Dr. Martin Strahl
Steuerberater, Köln
Mit dem Seminarkonzept "Aktuell" bringt das Studienwerk Sie viermal pro Jahr an einem Tag auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen des Steuerrechts. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen und Entwicklungen des Steuerrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. In „Aktuell I/2023“ bilden das Ertragsteuerrecht, das Bilanzsteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht die Themenschwerpunkte.
Die Seminarinhalte der Aktuell-Reihe werden fortlaufend an die Rechtsentwicklung durch Gesetzesänderungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen angepasst. Änderungen der Themenübersicht sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
Teil A - Ertragsteuerrecht - StB Dr. Martin Strahl
I. Neues aus der Gesetzgebung
1. Verlustrücktrag
2. Mitarbeiter
3. Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer
4. „Modernisierung“ der Betriebsprüfung – erhebliche Verschärfungen für die Praxis
II. Neues für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter
1. Beteiligungen als Sonderbetriebsvermögen
2. Neues zu Sonderbetriebseinnahmen
3. Neues zur Betriebsaufspaltung und Betriebsaufgabe
4. Spezielle Hinweise für Freiberuflergesellschaften
5. Betriebsveräußerung und Realteilung
III. Neues für Immobilieneigner und Kapitalanleger
1. AfA für Wohngebäude und andere nicht zu einem Betriebsvermögen rechnende Gebäude
2. Krypto-Besteuerung
3. Neues zur Verlustverrechnung
IV. Neues für Gemeinnützige
1. Gestaltungschancen durch Holding- und Kooperationsprivileg
2. Neue Rechtsprechungstendenzen
Teil B - Bilanzsteuerrecht - Richter am BFH Dr. Jens Reddig
I. Bilanzsteuerrechtliche Neuregelungen des Gesetzgebers
1. Degressive AfA
2. Wegfall der Abzinsungspflicht für unverzinsliche Verbindlichkeiten
3. Verlängerung von (Re-)Investitionsfristen
4. etc.
II. Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter (BMF)
III. Aktuelle BFH-Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht
IV. Neuerungen zum Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)
1. BMF-Anwendungserlass vom 15.6.2022
2. Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Pkw-Nutzung
3. Verhältnis zu § 15a EStG
V. Begrenzung des Schuldzinsenabzugs wegen Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)
Teil C - Umsatzsteuerrecht - RA/FASt/WP/StB Prof. Dr. Thomas Küffner / RA/FASt Dr. Thomas Streit
I. Organschaft – Neue Rechtsprechung des EuGH und BFH
II. Änderungen für 2023
III. Schwerpunkt Immobilen
1. GiG und Musterklauseln
2. Reichweite der Steuerbefreiung § 4 Nr. 12 UStG
3. Option und Widerruf der Option
4. Vorsteueraufteilung – neues BMF-Schreiben
Ort
Novotel Aachen City
Peterstraße 66
52062 Aachen
www.novotel.com/Aachen
Zeit
Freitag, 10.03.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
Anfahrt
Novotel Aachen
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
260 € je Termin / je Teilnehmer;
240 € bei Abo-Buchung
(inkl. umfangreicher Arbeitsunterlage, Begrüßungs- und Pausengetränken sowie Mittagsimbiss)
Steuerberater, Köln
LL.M. EUR, RA/FASt
09:00 Uhr: StB Dr. Martin Strahl
11:15 Uhr: Richter am BFH Dr. Jens Reddig
14:30 Uhr: RA/FASt Dr. Thomas Streit
Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem Aktuell-Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (6 Zeitstunden).
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.