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Aktuell III/2022
- Bielefeld (Mi, 11.05.2022)
- Dortmund (Do, 12.05.2022)
- Köln (Mi, 18.05.2022)
- Münster (Di, 10.05.2022)
- Online (Di, 17.05.2022) - ZUSATZTERMIN
- Online (Mi, 01.06.2022) - AUSGEBUCHT
- Online (Mi, 08.06.2022) - ZUSATZTERMIN
In „Aktuell III/2022“ bilden die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Abgabenordnung die Themenschwerpunkte.
Inhalte
Inhalte
A. Einkommensteuer
1. Gesetzesänderungen / Gesetzesentwürfe
• Aktueller Stand der Gesetzgebung / Gesetzesentwürfe
• Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) aus dem Blickwinkel natürlicher Personen –
Ertragsteuerliche Änderungen infolge des KöMoG
2. Gewinneinkünfte
• Betriebsaufspaltung (u.a. „Stimmen-Patt“ begründet keine Betriebsaufspaltung, Betriebsaufspaltung und minderjährige
Kinder, Abgrenzung zur Betriebsverpachtung / ruhender Betrieb, Bildung von „aRAP“ auch in Fällen geringer Bedeutung)
• Aktuelle Rechtsprechung zur Gewerbesteuer (u.a. Hinzurechnung von Mietzinsen, erweiterte Kürzung bei
Grundstücksunternehmen)
• Aktuelles zur KFZ-Besteuerung
3. Überschusseinkünfte
• Reisekostenrecht: Aktueller Stand (u.a. neue Rspr. zur Überlassung von Dienstfahrzeugen als Arbeitslohn; zur ersten
Tätigkeitsstätte; Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung)
• BMF: Änderungen bei den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
• Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verluste aus Kapitalvermögen
• Wahlrechte - § 32d EStG
• Verbilligte Vermietung: Auswirkung der Gesetzesänderung in der Praxis
• Anwendungsfragen zu § 7b EStG: Änderung des BMF Schreibens
• Doppelte Besteuerung von Renten
4. Sonstige steuerliche Besonderheiten
• Sonderausgaben / Außergewöhnliche Belastungen
• Steuerermäßigung nach § 35a und b EStG: Aktualisierung des BMF-Schreibens sowie neue Rspr. des BFH und des FG
• Kindergeld / Kinderfreibetrag
• Aktuelle Prüffelder der Finanzverwaltung
B. Umsatzsteuer / Abgabenordnung
1. Gesetzliche Änderungen im Bereich des Umsatzsteuerrechtes und der Abgabenordnung
2. Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen aus den Themenbereichen Umsatzsteuer und Abgabenordnung, u.a.
• Unternehmer
• Lieferung/sonstige Leistung
• Bemessungsgrundlage
• Steuersatz
• Rechnung
• Vorsteuerabzug
• Sonderregelungen
• Zinsfestsetzung
• Aufhebungs-/Änderungsvorschriften
• Rechtsbehelfsverfahren
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Mittoch, 11.05.2022
15:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Anfahrt
Stadthalle Bielefeld
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
140,- € je Termin / je Teilnehmer
120,- € bei Abo-Buchung
(inkl. umfangreiche Seminarunterlagen, Getränke und Pausenimbiss)
Wir bieten Ihnen die Aktuell-Seminare auch als Online-Seminare jeweils im Anschluss an einen Seminarteil an. Für Abo-Bucher ist die Teilnahme an den Online-Seminaren in der Gebühr bereits enthalten.
Maximale Flexibilität in Ihrem Kanzleialltag:
Teilnehmer und Seminarort können bei Verhinderung kurzfristig gewechselt werden. Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.
Referenten
Referenten


Dipl.-Finw. Ansgar Behlau
Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.