Thorsten Krain
Dipl.-Finw. (FH) LL.M.
StB
Auch wenn die Beschränkungen durch die Corona-Krise im Alltag Schritt für Schritt zurückgenommen wurden, werden die wirtschaftlichen Auswirkungen noch lange anhalten. Der Gesetzgeber hat mit umfangreichen Maßnahmen auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise reagiert, die auch nach dem Abklingen der unmittelbaren Auswirkungen der Krise Bedeutung haben. Bereits in der laufenden Buchführung und Beratung sind zahlreiche Besonderheiten aufgrund der steuerrechtlichen Corona-Maßnahmen zu beachten, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Inhalten der gesetzgeberischen Umsetzung unabdingbar machen.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über alle wesentlichen steuerlichen Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden und gibt wichtige Hinweise zu den Besonderheiten und Zweifelsfragen bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe und der Überbrückungshilfe.
Das Studienwerk bietet Berufsträgerseminare auch als Online-Seminare an! Die Seminare werden kompakt in 1,5 bzw. 2 Stunden von dem jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Namen und E-Mail Adresse ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
I. Kurzfristige Maßnahmen mit langfristigen Auswirkungen: BMF-Schreiben zu kurzfristigen Corona-Maßnahmen – aktueller Stand und Handlungsbedarf
1. Herabsetzung von Vorauszahlungen und Steuerstundungen
2. Rückwirkende Erstattung von Vorauszahlungen und Erstattung von USt-SVZ
3. Verlängerung von Abgabefristen
4. Besteuerung von Grenzpendlern
5. Folgen und Handlungsbedarf nach Auslaufen der Sonderregelungen
II. Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.06.2020
1. Umsatzsteuersenkung für Speisen auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % ab dem 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 (nur Hinweis)
2. Steuerfreistellung von AG-Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020.
3. Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung von § 2b UStG
4. Fristen zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (nur Hinweis)
III. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz v. 30.06.2020
1. Senkung des USt-Satzes vom 01.07.-31.12.2020 und BMF-Schreiben v. 30.06.2020 (nur Hinweis)
2. Verschiebung der Fälligkeit der EUSt
3. Erweiterung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021
4. Verlängerung der Re-Investitionsfrist bei § 6b EStG
5. (Wieder-)Einführung einer degressiven AfA in den Jahren 2020 und 2021
6. Anhebung des Gewerbesteuer-Anrechnungsbetrages
7. Erhöhung des Hinzurechnungsbetrages bei der GewSt
8. Auswirkungen von Darlehens- Insolvenz- und Mietmoratorien
9. Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage
10. Einkommensteuerliche Auswirkungen: Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen, Kinderbonus und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
IV. Sofort- und Überbrückungshilfen und deren steuerliche Behandlung
1. Versteuerung und Rückzahlungsansprüche von Sofort- und Überbrückungshilfen
2. Hinweise zur Abrechnung der Corona-Soforthilfe
3. Einzelfragen zur Überbrückungshilfe
V. Verlängerung der Einführungsfrist von Zertifizierten Kassensystemen
Länder-Maßnahmen und deren Voraussetzungen zur Verlängerung der Einführungsfrist
Hinweis: aufgrund der dynamischen Entwicklung gibt die vorstehende Inhaltsangabe nur den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Seminarbeschreibung wider. Aktuelle Änderungen werden tagesaktuell berücksichtigt.
Aufzeichnung:
Ort
Onlineseminar
Zeit
Mittwoch, 12.08.2020
14:00 - 15:30/16:00 Uhr
70 € je Onlineaufzeichnung / je Teilnehmerzugang
(inkl. Arbeitsunterlage per Download)
Dipl.-Finw. (FH) LL.M.
StB
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.