Karsten Boss
AOK-Betriebswirt
Das Seminar informiert Sie über die zahlreichen Änderungen im Lohnsteuerrecht und im Sozialversicherungsrecht. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen für 2023 und wertvolle Tipps für eine korrekte Lohnabrechnung.
Lohnsteuer - Dipl.-Finw. Michael Buls
1. Aktuelle Fragestellungen
• Aus gesetzlichen Neuregelungen zum 01.01.2023: Inflationsausgleichsprämie; Tagespauschale Homeoffice und Jahrespauschale häusliches Arbeitszimmer
• Aus ggf. rückwirkenden gesetzlichen Neuregelungen zum 01.01.2023: Beabsichtigte Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
• Aktuelle gesetzliche Regelungen und Verwaltungsvorschriften mit lohnsteuerrechtlichem Bezug zu den Themengebieten Ukraine und Corona.
2. Weitere aktuelle Fragestellungen des Lohnsteuerrechts
• Arbeitslohn
• Zweifelsfragen zu Sachbezügen und deren Bewertung
• Steuerfreistellungen beim Arbeitslohn
• Reisekostenrecht: Erste Tätigkeitsstätte bei Leih-Arbeitnehmern; Auslandsreisekostensätze für 2023
• Doppelte Haushaltsführung mit Auslandsbezug
• Pauschalierung von Sachbezügen / Arbeitslohn
• Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch BMF-Schreiben
3. Änderungen von Verwaltungsanweisungen und neue Verwaltungsanweisungen
• Aufmerksamkeiten als Sachbezug
• Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschlägen
• Haftung des Arbeitgebers bei Nettolohnvereinbarungen
• Lohnsteuereinbehalt für im Ausland tätige Arbeitnehmern mit tageweiser Tätigkeit im Inland
4. Aktuelle Urteile zum Lohnsteuerrecht und deren Relevanz im Lohnbüro
Sozialversicherung - AOK-Betriebswirt Karsten Boss
1. Geringfügige Beschäftigungen
• Anhebung & Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze
• Bestandsschutzregelung bis 31.12.2023
• zulässiges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
• Minijob beim Ausbildungsbetrieb
• Nutzung von Arbeitszeitkonten
2. Übergangsbereich
• Anhebung der Entgeltgrenzen zum 01.10.2022 und 01.01.2023
• Neuregelung der Beitragsberechnung
• Bestandschutzregelung bis 31.12.2023
3. Aktuelles im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht, u.a.
• Berücksichtigung der Kinderanzahl für die Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung
• Telearbeit – anwendbares Sozialversicherungsrecht
• Eimalzahlungen in Kalenderjahren ohne Bezug von lfd. AE
• Beiträge zu Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen
• Unternehmernummer in der Unfallversicherung
4. Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung, u.a.
• BSG-Urteile zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Montag, 22.05.2023
15:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Anfahrt
Stadthalle Bielefeld
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
180 € je Termin / je Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
AOK-Betriebswirt
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.