehrgang des Studienwerks der Steuerberater stellt ein Bildungsangebot für Steuerfachangestellte oder vergleichbar qualifizierte Mitarbeiter/innen dar, die sich auf gehobene Anforderungen und verantwortungsvollere Aufgaben in der Steuerberaterpraxis vorbereiten möchten.
Beachten Sie: Mit Bestehen der Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in verkürzt sich die für die Steuerberaterprüfung nachzuweisende Zeit berufspraktischer Tätigkeit von acht auf sechs Jahre!
Wegen des angestrebten Aufgabenbereichs und des hohen Prüfungsniveaus ist der Lehrgang entsprechend breit angelegt. Dabei wird auf den theoretischen und praktischen Kenntnissen aufgebaut, die sich die Teilnehmer/innen während der Ausbildung oder dem Studium sowie in der anschließenden praktischen Tätigkeit erworben haben.
Die Unterrichtsinhalte für den Vorbereitungslehrgang werden unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils zur Fortbildungsprüfung sowie nach sorgfältiger Auswertung vergangener Klausuren gezielt prüfungsorientiert zusammengestellt.
Die schriftliche Steuerfachwirtprüfung, auf die dieser Lehrgang vorbereitet, findet im Dezember 2024 statt, die mündliche Prüfung folgt im Februar/März 2025. Für die Prüfungsdurchführung ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bezirk die Beschäftigungskanzlei angesiedelt ist.
BERUFSBEGLEITENDER LEHRGANG
Ab dem Prüfungsjahr 2023/2024 gibt es durch eine neue Rechtsvorschrift inhaltliche Änderungen gegenüber der bisher geltenden Prüfungsordnung. Wesentlich ist insbesondere die Einführung einer zusätzlichen Prüfungsklausur im Fachbereich Betriebswirtschaftslehre. Die Neuerungen sind in die Konzeption unseres Angebots eingegangen.
Der Lehrgang umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche sowie die mündliche Steuerfachwirtprüfung. Folgende Inhalte werden vermittelt:
1. Vertiefte Kenntnisse im Bereich der Steuern vom Einkommen und Ertrag, der Umsatz-, Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie des Verfahrens- und Bewertungsrechts
2. Vertiefte Kenntnisse im Bereich Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
3. Grundzüge der Betriebswirtschaft (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung)
4. Klausurtechnik
5. Zusätzliche Themen für die mündliche Prüfung: Update Steuerrecht und Rechnungswesen, Wirtschafts-/Gesellschaftsrecht, Steuerberatungsrecht, Kanzleiorganisation und Prüfungssimulation
„Online-Service“
Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung werden ohne besondere Berechnung umfangreiche Skripte mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen herausgegeben. Die Lehrgangsunterlagen und Übungsklausuren stehen Ihnen auch online abrufbar zur Verfügung.
Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer/innen Zugang zum Online-Campus mit dem virtuellen Desktop.
Neben Skripten und Klausuren finden Sie hier:
• zusätzliche Lehrgangsunterlagen, Übungen und Klausuren für online-basiertes Lernen,
• wichtige Informationen rund um den Lehrgang,
• Wissenswertes zur Steuerfachwirtprüfung und zur Prüfungsvorbereitung.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer/innen jederzeit Zugriff auf die komplette Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages. Der Online-Campus stellt damit eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.
Zur besonderen Vorbereitung auf die schriftliche Steuerfachwirtprüfung 2024 bieten wir zusätzlich zum Samstagslehrgang im November 2024 einen Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung an. Als Teilnehmer des Samstagslehrgangs 35 gewähren wir Ihnen für den Intensivlehrgang einen Rabatt von 10% auf die Lehrgangsgebühr. Nähere Informationen zu dem Angebot sind ab dem Frühjahr 2024 beim Studienwerk erhältlich.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
„Zur Prüfung ist zuzulassen, wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann.“
(Auszug aus der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in)
Auch Personen mit vergleichbaren Berufsabschlüssen oder Hochschulstudium und berufspraktischen Kenntnissen können zur Steuerfachwirtprüfung zugelassen werden.
Ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung vorliegen, prüft und entscheidet die örtlich zuständige Steuerberaterkammer. Vor allem in zweifelhaften Fällen sollte die Zulassung vor Anmeldung zum Lehrgang im positiven Sinne geklärt sein. Auch wir sind gern behilflich.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort:
Creos Lernideen und Beratung GmbH
Herforder Straße 22
33602 Bielefeld
Unterrichtszeiten:
04.11.2023 bis 08.02.2025
Unterricht i. d. R. samstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Klausuren samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Rechnungswesen/BWL bis 13:00 Uhr)
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
3.420,- € bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn oder
3.520,- € in 10 Monatsraten á 352,- €.
Frühbucherrabatt
10 % bei Anmeldung bis zum 31.08.2023.
Sonderkonditionen
Bei Fragen zu Gruppen- und Großkundenrabatten sprechen Sie uns gerne an!
