Dualer Studiengang "Betriebswirtschaft und Steuern" August 2024
- Berufskolleg Bielefeld/FH Münster
- Berufskolleg Recklinghausen/FH Münster
- Berufskolleg Münster/FH Münster
Berufsausbildung zur/zum "Steuerfachangestellten" und Studium "Bachelor of Arts"
Das duale Studium ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Die Kombination von Ausbildung und Studium eröffnet interessante Möglichkeiten in der Karriereplanung. Wir, das Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V., bieten schon seit mehr als 60 Jahren kompetente Ausbildungsbegleitung für steuerberatende Berufe an. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR, der Fachhochschule Münster, dem Kuniberg Berufskolleg Recklinghausen, dem Hansa-Berufskolleg Münster und dem Rudolf-Rempel-Berufskolleg Bielefeld möchten wir Ihnen einen optimalen Einstieg in Ihr Berufsleben aufzeigen.
Das Anmeldeportal für den dualen Bachelorstudiengang 2024 ist ab sofort geöffnet!
Anmeldeschluss ist der 30.06.2024 - Bei vorzeitigem Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl wird das Anmeldeportal früher geschlossen!
Aufbau des Studienganges
Aufbau des Studienganges
» 8 Semester Regelstudienzeit (von August 2024 bis einschließlich August 2028)
» 2,5 Jahre Berufsausbildung (von Anfang August 2024 bis Ende Januar 2027)
Phase 1: Wintersemester 2024/25 - 2026/27
Die erste Studienphase setzt sich aus der Praxis im Ausbildungsbetrieb, dem Unterricht in der Profilklasse des Berufskollegs und dem Studium an der Fachhochschule wie folgt zusammen:
» 3 Tage Praxis im Ausbildungsbetrieb
» 1 Tag Berufsschule
» 1 -2 Tag(e) Studium an der FH Münster (Freitag/Samstag)
>> Prüfungen:
- Ablegung der Steuerfachangestelltenprüfung im November 2026
(mündliche Prüfung im Januar 2027)
- Modulprüfungen zum Ende eines jeden Semesters (Prüfungszeiträume: im Februar, im Juli und im September)
Ergebnis: abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten
Phase 2: Sommersemester 2027 - 2028
Nach Abschluss des Berufskollegs setzt sich die finale Ausbildungsphase aus der Tätigkeit in der ausbildenden Kanzlei sowie dem Abschluss des Studiums zusammen. Die berufliche Tätigkeit und das Studium laufen parallel:
» 3 Tage Praxis in der Steuerberaterkanzlei
» 2 Tage Studium an der FH Münster (Donnerstag/Freitag)
- Modulprüfungen zum Ende eines jeden Semesters (Prüfungszeiträume: im Februar, im Juli und im September)
Abschluss: Verleihung des Titels "Bachelor of Arts Betriebswirtschaft und Steuern" durch die FH Münster
Zum Studienplan und zu den Modulen gelangen Sie hier -> Modulbeschreibung (Stand 29.06.2023). Um sich das Modulhandbuch des dualen Studiengangs anzuschauen, klicken Sie bitte hier -> Modulhandbuch (Stand 12.03.2019)
Berufsschulort / Hochschulort
Berufsschulort / Hochschulort
Berufsschule:
Rudolf-Rempel-Berufskolleg
An der Rosenhöhe 5
33647 Bielefeld
www.rrbk.de
Der Unterricht an der Berufsschule findet einmal wöchentlich statt.
Hochschule:
Fachhochschule Münster
Corrensstr. 25
48149 Münster
www.fh-muenster.de
Die Vorlesungen an der Fachhochschule Münster finden im 1. bis 5. Semester freitags und teilweise auch samstags statt, ab dem 6. Semester donnerstags und freitags. (Für das Modul "Unternehmensführung II" ist im 3. Semester eine einwöchige Blockveranstaltung vorgesehen.)
Platzvergabe und Anmeldeverfahren/-fristen
Platzvergabe und Anmeldeverfahren/-fristen
Die Vergabe des Studienplatzes und des Platzes in der Profil-/Berufsschulklasse an den Berufskollegs erfolgt durch das Studienwerk der Steuerberater.
Die Teilnehmerzahl des Studiengangs ist beschränkt. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Anmeldeschluss ist der 30.06.2024 - Bei vorzeitigem Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl wird das Anmeldeportal früher geschlossen!
Anmeldeunterlagen:
Um Sie erfolgreich für den dualen Studiengang anmelden zu können, senden Sie uns bitte die unten aufgeführten Unterlagen zu oder nehmen Sie die Anmeldung online über unsere Homepage vor und laden Sie die Verträge hoch.
Hinweis: Die Verträge werden nicht zurückgeschickt, reichen Sie daher bitte keine Originaldokumente ein!
