Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

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Seit mehr als 20 Jahren werden Photovoltaikanlagen durch gesetzlich festgelegte Einspeisevergütungen gefördert.
Viele Hausbesitzer haben auf ihren Immobilien Photovoltaikanlagen errichten lassen, mit denen der erzeugte Strom selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist wird. Die Stromeinspeisung stellt grds. eine gewerbliche Tätigkeit dar. Im Seminar wird auf die ertragsteuerlichen Besonderheiten von Photovoltaikanlagen eingegangen. Schwerpunkt des Seminars bildet die aktuelle Verwaltungsmeinung zur Gewinnerzielungsabsicht von „kleinen“ Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 10,0 kW/kWp.
Neben den ertragsteuerlichen Ausführungen werden umsatzsteuerliche Fragestellungen behandelt.