Finanzielle Förderung
Rufen Sie uns gerne an, um sich über Fördermöglichkeiten für die Lehrgangsteilnahme zu informieren.
Vergünstigte Teilnahme an Studienwerk-Seminaren
Für die Dauer des Samstagslehrgangs erhalten die Teilnehmer einen Rabatt von 50 % auf alle Studienwerk-Seminare.
Lehrgangsinhalte
Lehrstoffverteilung | UStd. |
Vorbereitung schriftliche Prüfung | |
Abgabenordnung | 52 |
Einkommensteuer | 80 |
Körperschaftsteuer | 24 |
Gewerbesteuer | 12 |
Umsatzsteuer | 52 |
Erbschaftsteuer/Bewertung | 20 |
Buchführung und Jahresabschluss nach Handelsrecht und Steuerrecht | 64 |
Grundzüge der BWL | 24 |
Klausurtechnik (online) | 2 |
12 Klausuren (davon 4 in Heimarbeit) | 39 |
Vorbereitung Mündliche (inkl. Prüfungssimulation) | |
Aktuelles Steuerrecht | 8 |
Rechnungswesen | 4 |
Wirtschafts-/Gesellschaftsrecht, BWL | 8 |
Steuerberatungsrecht | 4 |
Kanzleiorganisation | 4 |
Prüfungssimulation | 8 |
Gesamt | 405 |
Dozenten
Dozenten
Die Dozenten des Lehrgangs unterrichten vielfach bereits seit Jahren für das Studienwerk und wissen daher, worauf es im Rahmen der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung ankommt. Sie verfügen sowohl über fundierte Sachkenntnisse als auch über die notwendige didaktische Fähigkeit, diese eingängig und plausibel zu vermitteln.
Klausuren
Klausuren
Im Rahmen der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung werden 8 Aufsichtsklausuren und 4 Klausuren in Heimarbeit geschrieben. Die Inhalte und der Schwierigkeitsgrad der Klausuren orientieren sich im Verlauf des Lehrgangs immer stärker am Prüfungsniveau. Mit Korrektur und Benotung dienen die Klausuren damit der realitätsnahen Simulation des schriftlichen Teils der Steuerfachwirtprüfung. Zu den Klausuren erhalten Sie ausführliche Lösungshinweise.
Vorbereitung Mündliche
Vorbereitung Mündliche
Neben dem Update auf den aktuellen Rechtsstand in allen relevanten Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts sowie der Prüfungsvorbereitung auf den Gebieten des Steuerberatungsrechts und der Kanzleiorganisation bieten wir Ihnen im Rahmen einer Prüfungssimulation die Möglichkeit, vor einer „echten“ Prüfungskommission einen Kurzvortrag zu halten und sich im Prüfungsgespräch zu üben. Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich bereits vorab mit der ungewohnten Situation der mündlichen Prüfung vertraut zu machen!
In unserem Online-Campus erhalten Sie zusätzlich weitere Informationen und Materialien zur Prüfungsvorbereitung sowie die Möglichkeit, die Aufzeichnungen unserer Aktuell- Seminare für Mitarbeiter rund um den Jahreswechsel anzusehen.
Skripte und Fachliteratur
Skripte und Fachliteratur
Während des Unterrichts werden jeweils vor Beginn der Veranstaltung umfangreiche Arbeitsunterlagen ausgegeben, so dass zeitraubendes Mitschreiben nahezu entfällt.
Bereits zu Beginn des Lehrgangs sollten Sie im Besitz folgender Textausgaben sein, die regelmäßig als Hilfsmittel bei der Prüfung zugelassen sind:
Steuerrecht: Steuergesetze, Steuerrichtlinien und Steuererlasse
(z. B. aus dem C.H. Beck-Verlag oder Textausgaben anderer Verlage).
Wirtschaftsrecht: BGB, HGB, GmbHG
(z. B. Taschenbuchausgaben oder Deutsche Gesetze/Schönfelder aus dem C.H. Beck-Verlag oder entsprechende Textausgaben anderer Verlage.)
Ansprechpartner

Jennifer Minnerup
Steuerfachwirtlehrgänge
Bielefeld, Dortmund, Münster
0251 98164-48
minnerup@studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Zusatzinformationen und ergänzender Intensivlehrgang
Zusatzinformationen und ergänzender Intensivlehrgang
Ergänzender Intensivlehrgang
Der ergänzende zweiwöchige Lehrgang zur gezielten Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung 2024/2025 wird im November 2024 durchgeführt. Nähere Informationen hierzu erfolgen im Lehrgang oder sind ab dem Frühjahr 2024 beim Studienwerk erhältlich.
Als Teilnehmer des Samstagslehrgangs 35 erhalten Sie auf die Teilnahmegebühr des Intensivlehrgangs 2024 einen Rabatt von 10 %.
Probehören
Wir laden Sie herzlich ein, einmal als Gasthörer einen unserer laufenden Lehrgänge zu besuchen. Fordern Sie einfach telefonisch oder online einen Gasthörerschein an!
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.