Ulrich Niehues
Dipl.-Finw. RA/StB
Die optimale und ganzheitliche Betreuung mittelständischer Unternehmen ist für den steuerlichen Berater Ansporn und Herausforderung zugleich. Das Seminar bietet hierzu wertvolle Hilfestellungen. Dabei werden praxisorientierte Fragestellungen zu den Themen: Vorweggenommene Erbfolge, GmbH in der Krise, Betriebsaufspaltung sowie Immobilienbesteuerung behandelt und zwischen den Referenten möglichst unter Einbindung der Teilnehmer diskutiert. Ein Ziel des Seminars ist dabei, Gestaltungsmöglichkeiten für eine optimale steuerliche Ausrichtung aufzuzeigen. Dabei werden auch Wechselwirkungen mit anderen Steuerarten in die Betrachtung einbezogen.
I. Aktuelle Entwicklungen bei der vorweggenommenen Erbfolge
1. Präzisierungen zu § 6 Abs. 3 EStG – BFH vom 10.09.2020
• Tag- / zeitgleiche Verkleinerung der Sachgesamtheit
• Gestaltungsüberlegungen
2. Erbschaftsteuerliche Verschonungen gem. §§ 13 a, b ErbStG
• „Steuerfalle“ Stichtagsprinzip – BFH v. 17.06.2020
• Gestaltungsüberlegungen
II. GmbH in der Krise - Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter
1. (Disquotale) Einzahlung in die Kapitalrücklage
• Steuerliches Einlagekonto und Zuordnung der nachträglichen Anschaffungskosten
• Fiktive Schenkung und personengebundene Rücklage
2. Gewährung von Gesellschafterdarlehen
• Verlust von Gesellschafterdarlehen durch Ausfall und Verzicht
• Nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2a EStG
• Verlustberücksichtigung
III. Ausgewählte Probleme der Betriebsaufspaltung
1. „Nur-Besitzgesellschafter“ einer Immobilien-GbR - BFH v. 28.05.2020
• Beherrschungsidentität trotz Verletzung des § 181 BGB
• Gestaltungsmöglichkeiten
2. Wegfall der personellen Verflechtung durch Übertragung der GmbH-Anteile
• Betriebsverpachtung als Rettungsanker - BFH vom 17.04.2019
• Formwechsel der Betriebs-GmbH
• Absicherung der BA durch Ummantelung mit GmbH & Co. KG
3. Einsatzmöglichkeiten der kapitalistischen BA
IV. Ausgewählte Aspekte der steuerlichen Behandlung von Immobilien
1. Einbringungen in vermögensverwaltende Gesellschaften
• Bruchteilsbetrachtung gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO
• Ein- und mehrseitige Sachgründung
2. Einbringungen in gewerblich geprägte Gesellschaften
• Schaffung von Afa-Volumen
• Entscheidung des FG Niedersachen vom 17.10.2019
• Unerkannter gewerblicher Grundstückshandel – BFH v. 15.01.2020
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
33602 Bielefeld
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Donnerstag, 15.04.2021
13.00 bis 18.00 Uhr
Anfahrt
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
240 € je Termin / je Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Präsenztermine inkl. Getränke und Pausenimbiss.
Dipl.-Finw. RA/StB
StB, vBP
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem Seminar "Mittelständische Unternehmen in Beratung und Gestaltung" erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (4,5 Zeitstunden).
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.