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- Steuersatzsenkung in der USt - Auswirkungen auf die Praxis
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- Die Gewinnermittlung bei der GmbH & Co. KG
Aktuell II/2021
- Online I bisher Aachen (Do, 04.03.2021)
- Online I bisher Köln (Do, 11.03.2021)
- Online (Do, 18.03.2021) AUSGEBUCHT
- Online (Di, 23.03.3021) ZUSATZTERMIN
Aktueller Überblick über die Neuerungen und Entwicklungen im Bilanzsteuerrecht.
Wichtige Hinweise zu den Präsenzterminen:
Aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können die Präsenztermine unserer Aktuell-Seminare II/2021 leider nicht stattfinden. Zusätzlich zu dem regulären Live-Online-Seminar bieten wir Ihnen statt dessen weitere Live-Online-Seminare an. So bleiben Sie flexibel, ohne Ihre gewünschte Fortbildung zu verpassen.
Mit Sicherheit gut - Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Mit Sicherheit gut - Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können die Präsenztermine unserer Aktuell-Seminare II/2021 leider nicht stattfinden. Zusätzlich zu dem regulären Live-Online-Seminar bieten wir Ihnen statt dessen weitere Live-Online-Seminare an, die in Dauer und Umfang an die bisherigen Präsenztermine angepasst sind. So bleiben Sie flexibel, ohne Ihre gewünschte Fortbildung zu verpassen.
Live und in Farbe - die neuen Online-Seminare des Studienwerks!
Live und in Farbe - die neuen Online-Seminare des Studienwerks!
Zu dem unten genannten Termin wird das Seminar an stelle des bisherigen Präsenzseminar als Onlineseminar von dem Referenten vorgetragen. Die Zeit, die Dauer und der Umfang ist dabei an den bisherigen Präsenztermin angepasst. Die Teilnehmer sitzen während dessen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro und erleben den Vortrag live mit. Die Arbeitsunterlage haben sie vorab bereits erhalten.
Wie bei unseren Präsenzseminaren können die Teilnehmer auch bei den Online-Seminaren Fragen stellen. Diese werden von einem Moderator zu einem passenden Zeitpunkt eingebracht. Falls eine Frage nicht während des Seminars thematisiert werden kann, werden wir uns bemühen, diese nach dem Seminar per E-Mail zu beantworten.
... und so funktioniert es
... und so funktioniert es
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Zudem erhalten Sie einen Zugang zu unserem Online-Campus. Hier stellen wir die Seminarunterlagen zum Download bereit.
Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Benutzername und Passwort ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Vertraute Verhaltensweisen wie Handheben, Bejahen/Verneinen oder Klatschen sind durch freundliche Icons sofort aktivierbar. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
Inhalte
Inhalte
1. Rückstellungen
- Pensions-RSt bei Entgeltumwandlung eines Ges.GF
- für hinterzogene Steuern
- Räumung eines Baustellenlagers
- Bewertung nach HR als Obergrenze
- Jubiläums-RSt
2. Betriebsprüfung
- Aufwendungen für TSE (§ 4 KassenSichVO) ist Betriebsausgabe
- KassenSichVO: Nichtbeanstandung bei fehlender TSE bis 30.09.2020
- Belegausgabe
- elektronische Meldepflicht bei Betriebseröffnung
- Schätzung des FG anhand der "Fachinfo BP für NRW" (nicht öffentlich zugänglich)
- Außenprpüfung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung
- Vorlagepflicht von Datenträgern bei § 4 Abs. 3 EStG bei freiwilliger elektronischer Datenhaltung
3. Gebäude
- Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Betätigung
- keine Abszugsbeschränkung für Notfallpraxis
- Arbeitszimmer: Merkmal der häuslichen Einbindung
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Ermittlung des Aufgabegewinns
- Aufteilung Kaufpreis, Arbeithilfe des BMF
- Kaufpreisaufteilung erstes Urteil
- Kaufpreisaufteilung zweites Urteil
- Gebäude Mindest-AfA
- Herstellungskosten bei Erwerb in Abbruchabsicht bei vorweggen. Erbfolge
- gewerblicher Grdsthandel
4. Verbindlichkeiten Schuldzinsen
- § 3c Abs 2 EStG: TEV auf Schuzi, die zu SBE bei den Gesellschaftern führen
- Verteilung von Schuldzinsen bei einem Mehrfamilienhaus
- Rangrücktritt, § 5 Abs. 2a EStG
- § 4 Abs. 4a EStG: nicht abzugsfähige BA (wichtig) und Investititonszulage (unwichtig)
- § 4 Abs. 4a EStG: positves EK bleibt unberücksichtigt
5. § 6b EStG
- Rücklagenauflösung bei Verschmelung, Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags
6. § 7g EStG
- Keine Übertragung des IAB trotz Investittion
7. Betriebsvermögen
- Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung bei "Nur-Besitzgesellschafter"
- Anteile an KapG als notw. SBV II , Abgrenzung zum EU
- Ermittlung des Teilwerts von Grund und Boden
- Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz
- Pfandgelder
- Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeranteils und zeitgleicher Veräußerung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens
8. Betriebsausgaben
- Elektromobilität
- nichtabzugsfähige BA, auch bei Erstattung durch Dritte
- Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 10.01. des Folgejahrs
- Verteilung eines Gestattungsentgelts bei § 4 Abs. 3 EStG
- 1%- Regelung bei § 4 Abs. 3 EStG
9. Betriebseinnahmen
- Vorabvergütung für GF-Tätigkeit einer Kompl-GmbH
- Wärmeenergie Selbstnutzung Bewertung der Entnahme
10. Aktuelle Gesetzgebung
- § 7g EStG, § 6b EStG, weitere Corona-Hilfsmaßnehmen
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Online (bisher Aachen)
Unterrichtszeit
Donnerstag, 04.03.2021
14:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
105,- € je Termin / je Teilnehmerzugang
Die Seminargebühr beinhaltet umfangreiche Seminarunterlagen.
Referent
Referent

Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.