- Aktuelle Hinweise zur Schlussabrechnung der Coronahilfen 2020 – 2022 (Paket 1)
- Neue Pflichtversicherung für Steuerberatersozietäten und Steuerberatungsgesellschaften
- STUDIENWERK AKTUELL-REIHE
- BERATER NEWS ONLINE
- STEUERWISSEN AUF ABRUF - BERUFSTRÄGER
- BeraterNews Online
- Praxisseminar Grundsteuerreform
- Bewertung, Erbschaftsteuer - Update für die Berufspraxis
- Lohnsteuer 2022: Geldwerte Vorteile, Reisekosten und aktuelle Neuerungen
- Reform der Grundsteuer
- Aktuelles zu den Coronahilfen 2022 - Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe, Schlussabrechnung, steuerliche Hilfen
- Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2021/2022
- Die GmbH & Co. KG - Beratung 2021/2022
- Aktuelles zu den Coronahilfen 2021 - Rückmeldeverfahren Soforthilfe, Überbrückungshilfe III (Plus) und Neustarthilfe (Plus)
- Der KG-Berater 2021
- Ordnungsgemäße Kassenführung: TSE-Pflicht ab 01.04.2021
- StBVV – Neuregelungen 2020 und Honorarabrechnung bei Coronahilfen
- Der GmbH-Berater 2021
- Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Lohnsteuer 2021: Streitfragen zum Jahressteuergesetz, Sachbezüge und aktuelle Neuerungen
- Corona-Hilfen und Strafrecht: Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater?
- Kassenführung 2022
- Mittelständische Unternehmen
- Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2022/2023
Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters
- Dortmund (Mo, 24.10.2022)
- Köln (Mi, 26.10.2022)
- Münster (Di, 25.10.2022)
- Online (Do, 27.10.2022)
Bereits 2017 hat der BGH entschieden, dass der Steuerberater, der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für ein insolvenznahes Unternehmen befasst ist, eine insolvenzrechtliche Warnpflicht treffen kann. Diese Warnpflicht ist zwischenzeitlich im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) kodifiziert.
Das Seminar erläutert die Haftungsgefahren bei der Jahresabschlusserstellung und befasst sich mit der praktischen Umsetzung der insolvenzrechtlichen Warnpflicht und der Going-Concern-Prämisse bei der Jahresabschlusserstellung für kleinere Unternehmen, bei denen die Geschäftsleitung oftmals nicht in der Lage ist, eine detaillierte Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens vorzunehmen. Ausführungen zum sogenannten Bargeschäft, mit dessen Hilfe eine Honoraranfechtung des Insolvenzverwalters abgewehrt werden kann, schließen das Seminar ab.
Inhalte
Inhalte
1. Haftung des Steuerberaters bei mangelhafter Jahresabschlusserstellung
- Going-Concern-Prüfung
- Insolvenzrechtliche Warnpflicht
- Haftung gegenüber Insolvenzverwalter
- Haftung gegenüber Geschäftsführer
2. Insolvenzrechtliche Warnpflicht
3. Going-Concern-Prüfung - Praktische Umsetzung
- Schriftlicher Erstellungsauftrag
- Allgemeine Aufklärung über Going-Concern-Prämisse
- Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit
- Ausnahme vom Stichtagsprinzip
- Geschäftsleitung muss Zweifel an der Fortführung ausräumen
- Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Fortführungsprognose
- Einzelmaßnahmen zur Ausräumung der Zweifel an der Fortführung
- Anhang und Bescheinigung
4. Bargeschäft zur Vermeidung einer Honorarrückforderung durch den Insolvenzverwalter
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
www.westfalenhallen.de
Unterrichtszeit
Montag, 24.10.2022
14:00 bis 18:15 Uhr
Anfahrt
Kongresszentrum Westfalenhallen
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
240 € je Termin / je Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Referent
Referent

Fortbildungsnachweis
Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (4 Zeitstunden).
Die Teilnahme an diesem Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Pflichtfortbildung für Fachberater (DStV e.V.) gem. § 5 DStV-FBR.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungenverteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.