Thorsten Krain
Dipl.-Finw. (FH) LL.M.
StB
Überbrückungshilfe III plus – Antragsfrist verlängert
Während knapp 34 Mrd. Euro an Überbrückungshilfe III beantragt wurden, waren es im Rahmen der Überbrückungshilfe III plus zum Stand Mitte Dezember 2021 gerade einmal rund 2 Mrd. Euro. Ein Grund für diesen Rückgang wurde in der aktuellen Arbeitsbelastung insbesondere der prüfenden Dritten gesehen. Daher wurde die Antragsfrist nunmehr ausgedehnt. Welche Fristen gelten und welche Besonderheiten zu beachten sind, stellen wir Ihnen in unserem Praxisseminar vor.
Überbrückungshilfe IV gestartet (Förderzeitraum Januar bis März 2022)
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Wir stellen die aktuellen Förderkriterien vor und geben Praxisbeispiele zur Bearbeitung der Förderanträge.
Schlussabrechnungen im Jahr 2022
Im kommenden Jahr laufen die Verfahren zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen an. Im Rahmen unseres Seminars zeigen stellen wir Vergleichsberechnungen bei der Ausübung von Wahlrechten auf und bringen Sie hinsichtlich der beihilferechtlichen Grundlagen auf den aktuellen Stand.
Herr Thorsten Krain, selbst Steuerberater in eigener Kanzlei, bringt die Neuregelungen der Überbrückungshilfe IV / Neustarthilfe für Sie auf den Punkt und gibt wertvolle Praxishinweise.
Das Studienwerk bietet Ihnen das Berufsträgerseminare "Aktuelles zu den Coronahilfen 2022 - Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe, Schlussabrechnung, steuerliche Hilfen" auch als Online-Aufzeichnung an! Das Seminar wird von dem jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Namen und E-Mail Adresse ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Vertraute Verhaltensweisen wie Handheben, Bejahen/Verneinen oder Klatschen sind durch freundliche Icons sofort aktivierbar. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
1. Aktuelles zur ÜH III plus und ÜH IV
• Ausdehnung des Antragszeitraums für die ÜH III plus
• Anschlussförderung mit der ÜH IV plus
• Verbesserungen beim EK-Zuschuss
• Besonderheiten bei bestimmten Branchen
• Aktuelles zu bestimmten Kostenpositionen
2. Aktuelles zur Neustarthilfe plus
• Erweiterung des Antragszeitraums
• Fristen für Erst- und Änderungsanträge
• Inhaltliche Änderungen
3. Vorbereitung auf die Schlussabrechnung
• Schlussabrechnungszeitpunkt für die verschiedenen Hilfsprogramme
• Vergleichsberechnungen und Ausübung von Wahlrechten
• Aktuelles zu den beihilferechtlichen Grundlagen
• Haftungsrisiken für den Prüfenden Dritten
4. Aktuelle Fragen zu steuerlichen Hilfen im Überblick
• Verlängerung der Sonderregelungen gem. BMF-Schreiben v. 07.12.2021
• Umsatzsteuerliche Erleichterungen – BMF-Schreiben v. 14.12.2021
• Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den VZ 2020
• Weitere steuerliche Erleichterungen
Änderungen der Sach- und Rechtslage werden tagesaktuell berücksichtigt.
Online-Aufzeichnung
Unterrichtszeit
Dienstag, 01.02.2022
14.00 bis 16.00 Uhr
60 € je Aufzeichnung / je Teilnehmerzugang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Dipl.-Finw. (FH) LL.M.
StB
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.