- Ihre Anmeldung an das Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V. (entweder online über unsere Homepage oder mit dem Anmeldeformular)
- Eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages zwischen dem/der Studierenden/Auszubildenden und der ausbildenden Kanzlei
(Vertrag auf der Homepage der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe)
- Eine Kopie des Bildungsvertrages zwischen dem/der Studierenden/Auszubildenden und der ausbildenden Kanzlei
(Download Musterexemplar - Das Musterexemplar dient lediglich als Orientierungshilfe für den Abschluss eines Bildungsvertrages und kann individuell ergänzt und erweitert werden. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieses Vertragsmusters, kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Ferner erfolgt seitens des Studienwerks keine Bestätigung mehr über die Reservierung eines Studienplatzes im Bildungsvertrag.)
Das Studienwerk reserviert mit der Anmeldung zum Studiengang einen Studienplatz an der FH Münster und in der Profilklasse - sofern noch freie Plätze vorhanden sind - und versendet eine offizielle Eingangsbestätigung per E-Mail, in der die Reserviergung eines Studienplatzes bestätigt wird.
Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe benötigt nach der Anmeldung beim Studienwerk der Steuerberater den Berufsausbildungsvertrag im Original und eine Kopie des Bildungsvertrages, um den Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eintragen zu können.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis
- der allgemeinen Hochschulreife,
- der fachgebundenen Hochschulreife oder
- die volle Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil).
Nachdem die Kanzlei bzw. die/der Auszubildende eine Anmeldebestätigung vom Studienwerk der Steuerberater erhalten hat, müssen sich die Studiengangsteilnehmer/innen innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei der FH Münster für den Studiengang "Betriebswirtschaft und Steuern (dual)" bewerben. Im Zuge dieses Bewerbungsverfahrens prüft die FH Münster, ob die Teilnehmer/Innen zum Studium zugelassen werden können. Eine Einschreibung bei der Fachhochschule Münster ist Voraussetzung für den Beginn des Studiums.
Kosten
Kosten
Die Studiengebühr beträgt 1.710,- EUR pro Semester und wird zu Beginn jedes Semesters (Anfang August & Anfang Februar) fällig.
Der Semesterbeitrag beträgt für das Wintersemester 2023/2024 aktuell 335,20 € und wäre direkt an die FH Münster zu entrichten.
(Stand: 07.2023)
Vorteile
Vorteile
... für Kanzleien
- Frühzeitige Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte mit akademischem Abschluss und firmenspezifischem
Know-How
- Sicherung von Fach- und Führungskräften für das eigene Unternehmen
- Kostenreduzierung für Personalgewinnung und -einarbeitung
... für Absolventen
- Erlangung zweier anerkannter Abschlüsse - Berufsabschluss und Hochschulabschluss
- Verkürzung der Gesamtausbildungszeit - gegenüber einer Ausbildung und anschließendem Studium
- Finanzielle Unabhängigkeit - schon während des Studiums im angestrebten Beruf Geld verdienen
- Verbindung Theorie und Praxis - Erbwerb von Fach- und Methodenkompetenz sowie betriebspraktische Handlungs- und Sozialkompetenz
- Gute Übernahmechancen nach Abschluss des Studiums in der ausbildenden Kanzlei
- Nach zwei Jahren Berufspraxis ist die Zulassung zur Steuerberaterprüfung möglich
Ihre Partner
Ihre Partner
- Die beste Verbindung für Ihre Zukunft -
Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V.
Als Anbieter des Studiengangs steht das Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V. als Organisations- und Beratungsstelle für teilnehmende Kanzleien und Studenten zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit der FH Münster werden Studieninhalte konzipiert und mir den einzelnen Institutionen koordiniert.
Kuniberg Berufskolleg Recklinghausen, Hansa-Berufskolleg Münster und Rudolf-Rempel-Berufskolleg Bielefeld
Zur optimalen Anpassung an den dualen Studiengang richten die Berufskollegs eine Profilklasse für die dual Studierenden ein. Alle Teilnehmer des dualen Studiengangs besuchen anstelle der üblichen zwei Tage lediglich einen Tag in der Woche das Berufskolleg. Innerhalb von 2,5 Jahren werden theoretische und methodische Fachkenntnisse vermittelt, die zum Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten, vor der Steuerberaterkammer, benötigt werden. Die am Berufskolleg übernommenen Inhalte der Fachhochschule Münster, werden passgenau auf das Bachelorstudium abgestimmt und bereiten auf die Modulprüfungen der Hochschule vor.
Fachhochschule Münster
Die Fachhochschule Münster übernimmt die Qualitätskontrolle des dualen Studiengangs. Über die Fachhochschule erfolgt die Abnahme der Prüfungen am Ende jeden Semesters und die Verleihung des Titels "Bachelor of Arts" nach erfolgreich abgeschlossenem Studienverlauf.
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR
Im Rahmen ihrer Aufgaben für die Berufsbildung registriert die Steuerberaterkammer die Ausbildungsverträge (Unter www.stbk-westfalen-lippe.de stehen ein Ausbildungsvertrag sowie weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r zum Download bereit). Sie fungiert als unterstützende Instanz im Rahmen einer engen Kooperation mit dem Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V., den Ausbildungsbetrieben sowie den Berufskollegs. Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe nimmt auch die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten ab.
Ansprechpartner

Angelique Ehnert
Studienorganisation
0251 98164-40
ehnert(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 €
erhoben.
Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online)
beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht
von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.