Seminare für Berufsträger

Aktuelle Hinweise zur Schlussabrechnung der Coronahilfen 2020 – 2022 (Paket 1)

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Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt seit dem 5. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Herr Thorsten Krain, selbst Steuerberater, stellt das Verfahren der Schlussabrechnung vor und gibt wertvolle Praxishinweise.