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Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Online (Do, 04.03.2021)
Die Beratung im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie birgt hohe Haftungsgefahren. Kommt es trotz der Gewährung vonSoforthilfen, Kurzarbeitergeld, KfW-Darlehen usw. zur Insolvenz der Mandantin, droht eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter wegen verspäteter Insolvenzanmeldung.
Die Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung nach dem COVInsAG wird hier kaum Entlastung schaffen, da der Insolvenzverwalter behaupten wird, die Zahlungsunfähigkeit habe entweder unabhängig von der Ausbreitung von Covid-19 bestanden oder sie habe auch durch die ergriffenen Restrukturierungsmaßnahmen nicht beseitigt werden können.
Das Seminar befasst sich mit der praktischen Umsetzung der insolvenzrechtlichen Warnpflichten des Steuerberaters unter aktueller Berücksichtigung der Corona-Pandemie. Daneben werden die Voraussetzungen eines Bargeschäfts nach § 142 InsO zur Honorarabsicherung erläutert.
Live und in Farbe - die Online-Seminare des Studienwerks!
Live und in Farbe - die Online-Seminare des Studienwerks!
Das Studienwerk bietet Ihnen das Berufsträgerseminar "Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters" als Online-Seminar an! Zu dem unten genannten Termin wird das Seminar live von dem Referenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen währenddessen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro und erleben den Vortrag live mit. Die Arbeitsunterlage haben sie vorab bereits zum Download erhalten.
Wie bei unseren Präsenzseminaren können die Teilnehmer auch bei den Online-Seminaren Fragen stellen. Diese werden von einem Moderator zu einem passenden Zeitpunkt eingebracht. Falls eine Frage nicht während des Seminars thematisiert werden kann, werden wir uns bemühen, diese nach dem Seminar per E-Mail zu beantworten.
Die Onlineseminare werden aufgezeichnet und sind im Anschluss an die Live-Ausstrahlungen als Aufzeichnungen verfübar.
... und so funktioniert es
... und so funktioniert es
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Namen und E-Mail Adresse ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Vertraute Verhaltensweisen wie Handheben, Bejahen/Verneinen oder Klatschen sind durch freundliche Icons sofort aktivierbar. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
Inhalte
Inhalte
I. Grundlagen der BGH-Rechtsprechung zur Haftung bei mangelhafter Jahresabschlusserstellung
- Going-Concern-Prüfung
- Insolvenzrechtliche Warpflicht
- Anwendungsbereich der BGH-Rechtsprechung
- Haftung gegenüber Insolvenzverwalter
- Dritthaftung (Geschäftsführer, Hausbank, Gesellschafter)
II. Praktische Umsetzung der BGH-Rechtsprechung
- Schriftlicher Erstellungsauftrag
- Allgemeine Belehrung über § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
- Aufklärung über die konkret bestehenden Zweifel an der unternehmerischen Fortführung
- Aufforderung an den Geschäftsführer, die Zweifel auszuräumen
- Plausibilitätskontrolle der Maßnahmen des Geschäftsführers zur Ausräumung der Zweifel
- Exkulpation durch Weisung
- Erläuterung der Insolvenzantragsgründe
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem COVInsAG
- Insolvenzrechtlichen Handlungspflichten des Geschäftsführers
- Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung und verbotenen Zahlungen Klarstellung – keine Insolvenzberatung
- Bargeschäft zur Abwehr Vorsatzanfechtung des Insolvenzverwalters
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Online
Unterrichtszeit
Donnerstag, 04.03.2021
14.00 bis 17.15 Uhr
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
180 € je Online-Seminar / je Teilnehmerzugang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Referent
Referent

Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (3 Zeitstunden).
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.