Master of Arts - Taxation (einschl. Steuerberaterlehrgang) - SoSe 2023
- Dortmund
- Köln
- Münster
Berufsbegleitender Masterstudiengang in Dortmund, Köln und Münster ab März 2023
Das Studienwerk der Steuerberater bietet Ihnen auch 2023 (SoSe 2023) einen berufsbegleitenden Studiengang an, der die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und das Masterstudium „Master of Arts Taxation“ optimal miteinander verbindet.
Das Bewerbungsportal für das Sommersemester 2023 ist geschlossen!
Der Masterstudiengang
Der Masterstudiengang
MAXIMALE EFFIZIENZ DURCH
• Anrechnung des Steuerberaterlehrgangs
• Berücksichtigung der berufspraktischen Tätigkeit (Praxismodul)
Im Rahmen Ihres Erststudiums mit einem rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund haben Sie bereits mindestens 180 Creditpoints erworben und sind zudem auf dem Gebiet des Steuerrechts beruflich tätig? Dann bieten wir - das Studienwerk der Steuerberater in Kooperation mit der FH Münster - Ihnen eine neue Möglichkeit, die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung optimal mit dem Erwerb des akademischen Grads „Master of Arts Taxation“ zu verbinden.
• 8 der insgesamt 14 Module (= 44 CPs) werden durch die Teilnahme an den Steuerberaterlehrgängen des
Studienwerks abgedeckt.
• Nur 6 Module müssen - neben der Masterarbeit und dem Kolloquium - zusätzlich für den Abschluss im
Masterstudiengang belegt werden. Die Vorlesungen dieser zusätzlichen Module verteilen sich über die
Lehrgangsorte Dortmund, Köln bzw. Münster.
Aufbau und Inhalt
Aufbau und Inhalt
Inhalt des Studiengangs sind das Masterstudium, der Samstagslehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung, der Intensivlehrgang, die Klausurenwochen und der Lehrgang Mündliche.
Phase 1: 1. bis 3. Semester - Sommersemester 2023 bis Sommersemester 2024
Bestandteil dieser Studienphase sind 9 Module. 7 dieser 9 Module werden über die Teilnahme an den Samstagslehrgängen des Studienwerks der Steuerberater abgedeckt. Das Praxismodul I wird im Rahmen des Intensivlehrgangs absolviert.
Semester I (Sommersemester 2023)
• Modul 1: Kanzleiführung I
• Modul 2: Bilanzierung (Teil 1)*
• Modul 3: Einkommen-, Körperschaftsteuer I*
Semester II (Wintersemester 2023/2024)
• Modul 4: Besteuerung der Personengesellschaften*
• Modul 2: Bilanzierung (Teil 2)*
• Modul 5: Einkommen-, Körperschaftsteuer II*
• Modul 6: Verkehrsteuern (Teil 1)*
• Modul 7: Verfahrensrecht (Teil 1)*
Semester III (Sommersemester 2024)
• Modul 7: Verfahrensrecht (Teil 2)*
• Modul 8: Umstrukturierung*
• Modul 6: Verkehrsteuern (Teil 2)*
• Modul 9: Wissenschaftliches Arbeiten
• Praxismodul I**
Prüfungen:
Die einzelnen Module werden mit themenspezifischen Modulprüfungen abgeschlossen.
Prüfungszeiträume Klausuren:
Im Wintersemester finden die Klausuren Ende Januar/Anfang Februar statt, im Sommersemester von Anfang bis Mitte August. Die Klausuren werden freitags und sonntags (vorzugsweise in Präsenz) geschrieben.
Im Anschluss an das 3. Semester beenden Sie die 1. Prüfungsphase mit der Ablegung der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2024/2025.
Ergebnis:
Nach erfolgreicher Ablegung der Steuerberaterprüfung 2024 (schriftlicher Teil) und 2025 (mündlicher Teil) können Sie sich von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer zum/zur Steuerberater/in bestellen lassen.
Phase 2: 4. bis 5. Semester - Wintersemester 2024/2025 bis Sommersemester 2025
Bestandteil dieser Studienphase sind 5 Module. Modul 10 ist Gegenstand der Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung. In diesem Semester wird u. a. das Praxismodul II absolviert. Weiterer Bestandteil ist die Masterarbeit - bestehend aus der Thesis - in welcher für die Praxis wichtige und/oder wissenschaftliche Fragestellungen analysiert und umfassend bearbeitet werden - sowie das Kolloquium.
Semester IV (Wintersemester 2024/2025)
• Modul 10: Kommunikation*
• Modul 11: Seminar Internationale Steuerplanung
• Modul 13: Kanzleiführung II
• Praxismodul II**
Semester V (Sommersemester 2025)
• Modul 12: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre / Steuerwirkungsanalyse
• Modul 14: Aktuelle Themen
• Modul: Thesis/Kolloquium
Prüfungen:
Die einzelnen Modulprüfungen werden mit einer themenspezifischen Modulprüfung abgeschlossen.
