Seminare für Berufsträger

Insolvenzrechtliche Warnpflicht und Going-Concern-Prüfung bei der Jahresabschlusserstellung

Termine:

Steuerberater, die Jahresabschlüsse für insolvenznahe Unternehmen erstellen, stehen vor komplexen haftungsrechtlichen Herausforderungen. Gemäß § 102 StaRUG trifft sie eine insolvenzrechtliche Warnpflicht – insbesondere dann, wenn der Geschäftsleitung mögliche Insolvenzgründe nicht bewusst sind. Gleichzeitig darf ein Jahresabschluss nur mit Fortführungswerten aufgestellt werden, wenn bestehende Zweifel an der Unternehmensfortführung von der Geschäftsleitung nachvollziehbar ausgeräumt wurden. Dies gilt auch bei Abschlüssen ohne Beurteilung. In diesem Webinar beleuchten wir die Haftungsrisiken und Pflichten des Steuerberaters im Kontext der Jahresabschlusserstellung, insbesondere im Hinblick auf:
•  die praktische Umsetzung der Going-Concern-Prüfung, 
•  die Abgrenzung zur insolvenzrechtlichen Beurteilung, 
•  die Anforderungen an eine wirksame Warnung der Geschäftsleitung.  

Ein besonderer Fokus liegt auf der Umsetzbarkeit der Going-Concern-Prüfung bei kleinen Unternehmen, bei denen häufig keine strukturierte Zukunftsplanung vorliegt. Abschließend wird aufgezeigt, wie durch geschickte Vertragsgestaltung im Sinne eines Bargeschäfts Honorarrückforderungen durch den Insolvenzverwalter vermieden werden können.  

Referent: Michael Brügge, Rechtsanwalt
Der Referent ist für die HDI-Versicherung AG als langjähriger  Experte für die Abwehr von Regressansprüchen gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig. Mitautor des Standardwerks „Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für RA, StB, WP und Notare“ (3. Auflage, Beck-Verlag, 2021).