- Aktuelle Hinweise zur Schlussabrechnung der Coronahilfen 2020 – 2022 (Paket 1)
- Neue Pflichtversicherung für Steuerberatersozietäten und Steuerberatungsgesellschaften
- STUDIENWERK AKTUELL-REIHE
- BERATER NEWS ONLINE
- STEUERWISSEN AUF ABRUF - BERUFSTRÄGER
- BeraterNews Online
- Praxisseminar Grundsteuerreform
- Bewertung, Erbschaftsteuer - Update für die Berufspraxis
- Lohnsteuer 2022: Geldwerte Vorteile, Reisekosten und aktuelle Neuerungen
- Reform der Grundsteuer
- Aktuelles zu den Coronahilfen 2022 - Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe, Schlussabrechnung, steuerliche Hilfen
- Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2021/2022
- Die GmbH & Co. KG - Beratung 2021/2022
- Aktuelles zu den Coronahilfen 2021 - Rückmeldeverfahren Soforthilfe, Überbrückungshilfe III (Plus) und Neustarthilfe (Plus)
- Der KG-Berater 2021
- Ordnungsgemäße Kassenführung: TSE-Pflicht ab 01.04.2021
- StBVV – Neuregelungen 2020 und Honorarabrechnung bei Coronahilfen
- Der GmbH-Berater 2021
- Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Lohnsteuer 2021: Streitfragen zum Jahressteuergesetz, Sachbezüge und aktuelle Neuerungen
- Corona-Hilfen und Strafrecht: Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater?
- Kassenführung 2022
- Mittelständische Unternehmen
- Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2022/2023
Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2021/2022
- Online (Aufzeichnungen von: 13.12.2021 + 15.12.2021)
Die wichtigsten praxisrelevanten Änderungen im Lohnsteuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht zum Jahreswechsel 2021/2022
Referenten: Dipl.-Finw. RD Walter Niermann, RA/FAArbR Klaus Kuka, KK-Bw. Bernd Dondrup
Abrufbar wann Sie es wünschen - die Online-Seminare des Studienwerks!
Abrufbar wann Sie es wünschen - die Online-Seminare des Studienwerks!
Das Studienwerk bietet Berufsträgerseminare auch als Online-Seminare an! Die Seminare werden kompakt in 2 Terminen mit 2 bzw. 2,5 Stunden von den jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro. Die Arbeitsunterlage bekommen Sie in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
... und so funktioniert es
... und so funktioniert es
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Namen und E-Mail Adresse ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Vertraute Verhaltensweisen wie Handheben, Bejahen/Verneinen oder Klatschen sind durch freundliche Icons sofort aktivierbar. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
Inhalte
Inhalte
I. Lohnsteuer
1. Arbeitnehmerrelevante Gesetzesänderungen
• Die aktuellen Regelungen rund um Corona
• Start-up-Förderung durch das Fondsstandortgesetz
2. Lohnsteueränderungsrichtlinien 2021
• Ehrenamtspauschale
• Pauschalentschädigung für gelegentliche Ehrenamtstätigkeiten
3. Abgrenzung von Barlohn zu Sachlohn
4. Reisekosten und doppelte Haushaltsführung
• Arbeitnehmerentsendung über die Grenze
• Abgrenzung von Auswärtstätigkeiten
• Kilometersätze und Verpflegungspauschalen (BFH)
• Home-Office-Pauschale und doppelte Haushaltsführung
5. Firmenwagengestellung, E-Bike- und Fahrradüberlassung
6. Betriebliche Gesundheitsförderung
7. Betriebliche Altersversorgung
• Die neue Verwaltungsregelung
• Gehaltsumwandlung bei Ehegattenarbeitsverhältnissen
• Auslagerung von Versorgungsanwartschaften auf Pensionsfonds
• Auszahlung des Rückkaufwerts
8. Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
9. Ehegattenarbeitsverhältnis
10. Zweifelsfragen zu Werbungskosten
• Aktuelle Höchst- und Pauschbeträge für Umzugskosten
• Zweifelsfragen zum Home Office
11. Rechtsprechung zu Verwarnungsgeldern, Fitness-Studios und Lohndiebstahl
II. Arbeitsrecht
1. Gesetzliche Änderungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
2. Update Kündigungsrecht
3. Update Arbeitsvertragsrecht
4. Neues aus dem Teilzeit- und Befristungsrecht
5. Neue, praxisrelevante Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
III. Sozialversicherungsrecht
• Beitrags- und Umlagesätze, Sachbezugswerte 2022
• Kassenindividuelle Zusatzbeiträge
• Sozialversicherungsbeiträge nach dem Ende des Solidarpakts
• Kinderloser Zuschlag in der Pflegeversicherung
• Beitragszuschüsse für freiwillig und privat versicherte Arbeitnehmer
• KV-Beitrag auf Betriebsrenten / Freibetrag 2022
• Geringfügige Beschäftigung / Neue Geringfügigkeits - Richtlinie ab 2022
• Auswirkungen der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
• Künstlersozialabgabe
• Einführung eines Steuerbausteins bei Meldungen der geringfügig entlohnten und kurzfristig Beschäftigten
• Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.01.2022
• Änderungen bei der beitragsfreien Familienversicherung
• Hinzuverdienstgrenzen SV 2022
• Verfall von Urlaub
• Arbeitszeitdokumentation
• Beurteilung Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Aufzeichnungen von:
Montag, 13.12.2021 - Teil LSt
14.00 - 16.00 Uhr
und
Mittwoch, 15.12.2021 - Teil ArbR/SozV
14.00 - 16.30 Uhr
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
135 € je Aufzeichnung (beinhaltet beide Termine) / je Teilnehmerzugang
Das Onlineseminar umfasst zwei Termine. Teilbelegungen sind nicht möglich.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Referenten
Referenten


RA/FAfArbR Klaus Kuka
RA/FAfArbR, Oberhausen
Krankenkassen-Bw. Bernd Dondrup
Krankenkassen-Bw.Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.