Seminare für Berufsträger

Energetische Wohngebäudesanierung – Steuerermäßigung nach § 35c EStG

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Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, eine beachtliche Steuerermäßigung von insgesamt 20 % für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen. Eine Steuerermäßigung kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden.

Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu wahren. Insbesondere der Vergleich der Vor- und Nachteile zwischen steuerlicher Förderung und die außersteuerlichen Förderungen z.B. der KfW oder des BAFA ist für eine umfassende Beratung entscheidend. Vielfach ist eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG die effektivere Förderung!

Welche genauen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Was gibt es im Hinblick auf Doppelförderungen zu beachten? Was ist unter eine Fachunternehmerbescheinigung zu verstehen und was ist überhaupt die Energetische Sanierungsmaßnahmenverordnung? Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Seminar beantwortet. Die einzelnen Voraussetzungen werden praxisnah anhand von Beispielen dargestellt. Zweifelsfragen und Problemfälle werden aufgeklärt. Ziel des Seminares ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.