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Neues BMF-Schreiben 2026 zur Gebäudesanierung: Sofort abziehbar oder AfA-Pflicht?

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Instandsetzung, Modernisierung, energetische Maßnahmen – kaum ein Thema sorgt in der Beratungspraxis so regelmäßig für Diskussionen (und auch Haftungsrisiken) wie die korrekte Abgrenzung von Erhaltungsaufwand, (anschaffungsnahen) Herstellungskosten und Anschaffungskosten.

Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 26.01.2026 wurden zentrale Abgrenzungsfragen neu geordnet und praxisnah konkretisiert – inklusive klarer Kriterien zur Betriebsbereitschaft, zur Standardhebung anhand zentraler Ausstattungsmerkmale, zur Sanierung in Raten sowie zur Anwendung der 15 %-Grenze im Dreijahreszeitraum.