- STUDIENWERK AKTUELL-REIHE
- BERATER NEWS ONLINE
- STEUERWISSEN AUF ABRUF - BERUFSTRÄGER
- BeraterNews Online
- Lohnsteuer 2022 - Schwerpunkte Jahressteuergesetz 2022 und Lohnsteuer-Richtlinien 2023
- »60 für 60« | Modernisierung der Betriebsprüfung - neue Rahmenbedingungen in der steuerlichen Außenprüfung ab 2023
- Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2022/2023
- Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Kassenführung 2022
- Aktuelle Hinweise zur Schlussabrechnung der Coronahilfen 2020 – 2022 (Paket 1)
- Praxisseminar Grundsteuerreform
- Bewertung, Erbschaftsteuer - Update für die Berufspraxis
- Lohnsteuer 2022: Geldwerte Vorteile, Reisekosten und aktuelle Neuerungen
- Reform der Grundsteuer
- Aktuelles zu den Coronahilfen 2022 - Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe, Schlussabrechnung, steuerliche Hilfen
- Fachtagung Betriebsprüfung 2023 – Schwerpunkt Kassenführung
- Aktuelles Steuerrecht in der Krise, Restrukturierung und Insolvenz
- Kryptowährungen - Grundlagen und steuerrechtliche Hinweise für die Praxis
- »60 für 60« | Der Berater in der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung - Risiken frühzeitig erkennen, Schnittstellen zum Steuerrecht und strafrechtliche Implikationen beachten
- Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2023/2024
Lohnsteuer 2022: Geldwerte Vorteile, Reisekosten und aktuelle Neuerungen
- Online (Aufzeichnung: 04.04.2022)
Herr Walter Niermann aus dem Finanzministerium NRW gibt Ihnen in dieser Veranstaltung wieder aus erster Hand einen kompakten Überblick über die aktuellen Brennpunkte des Lohnsteuerrechts. Die neuen BMF-Schreiben zur Firmenwagenüberlassung oder zur Abgrenzung Barlohn – Sachlohn werden ebenso besprochen wir die praxisrelevanten Themen Betriebsveranstaltungen, Reisekosten oder betriebliche Altersversorgung. Es erwartet Sie ein kurzweiliges Seminar mit zahlreichen Hintergrundinformationen – ein Muss für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Lohnbuchhaltung.
Abrufbar wann Sie es wünschen - die Online-Seminare des Studienwerks!
Abrufbar wann Sie es wünschen - die Online-Seminare des Studienwerks!
Das Studienwerk bietet Ihnen das Berufsträgerseminare "Lohnsteuer 2022: Geldwerte Vorteile, Reisekosten und aktuelle Neuerungen" auch als Online-Aufzeichnung an! Das Seminar wird von dem jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
... und so funktioniert es
... und so funktioniert es
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Namen und E-Mail Adresse ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Vertraute Verhaltensweisen wie Handheben, Bejahen/Verneinen oder Klatschen sind durch freundliche Icons sofort aktivierbar. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
Inhalte
Inhalte
1. Aktuelle Gesetzgebung
2. Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG und Einzelbewertung
3. Zweifelsfragen zu Betriebsveranstaltungen
- Einzubeziehende Aufwendungen des Arbeitgebers
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage/Freibetrag je Arbeitnehmer
- Pauschalierung steuerpflichtiger Zuwendungen
4. Zweifelsfragen zur Firmenwagenbesteuerung
- Das neue BMF-Schreiben
- Änderungen bei der steuerlichen Förderung der Elektromobilität ab 2022
- Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom usw.
- Streitpunkte beim Gesellschafter-Geschäftsführer
- Zeitraumbezogene Zuzahlungen des Arbeitnehmers
- Anwendung der 0,002%-Regelung
5. Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn
- Das neue BMF-Schreiben
- Berücksichtigung der Sachbezugsfreigrenze
- Durchschnittswerte für Mitarbeiterflüge
6. Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers
- Anhebung des Freibetrags für Vermögensbeteiligungen
- Startup- und gleichgestellte Beteiligungen
- Tarifermäßigung für Long Term Incentive Modelle
7. Umzugskosten
- Die aktuellen Pauschalen
- Zweifelsfragen
8. Reisekosten und doppelte Haushaltsführung
- Abgrenzung von Auswärtstätigkeiten
- Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmerentsendung
- Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung
- Fahrten zum Sammelpunkt
- Auslandsreisekostensätze für 2022
- Home-Office-Pauschale und doppelte Haushaltsführung
9. Zweifelsfragen zur Betrieblichen Altersversorgung
- Anwendungsschreiben zur betrieblichen Altersversorgung
- Beiträge für Direktversicherungen, Pensionskassen und –fonds in 2022
- Zeitpunkt der Zusage einer Direktversicherung
- Auszahlung des Rückkaufswertes aus betrieblicher Altersversorgung
- Auszahlung aus Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung
- Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
- Grenzen der nachgelagerten Besteuerung bei ausländischen Altersvorsorgesystemen
- Drohende Doppelbesteuerung bei künftigen Rentnerjahrgängen
- Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds
10. Betriebliche Gesundheitsförderung
11. Ehegattenarbeitsverhältnisse in der Rechtsprechung des BFH
12. Übernahme von Geldbußen und Geldstrafen durch den Arbeitgeber
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Aufzeichnung von:
Montag, 04.04.2022
14:00 - 17:15 Uhr
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
110 € je Onlineaufzeichnung / je Teilnehmerzugang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche, digitale Arbeitsunterlagen
Referent
Referent

Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung, Steuerfachangestelltenprüfung und die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um ein besonderes Aus- und Fortbildungsangebot, das auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengang“ zu finden ist. Aktuell wird ausschließlich ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben.
Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende Februar sowie Ende August eines jeden Jahres kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin (damit spätestens am 31. Januar bei Kündigung zum Ende Februar; spätestens am 31. Juli bei Kündigung zum 31. August) schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, z.B. an der Gaderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.