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Aktuell II/2023
- Aachen (Mo, 08.05.2023)
- Bielefeld (Mo, 05.06.2023)
- Bonn (Do, 11.05.2023)
- Dortmund (Mo, 15.05.2023)
- Düsseldorf (Fr, 05.05.2023)
- Köln (Di, 06.06.2023)
- Münster (Di, 16.05.2023)
- Online (Do. 01.06., Di. 13.06., Do. 15.06.2023)
- Online Teil I Erbschaftsteuer (Do, 01.06.2023)
- Online Teil II Kapitalgesellschaft (Di, 13.06.2023)
- Online Teil III Ertragsteuer (Do, 15.06.2023)
- Online (Mo, 12.06.2023) - GANZTAGESTERMIN
Mit dem Seminarkonzept "Aktuell" bringt das Studienwerk Sie viermal pro Jahr auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen des Steuerrechts. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen und Entwicklungen des Steuerrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
In „Aktuell II/2023“ bilden das Einkommensteuerrecht, die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und das Erbschaftsteuerrecht die Themenschwerpunkte.
Die Seminarinhalte der Aktuell-Reihe werden fortlaufend an die Rechtsentwicklung durch Gesetzesänderungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen angepasst. Änderungen der Themenübersicht sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
Inhalte
Inhalte
Teil A – Ertragsteuer - Dipl.-Finw. LRD Wilfried Apitz
I. Aktuelles zu den Gewinneinkunftsarten
1. Aktuelles aus der Gesetzgebung – letzter Stand
2. Fortentwicklung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Betriebsausgabenabzug
3. Aktuelles zu Betriebsaufgabe/-veräußerung (§ 16 EStG)
4. Fortentwicklung der Thematik „Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen“ (§ 17 EStG)
5. Aktuelles aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung
II. Aktuelles zu den Überschusseinkunftsarten
1. Aktuelles zu Arbeitslohn und Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern
2. Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung zu Einkünften aus Kapitalvermögen
3. Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung zur Immobilienbesteuerung
4. Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung zu sonstigen Einkünften
III. Sonstige steuerliche Besonderheiten
1. Aktuelles zum Sonderausgabenabzug
2. Neues aus Rechtsprechung und Verwaltung zu außergewöhnlichen Belastungen
3. Haushaltsnahe Dienstleistungen – letzter Stand
Teil B – Kapitalgesellschaft - Dipl.-Finw. RR Jochen Bürstinghaus
I. Gesetzesänderungen mit Auswirkungen für Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter
II. Neue Rechtsprechung
1. keine rückwirkende Umwandlung eines bereits verkauften Betriebs
2. keine Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen im Rückwirkungszeitraum
3. Verlustberücksichtigung bei Darlehensverzicht gegen Besserungsschein
III. Aktuelle Verwaltungsanweisungen
1. Zweifelsfälle zu Einlagerückzahlungen aus Drittstaaten
2. Problemfelder im Kontext des § 8b KStG
Teil C – Erbschaftsteuer - RA/FASt Dr. Marc Jülicher / RA/StB Dr. Jochen Kotzenberg LL.M.
I. Gesetzgebung (u.a. hier BewG: höhere Grundstücksbewertung ab 1.1.2023)
II. Gleichlautende Ländererlasse (u.a. v. 9.9.2022, Bewertung von Kapitalforderungen)
III. Rechtsprechung zu §§ 13a ff. ErbStG
1. Begünstigte Vermögensarten
2. Verwaltungsvermögenstest (u.a. Betriebsaufspaltung und -verpachtung)
3. Option 100 – Vollbefreiung (BFH v. 26.7.2022 II R 25/20)
4. Nachsteuer
IV. Sonstige ausgewählte Bereiche Inland
1. Erwerbstatbestände (u.a. Ausscheiden aus Gesellschaften)
2. Eheverträge, Nutzung des Zugewinnausgleichs
3. Abzug von Nachlassverbindlichkeiten
4. Familienheim
5. Rechtsprechung zum BewG
6. Verfahrensrecht
7. Aktuelles
V. Internationales
1. Beschränkte Steuerpflicht
2. DBA-Fragen
3. Ausländische Familienstiftung und Trust
VI. Systematischer Bereich: Grunderwerbsteuer in der Nachfolgeplanung
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Ort
Novotel Aachen City
Peterstraße 66
52062 Aachen
www.novotel.com/Aachen
Zeit
Montag, 08.05.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
Anfahrt
Novotel Aachen
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
260 € je Termin / je Teilnehmer;
240 € bei Abo-Buchung
(inkl. umfangreicher Arbeitsunterlage, Begrüßungs- und Pausengetränken sowie Mittagsimbiss)
Referenten
Referenten


Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus
Dipl.-Finw. RR
Dr. Marc Jülicher
RA/FAfStR, BonnVortragsreihenfolge
Vortragsreihenfolge
09:00 Uhr: RA/FASt Dr. Marc Jülicher
11:15 Uhr: Dipl.-Finw. LRD Wilfried Apitz
14:30 Uhr: Dipl.-Finw. RR Jochen Bürstinghaus
Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.
Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem Aktuell-Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (6 Zeitstunden).
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.