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Sozialversicherungspflicht in der Ein-Mann-GmbH: Die neue Härte der DRV

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Ob für Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH) eine Sozialversicherungspflicht besteht, ist für eine GmbH eine wichtige Frage. Die GmbH muss hier ggfs. Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und zusätzlich den Arbeitgeberanteil abführen. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. 

In der Sitzung vom 20.07.2023 hat das BSG in mehreren Fällen festgestellt, dass ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auch dann vorliegen kann, wenn eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft einen Auftrag übernimmt und der Alleingesellschafter und –Geschäftsführer diesen Auftrag persönlich ausführt. Allen Betroffenen ist daher dringend anzuraten, den Status stets im Blick zu haben. Wie ist der aktuelle Stand? Seit dem 1. Januar 2026 setzt die DRV „KIRA“ ein = Künstliche Intelligenz risikoorientierter Arbeitgeberprüfungen.

Der Referent gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage, damit Sie erkennen können, ob die GmbH ein Problem hat und wie es ggfs. gelöst werden kann.