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Aktuell I/2021
- Online I bisher Köln (Di, 02.03.2021)
- Online I bisher Münster (Mo, 15.03.2021)
- Online I-III (Mi 17.03., Fr. 19.03., Mo. 22.03.2021) AUSGEBUCHT
- Online Teil I Ertragsteuerrecht (Mi, 17.03.2021) AUSGEBUCHT
- Online Teil II Umsatzsteuer (Fr, 19.03.2021) AUSGEBUCHT
- Online Teil III Bilanzsteuerrecht (Mo, 22.03.2021) AUSGEBUCHT
Mit dem Seminarkonzept "Aktuell" bringt das Studienwerk Sie viermal pro Jahr an einem Tag auf den neuesten Stand in allen wesentlichen Bereichen des Steuerrechts. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen und Entwicklungen des Steuerrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. In „Aktuell I/2021“ bilden das Ertragsteuerrecht, das Bilanzsteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht die Themenschwerpunkte.
Die Seminarinhalte der Aktuell-Reihe werden fortlaufend an die Rechtsentwicklung durch Gesetzesänderungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen angepasst. Änderungen der Themenübersicht sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
Wichtige Hinweise zu den Präsenzterminen:
Aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können die Präsenztermine unserer Aktuell-Seminare I/2021 leider nicht stattfinden. Zusätzlich zu den regulären Live-Online-Seminaren bieten wir Ihnen statt dessen weitere Live-Online-Seminare an, die in Zeit, Dauer und Umfang an die bisherigen Präsenztermine angepasst sind. So bleiben Sie flexibel, ohne Ihre gewünschte Fortbildung zu verpassen.
Mit Sicherheit gut - Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Mit Sicherheit gut - Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können die Präsenztermine unserer Aktuell-Seminare I/2021 leider nicht stattfinden.
Zusätzlich zu den regulären Live-Online-Seminaren bieten wir Ihnen statt dessen weitere Live-Online-Seminare an, die in Zeit, Dauer und Umfang an die bisherigen Präsenztermine angepasst sind.
So bleiben Sie flexibel, ohne Ihre gewünschte Fortbildung zu verpassen.
Live und in Farbe - die neuen Online-Seminare des Studienwerks!
Live und in Farbe - die neuen Online-Seminare des Studienwerks!
Zu dem unten genannten Termin wird das Seminar an stelle des bisherigen Präsenzseminar als Onlineseminar von den Referenten vorgetragen. Die Zeit, die Dauer und der Umfang ist dabei an den bisherigen Präsenztermin angepasst. Die Teilnehmer sitzen während dessen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro und erleben den Vortrag live mit. Die Arbeitsunterlage haben sie vorab bereits zum Download erhalten.
Wie bei unseren Präsenzseminaren können die Teilnehmer auch bei den Online-Seminaren Fragen stellen. Diese werden von einem Moderator zu einem passenden Zeitpunkt eingebracht. Falls eine Frage nicht während des Seminars thematisiert werden kann, werden wir uns bemühen, diese nach dem Seminar per E-Mail zu beantworten.
... und so funktioniert es
... und so funktioniert es
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Zudem erhalten Sie einen Zugang zu unserem Online-Campus. Hier stellen wir die Seminarunterlagen zum Download bereit.
Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Benutzername und Passwort ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Vertraute Verhaltensweisen wie Handheben, Bejahen/Verneinen oder Klatschen sind durch freundliche Icons sofort aktivierbar. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
Inhalte
Inhalte
Teil A StB Dr. Martin Strahl
I. Wichtige gesetzliche Neuerungen zum Ertragsteuerrecht
- Arbeitslohn: Zusätzlichkeitserfordernis statt Lohnformwechsel
- Verbilligte Überlassung von Wohnungen
- Ausweitung der steuerpflichtigen Kapitalforderungen
- Ausbau der Familienförderung und Erhöhung des Behindertenpauschbetrags
II. Neues zur Buchwertübertragung bei Umstrukturierungen und vorweggenommenen Erbfolgen
- Kein Gesamtplan im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Vorgebliche Fortgeltung der Gesamtplanbetrachtung bei Umstrukturierungen
- Gestaltung durch Kombination von Ausgliederung und Abspaltung
- Kein Gesamtplan im Rahmen von Umstrukturierungen mit Bezug auf einzelne Wirtschaftsgüter
III. Wichtiges zur Schnittstelle zwischen Schenkungsteuer und Ertragsteuern bei Mitunternehmerschaften
- Neues zum Vorbehaltsnießbrauch
- Disquotale Einlage in eine Personengesellschaft
- Keine Begünstigung jungen Verwaltungsvermögens
IV. Sicherung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
V. Praxisrelevante Entscheidungen zum Ertragsteuerrecht und zum Verfahrensrecht
- Maßstab zur Ermittlung der Angemessenheit von Vergütungen
- Angemessenheitsprüfung bei Kaufpreisen
- Zuordnung von Schuldzinsen bei gemischter Nutzung
- Wiedererstarken der strengen Trennungstheorie?
- Weite Auslegung des Steuerabzugs bei Bauleistungen/Photovoltaikanlagen
- Vorlagepflicht bei steuerlichen Außenprüfungen
- Neues zur offenbaren Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO
Teil B Vors. Richter am BFH Michael Wendt
I. Gesetzliche Neuerungen im Bilanzsteuerrecht
- § 7 Abs. 2 EStG
- § 14 Abs. 2 und 3 EStG
- § 8c EStDV
II. Neuigkeiten zu § 7g EStG aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Änderungen des § 7g EStG durch JStG 2020
- Aktuelle Rechtsprechung des BFH zu § 7g EStG
III. Bilanzierungsfragen bei Personengesellschaften
- Halbeinkünfteverfahren und Sondervergütungen
- Vorabgewinn für Gesellschaftergeschäftsführer
- Anwendung des § 15a EStG bei mehrstöckigen PersGes
IV. Aktuelle BFH-Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht
Teil C RA/FASt/WP/StB Prof. Dr. Thomas Küffner / RA/FASt Dr. Thomas Streit
I. Rechnungsberichtigung und Vorsteuerabzug: BMF-Schreiben vom 18.09.2020
II. Erschließungsmaßnahmen und Vorsteuerabzug – aktuelle Rechtsprechung des EuGH und Auswirkung auf das deutsche Recht
III. Abgrenzung Schadensersatz und Entgelt: Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (EuGH, Rs. Vodafone Portugal etc.)
IV. Grenzüberschreitende Werklieferungen
V. Update Jahressteuergesetz 2020, insbes. Fernverkäufe
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Online (bisher Köln)
Unterrichtszeit
Dienstag, 02.03.2021
09:00 bis 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
240 € je Onlineseminar/ je Teilnehmer-Onlinezugang
200 € bei Abo-Buchung
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine umfangreiche Seminarunterlage, die Sie als digitales Skript zur Verfügung gestellt bekommen.
Referenten
Referenten


Dr. Dr. Martin Strahl
Steuerberater, Köln
Dr. Thomas Streit
LL.M. EUR, RA/FASt
Prof. Dr. Thomas Küffner
RA/FASt/WP/StBFortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem Aktuell-Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (6 Zeitstunden).
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.