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- »60 für 60« | Besteuerung von PV-Anlagen 2022/2023
- Lohnsteuer und Sozialversicherung aktuell 2023
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften
- Einkommensteuererklärung 2022 bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern
- PV-Anlagen 2022/2023
- Einkommensteuererklärung 2022 bei Privatpersonen und Überschusseinkünften
- Umsatzsteuer 2023 – typische Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung
- Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2022/2023
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- Jahresabschlusserstellung 2023
- Besteuerung der Personengesellschaften – Grundlagenseminar
- »60 für 60« | Praxisworkshop – Korrektur von Steuerbescheiden
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- § 7g EStG - Aktuelles zu Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen
- Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2023/2024
Aktuell V/2023
- Bielefeld (Do, 30.11.2023)
- Dortmund (Mo, 06.11.2023)
- Köln (Mo, 27.11.2023)
- Münster (Di, 07.11.2023)
- Online (Di, 28.11.2023) - AUSGEBUCHT
- Online (Di, 21.11.2023) - AUSGEBUCHT
- Online (Mo, 20.11.2023) - ZUSATZTERMIN
Aktueller Überblick über die Neuerungen und Entwicklungen im Ertragsteuer- und Lohnsteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht
Inhalte
Inhalte
A. Aktuelle Ertragsteuern
1. Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel
• Zukunftsfinanzierungsgesetz
• Wachstumschancengesetz
2. Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung
• Gewerbliche Einkünfte / Freiberufler
- BMF-Schreiben zu Photovoltaikanlagen
- Gewinne aus online-Poker
• Kapitaleinkünfte / Abgeltungsteuer
- neue BMF-Schreiben
- Einkunftserzielungsabsicht
- fiktive Gewinne im InvStG
• Immobilien
- Vermietung über online-Plattformen
- Private Veräußerungsgeschäfte und Selbstnutzung
• sonstige Einkünfte
- Rentenbezugsmitteilung und Grundrentenzuschlag
• Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen
- Haushaltszugehörigkeit und Kinderbetreuungskosten
- selbstgenutzte Baudenkmäler
- aktuelle Entscheidungen zu § 33 EStG
• Steuerermäßigungen
- § 35a EStG: Kosten für Hausnotrufsysteme
-§ 35a EStG bei Mietern
B. Aktuelle Lohnsteuer
1. Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung
• Arbeitslohn
- Lohnsteuerliche Behandlung des 49 Eurotickets
• Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern
- Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte
- Doppelte Haushaltsführung und Kostenbeteiligung
- Umzugskosten und Homeoffice
C. Umsatzsteuer
1. Gesetzgebung
• Ggf. Jahressteuergesetz 2023
• Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zum Jahreswechsel
2. Nullsteuersatz Photovoltaik
• BMF-Schreiben vom 27.2.2023
• Konsequenzen für die Praxis
3. aktuelle EuGH Rechtsprechung
• innergemeinschaftliche Lieferungen
• Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerhinterziehung
4. aktuelle BFH Rechtsprechung
• Organschaft bei GmbH & Co KG
• Dachsanierung und Photovoltaik
• Probleme beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks
• Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
• Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Luxusfahrzeuges
5. Verwaltungsanweisungen
• Merkblatt für die Bauwirtschaft vom 27.1.2023
• Rechnungen: unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UstG
6. weitere aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Donnerstag, 30.11.2023
15:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Anfahrt
Stadthalle Bielefeld
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
145,- € je Termin / je Teilnehmer
125,- € bei Abo-Buchung
(inkl. umfangreiche Seminarunterlagen, Getränke und Pausenimbiss)
Wir bieten Ihnen die Aktuell-Seminare auch als Online-Seminare jeweils im Anschluss an einen Seminarteil an. Für Abo-Bucher ist die Aufzeichnung der Online-Seminaren in der Gebühr bereits enthalten.
Maximale Flexibilität in Ihrem Kanzleialltag:
Teilnehmer und Seminarort können bei Verhinderung kurzfristig gewechselt werden.
Referenten
Referenten


Prof. Dr. Peter Mann
Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.