Christian Zünkler
Dipl.-Finw. (FH)
Ziel dieses Seminars ist es, aufzuzeigen, wie in der täglichen Praxis auftretende Problemfelder in die Einnahmenüberschussrechnung zu integrieren sind.
1. Buchführungspflicht
• Buchführungspflicht §§ 140, 141 AO
• Anwendungsbereich der Einnahmenüberschussrechnung
2. Zufluss-Abflussprinzip
• Grundsätze
• Ausnahmen und Besonderheiten beim Zu- und Abflussprinzip
3. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
• Aufzeichnungspflichten
• Aufbewahrungspflichten und -fristen
4. Folgen der Verletzung der Aufzeichnungspflichten
• Beweisregel § 158 AO
• Schätzung von Besteuerungsgrundlagen § 162 AO
5. Umfang des Betriebsvermögens
• Besonderheiten bei der EÜR
6. Umsatzsteuer
• Versteuerung nach vereinbarten Entgelten
• Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
7. Wechsel der Gewinnermittlungsart
• Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zum Bestandsvergleich
• Wechsel vom Bestandsvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung
• Ermittlung des Übergangsgewinns /-verlustes
• Wechsel von der Soll- zur Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer und umgekehrt
8. Hinweise zur „Anlage EÜR 2025“
• Aufbau der „Anlage EÜR“
• Gewinnkorrekturen außerhalb der Gewinnermittlung
• Verprobungsmöglichkeiten des Ergebnisses durch die Finanzverwaltung
Ort
Onlineseminar
Zeit
Mittwoch, 10.06.2026 und Mittwoch, 17.06.2026
jeweils 14:15 - 15:45 Uhr
200 € je Onlineseminar (2 Termine)/je Teilnehmerzugang
180 € Abogebühr je Onlineseminar (2 Termine)/je Teilnehmerzugang
180 € je Aufzeichnung (2 Termine, Steuerwissen auf Abruf)
Die Teilnahmegebühr beinhaltet ein Seminarskript zum Download.
Dipl.-Finw. (FH)
Alle Seminarteilnehmer erhalten im Anschluss an die Seminarveranstaltung automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Seminarteilnahme zugeschickt.
Die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte unseren Downloads über den nachfolgenden Link:
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