- Aktuelle Hinweise zur Schlussabrechnung der Coronahilfen 2020 – 2022 (Paket 1)
- Neue Pflichtversicherung für Steuerberatersozietäten und Steuerberatungsgesellschaften
- STUDIENWERK AKTUELL-REIHE
- BERATER NEWS ONLINE
- STEUERWISSEN AUF ABRUF - BERUFSTRÄGER
- BeraterNews Online
- Praxisseminar Grundsteuerreform
- Bewertung, Erbschaftsteuer - Update für die Berufspraxis
- Lohnsteuer 2022: Geldwerte Vorteile, Reisekosten und aktuelle Neuerungen
- Reform der Grundsteuer
- Aktuelles zu den Coronahilfen 2022 - Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe, Schlussabrechnung, steuerliche Hilfen
- Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2021/2022
- Die GmbH & Co. KG - Beratung 2021/2022
- Aktuelles zu den Coronahilfen 2021 - Rückmeldeverfahren Soforthilfe, Überbrückungshilfe III (Plus) und Neustarthilfe (Plus)
- Der KG-Berater 2021
- Ordnungsgemäße Kassenführung: TSE-Pflicht ab 01.04.2021
- StBVV – Neuregelungen 2020 und Honorarabrechnung bei Coronahilfen
- Der GmbH-Berater 2021
- Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Lohnsteuer 2021: Streitfragen zum Jahressteuergesetz, Sachbezüge und aktuelle Neuerungen
- Corona-Hilfen und Strafrecht: Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater?
- Kassenführung 2022
- Mittelständische Unternehmen
- Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2022/2023
Aktuell I/2022
- Aachen (Mo, 21.02.2022)
- Bielefeld (Mo, 14.03.2022)
- Bonn (Fr, 18.03.2022)
- Dortmund (Fr, 18.02.2022)
- Düsseldorf (Mo, 14.02.2022)
- Köln (Fr, 11.03.2022)
- Münster (Mo, 07.03.2022)
- Online I-III (Mo 21.03., Do 24.03., Mo. 28.03.2022) - AUSGEBUCHT!
- Online Teil I Umsatzsteuer (Mo, 21.03.2022) - AUSGEBUCHT!
- Online Teil II Bilanzsteuerrecht (Do, 24.03.2022) - AUSGEBUCHT!
- Online Teil III Ertragsteuerrecht (Mo, 28.03.2022) - AUSGEBUCHT!
- Online I-III (Mi, 30.03.2022) - ZUSATZTERMIN
Mit dem Seminarkonzept "Aktuell" bringt das Studienwerk Sie viermal pro Jahr an einem Tag auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen des Steuerrechts. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen und Entwicklungen des Steuerrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. In „Aktuell I/2022“ bilden das Ertragsteuerrecht, das Bilanzsteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht die Themenschwerpunkte.
Die Seminarinhalte der Aktuell-Reihe werden fortlaufend an die Rechtsentwicklung durch Gesetzesänderungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen angepasst. Änderungen der Themenübersicht sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
Inhalte
Inhalte
Teil A StB Dr. Martin Strahl
I. Neues für Mitunternehmer
1. Erweiterung des Mitunernehmertypus
2. Sperrfristverstoß wegen Wechsels ins Körperschaftsteuerregime
3. Schadensersatzansprüche als Sonderbetriebseinnahmen
4. Zeitgleiche Ausgliederung oder zeitliche Veräußerung/Entnahme funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen
5. Einschränkungen der Fußstapfentheorie bei vorweggenommener Erbfolge
II. Neues für Immobilieneigner
1. Angemessenheitsprüfung bei Kaufpreisen
2. Zuordnung von Schuldzinsen bei gemischter Nutzung
III. Neues zum Gestaltungsmissbrauch
IV. Im Fokus: Aufgabe des Trennungsprinzips durch das MoPeG?
V. Im Fokus: Neuregelung des Berufsrechts für Freiberufler ab dem 1.8.2022
VI. Im Fokus: Neue Handlungsmöglichkeiten und Einschränkungen für Gemeinnützige
1. Kooperations- und Holdingprivileg
2. Ausschließlichkeitsgebot und Satzungsänderung
3. Förderung der Allgemeinheit – Voraussetzungen
4. Renaissance der Geprägetheorie?
VII. Im Fokus: Steuergesetzliche Änderungsvorhaben nach Maßgabe des Koalitionsvertrags
Teil B Richter am BFH Dr. Jens Reddig
I. Ausgewählte bilanzielle Fragestellungen zur Corona-Krise
II. Neues vom BFH zum formellen Bilanzsteuerrecht
1. E-Bilanz
2. Konkurrenzen zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung
3. Datenträgerüberlassung bei einer BP
III. Aktuelle BFH-Rechtsprechung zum materiellen Bilanzsteuerrecht
1. Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zum (Sonder-)Betriebsvermögen
2. Aufgabe des bilanziellen Wesentlichkeitskriteriums durch den BFH? - Beispiel "Mini-ARAP"
3. Bilanzierung von Fremdwährungsschulden
4. Sonstiges
IV. BFH-Update Betriebsaufspaltung
V. Neues zur Begrenzung des Schuldzinsenabzugs (§ 4 Abs. 4a EStG)
VI. Ehegattenarbeitsverhältnisse
VII. Dauerthema § 7g EStG
Teil C RA/FASt/WP/StB Prof. Dr. Thomas Küffner / RA/FASt Dr. Thomas Streit
I. Umsatzsteuerfragen rund um die Immobilie
II. Aktuelles zu (gemeinwohlorientierten) Steuerbefreiungsnormen
III. Zeitpunkt der Steuerentstehung
IV. Überblick über BMF-Schreiben
V. Ausblick auf gesetzliche Änderungen
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Ort
Novotel Aachen City
Peterstraße 66
52062 Aachen
www.novotel.com/Aachen
Zeit
Montag, 21.02.2022
09:00 bis 16:30 Uhr
Anfahrt
Novotel Aachen
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
260 € je Termin / je Teilnehmer;
240 € bei Abo-Buchung
(inkl. umfangreicher Arbeitsunterlage, Begrüßungs- und Pausengetränken sowie Mittagsimbiss)
Referenten
Referenten


Dr. Thomas Streit
LL.M. EUR, RA/FASt
Prof. Dr. Thomas Küffner
RA/FASt/WP/StB
Dr. Jens Reddig
Richter am BFHVortragsreihenfolge
Vortragsreihenfolge
09:00 Uhr: Richter am BFH Dr. Jens Reddig
11:15 Uhr: StB Dr. Martin Strahl
14:30 Uhr: RA/FASt Dr. Thomas Streit
Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.
Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem Aktuell-Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (6 Zeitstunden).
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.