Seminare für Berufsträger

Aktuelles zu den Coronahilfen 2022 - Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe, Schlussabrechnung, steuerliche Hilfen

Termine:

Überbrückungshilfe III plus – Antragsfrist verlängert
Während knapp 34 Mrd. Euro an Überbrückungshilfe III beantragt wurden, waren es im Rahmen der Überbrückungshilfe III plus zum Stand Mitte Dezember 2021 gerade einmal rund 2 Mrd. Euro. Ein Grund für diesen Rückgang wurde in der aktuellen Arbeitsbelastung insbesondere der prüfenden Dritten gesehen. Daher wurde die Antragsfrist nunmehr ausgedehnt. Welche Fristen gelten und welche Besonderheiten zu beachten sind, stellen wir Ihnen in unserem Praxisseminar vor.

Überbrückungshilfe IV gestartet (Förderzeitraum Januar bis März 2022)
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Wir stellen die aktuellen Förderkriterien vor und geben Praxisbeispiele zur Bearbeitung der Förderanträge.

Schlussabrechnungen im Jahr 2022
Im kommenden Jahr laufen die Verfahren zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen an. Im Rahmen unseres Seminars zeigen stellen wir Vergleichsberechnungen bei der Ausübung von Wahlrechten auf und bringen Sie hinsichtlich der  beihilferechtlichen Grundlagen auf den aktuellen Stand.

Herr Thorsten Krain, selbst Steuerberater in eigener Kanzlei, bringt die Neuregelungen der Überbrückungshilfe IV / Neustarthilfe für Sie auf den Punkt und gibt wertvolle Praxishinweise.