Prüfungszeiträume Klausuren:
Im Wintersemester finden die Klausuren Ende Januar/Anfang Februar statt, im Sommersemester von Anfang bis Mitte August. Die Klausuren werden freitags und sonntags (vorzugsweise in Präsenz) geschrieben.
Das Praxismodul II wird mit einer schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen.
Im 5. Semester schreiben Sie Ihre Masterarbeit und legen Ihr Kolloquium ab. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Thesis und des Kolloquiums beenden Sie Ihr Studium.
Abschluss:
Nach Bestehen aller Modulprüfungen sowie der Masterarbeit inklusive Kolloquium erfolgt die Verleihung des Titels „Master of Arts Taxation“ durch die Fachhochschule Münster.
Das Modulhandbuch zum Masterstudiengang Taxation finden Sie hier: Modulhandbuch (Stand: März 2020)
* Die gekennzeichneten Module werden durch die Teilnahme an den Steuerberaterlehrgängen des
Studienwerks sowie der entsprechenden Modulprüfungen abgedeckt.
** Die Teilnahme an dem Praxismodul I und II ist für die Studierenden verpflichtend, die ihr Erststudium mit weniger als 210
Leistungspunkten abgeschlossen haben.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterricht 60. Vorbereitungslehrgang auf die Steuerberaterprüfung
Ort:
TOP Tagungszentrum
Emil-Figge-Str. 43
44227 Dortmund
Unterrichtszeiten:
3. Juni 2023 bis 3. August 2024
Samstags sowie ggfs. an gesetzlichen Feiertagen, in der Regel von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Übungsklausuren von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Übungsklausurbesprechungen von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Vorlesungen FH-Module
Die sechs zusätzlichen Präsenzmodule 1, 9, 11, 12, 13 und 14 verteilen sich über die Lehrgangsorte Dortmund, Köln und Münster. So werden beispielsweise Teilnehmer aus Köln einzelne Termine in Dortmund oder Münster und Teilnehmer aus Münster einzelne Termine in Dortmund oder Köln wahrnehmen. Somit verteilt sich der Aufwand für Fahrten gleichmäßig über alle Standorte.
Ferner werden Online-Veranstaltungen durchgeführt.
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Veranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Kooperationspartner: Fachhochschule Münster
Kooperationspartner: Fachhochschule Münster
Die Fachhochschule Münster übernimmt die Qualitätskontrolle des Masterstudiengangs. Außerdem verleiht die Fachhochschule den Titel „Master of Arts Taxation“ nach erfolgreich abgeschlossenem Studienverlauf.
Kosten
Kosten
Die Studiengebühr beträgt 14.000,- €. Diese Gebühr verteilt sich auf 2.800,- € als Einmalzahlung je Semester. Eine Ratenzahlung ist für 490,- € monatlich für die Dauer des Studiums möglich. In diesen Kosten sind die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen der Studienwerk-Steuerberaterlehrgänge sowie der Module durch die FH Münster, Prüfungen und Unterlagen bereits inklusive.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang des Studienwerks der Steuerberater ist der Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit 180 Creditpoints.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung orientieren sich an den Regelungen des § 36 StBerG (Zulassung zur Steuerberaterprüfung).
Demnach ist erforderlich, dass der Bewerber/die Bewerberin
- entweder ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens vier Jahren erfolgreich abgeschlossen hat und danach – bis zum Beginn des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung Anfang Oktober 2024 - zwei Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen ist
oder
- ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen hat und danach – bis zum Beginn der schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung Anfang Oktober 2024 - drei Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen ist.
Alle Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung finden Sie auf der Homepage der gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe: https://www.steuerberaterpruefung-nrw.de
Anmeldeverfahren/-fristen
Anmeldeverfahren/-fristen
Für eine Anmeldung zum Masterstudiengang Taxation in Verbindung mit dem Vorbereitungslehrgang auf die Steuerberaterprüfung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Ihre Anmeldung an das Studienwerk (Ausgefüllter Anmeldebogen oder Online-Anmeldung)
- Einen Nachweis über Ihren ersten Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit mindestens 180 Credit Points.
Achtung: Das Bewerbungsportal für das Sommersemester 2023 ist geschlossen!
Studienplatzvergabe
Studienplatzvergabe
Die Teilnehmerzahl des Studiengangs ist begrenzt. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
Die Vergabe der Studienplätze (=Bestätigung der Anmeldung) erfolgt in der Zeit vom 1. bis zum 7. Februar 2023. Eine Einschreibung bei der Fachhochschule Münster (nach erfolgreicher Anmeldung beim Studienwerk) ist Voraussetzung für den Beginn des Studiums. Die Zugangsvoraussetzung zum Fachhochschulstudium prüft die FH Münster.
Ansprechpartner

Angelique Ehnert
Studienorganisation
0251 98164-40
ehnert(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 €
erhoben.
Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online)
beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht
von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.