Seminare für Mitarbeiter

Firmen- und Geschäftsfahrzeuge

Termine:

Betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge sowie die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer sind seit je her Diskussionsgegenstand mit der Finanzverwaltung.

Fahrzeuge, die im Betrieb genutzt werden, gehören i.d.R. zum Betriebsvermögen. Gewinnmindernd können jedoch nur die betrieblich veranlassten Kosten ggf. unter Beachtung von Abzugsbeschränkungen berücksichtigt werden. Bei der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer sind die lohnsteuerlichen Besonderheiten zu beachten. Im Seminar wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung auf jeweiligen Fallgruppen eingegangen. Weiterhin werden  umsatzsteuerliche Fragestellungen beantwortet.