Seminare für Berufsträger

Insolvenzrechtliche Warnpflichten des Steuerberaters

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Bereits 2017 hat der BGH entschieden, dass der Steuerberater, der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für ein insolvenznahes Unternehmen befasst ist, eine insolvenzrechtliche Warnpflicht treffen kann.  Diese Warnpflicht ist zwischenzeitlich im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) kodifiziert.

Das Seminar erläutert die Haftungsgefahren bei der Jahresabschlusserstellung und befasst sich mit der praktischen Umsetzung der insolvenzrechtlichen Warnpflicht und der Going-Concern-Prämisse bei der Jahresabschlusserstellung für kleinere Unternehmen, bei denen die Geschäftsleitung oftmals nicht in der Lage ist, eine detaillierte Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens vorzunehmen. Ausführungen zum sogenannten Bargeschäft, mit dessen Hilfe eine Honoraranfechtung des Insolvenzverwalters abgewehrt werden kann, schließen das Seminar ab.