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- »60 für 60« | Besteuerung von PV-Anlagen 2022/2023
- Lohnsteuer und Sozialversicherung aktuell 2023
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- Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2023/2024
Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2023/2024
- Bielefeld (Mo, 11.12.2023)
- Dortmund (Mo, 04.12.2023)
- Düsseldorf (Do, 30.11.2023)
- Köln (Di, 05.12.2023)
- Münster (Mi, 06.12.2023)
- Online (Di, 12.12.2023) - AUSGEBUCHT!
- Online (Mi, 13.12.2023) - ZUSATZTERMIN
Das Seminar bietet einen Überblick über alle wesentlichen Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung, die sich durch Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen ergeben haben bzw. zum Jahresbeginn 2024 ergeben werden.
Neben den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2023 werden insbesondere Neuerungen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Lohnabrechnung, des Arbeitslohns, des Reisekostenrechts und der doppelten Haushaltsführung sowie die lohnsteuerlichen Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Kriegs vermittelt.
Inhalte
Inhalte
1. Gesetzliche Änderungen im Lohnsteuerrecht zum Jahreswechsel 2023/2024
• Änderungen durch ein Jahressteuergesetz 2023
• Weitere Änderungen im Lohnsteuerrecht zum 01.01.2024 u.a. Zukunftsfinanzierungsgesetz
• Neue Grenzwerte und Grenzbeträge u.a. der Sozialversicherung mit Auswirkung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ab dem 01.01.2024
2. Abschluss der Lohnkonten 2023 u.a. zu:
• Sonderregelungen bei späterer behördlicher Erstattung von durch den AG verauslagten Corona-Verdienstausfallentschädigungen
• Zutreffende Lohnabrechnung des Deutschland-Tickets
• Energiepreispauschale: Rückforderung des AG bei unberechtigter Auszahlung
3. Aktuelles zum Arbeitslohn im Lohnsteuerrecht
• Qualifizierung des Arbeitslohns
• Sachbezüge
• Steuerfreistellung, u.a. Neues zur Inflationsausgleichsprämie
• Pauschalierung von Arbeitslohn
4. Neues zum Reisekostenrecht / Doppelter Haushaltsführung
5. Aktuelle Verwaltungsanweisungen
• Elektronischer Heilberufsausweis für Arbeitnehmer von Ärzten/Apothekern
6. Lohnsteuerrechtliche Entwicklungen aufgrund des Ukraine-Kriegs / aktuelle Themen
7. Aktuelle Rechtsprechung zur Lohnsteuer
• Erörterung aktueller Rechtsprechung des BFH sowie der Finanzgerichte, u.a. Erschütterung Anscheinsbeweis für PKW-Privatnutzung
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Montag, 11.12.2023
15:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Anfahrt
Stadthalle Bielefeld
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
145 € je Termin / je Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Referent
Referent

Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.