Prof. Dr. Carsten Pohl
Hochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen
Die jährliche Flut an Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen fordert gerade im Unternehmenssteuerrecht, dass der Berater stetig am Puls der Zeit bleibt. Ziel muss daher sein, sich in kurzer Zeit über die wichtigsten Neuerungen und Brennpunkte in diesem Bereich zu informieren.
Das Seminar „Brennpunkte Unternehmenssteuerrecht“ gibt hierzu einen komprimierten Überblick über die wesentlichen Neuerungen und bevorstehende Änderungen des Unternehmensteuerrechts und erläutert diese anhand von Fallbeispielen.
Das Studienwerk bietet Ihnen das Berufsträgerseminar "Brennpunkte Unternehmenssteuerrecht" alternativ als Online-Seminar an! Zu den unten genannten Terminen wird das Seminar live von den Referenten vorgetragen. Die Teilnehmer sitzen währenddessen vor dem eigenen PC zu Hause oder im Büro und erleben den Vortrag live mit. Die digitale Arbeitsunterlage haben sie vorab bereits erhalten.
Wie bei unseren Präsenzseminaren können die Teilnehmer auch bei den Online-Seminaren Fragen stellen. Diese werden von einem Moderator zu einem passenden Zeitpunkt eingebracht. Falls eine Frage nicht während des Seminars thematisiert werden kann, werden wir uns bemühen, diese nach dem Seminar per E-Mail zu beantworten.
Die Onlineseminare werden aufgezeichnet und sind im Anschluss an die Live-Ausstrahlungen als Aufzeichnungen verfübar.
Alle Teilnehmer erhalten von uns vorab eine E-Mail mit einem automatischen Zugangs-Link. Bitte achten Sie daher auf die Angabe Ihrer Mail-Adresse. Sollten Sie keine E-Mail mit dem Zugangs-Link erhalten, bitten wir um kurze Nachricht!
Ein Zugang zum »virtuellen Seminarraum« ist mit jedem PC oder Notebook mit Audiokarte möglich. PCs und Notebooks ohne Audiokarte können mit einem USB Headset ausgestattet werden.
Die Teilnehmer wählen sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort – zum Beispiel direkt von ihrem Arbeitsplatz - über das Internet mittels Namen und E-Mail Adresse ein.
Das Programm ist intuitiv bedienbar, sogar für PC-ungeübte Nutzer. Vertraute Verhaltensweisen wie Handheben, Bejahen/Verneinen oder Klatschen sind durch freundliche Icons sofort aktivierbar. Die Anwendung erfordert keinerlei Schulung, genau wie bei unseren Präsenzseminaren: einfach Platz nehmen und schon kann es losgehen.
I. Gesetzliche Neuerungen
1. Ausblick Entwurf-SteFeG
2. (Entwurf) JStG 2024
• Änderung des § 6 Abs. 5 EStG
• Umwandlungssteuerrechtliche Neuerungen
• Bilanzsteuerrechtliche Änderungen (insbes. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG)
3. Das Wachstumschancengesetz
4. Kreditzweitmarktförderungsgesetz
• Anpassungen an das MoPeG (Risiken bei der Umstrukturierung von Personengesellschaften)
II. (Geplante) Überarbeitung des Umwandlungssteuererlasses
1. Bedeutende Änderungen durch den Entwurf eines UmwStE v. 11.10.2023 – Diskussionsstand und Handlungsbedarf
III. Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsschreiben u.a.
1. Inkongruente Gewinnausschüttungen, BMF-Schreiben v. 4.9.2024
2. Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG – BVerfG v. 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
3. Umstrukturierungen bei Personengesellschaften – BFH v. 23.3.2023 – IV R 27/19
4. Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen – BFH v. 22.5.2024 – I R 2/21 u.a.
5. Das steuerliche Einlagekonto - BFH v. 17.5.2023 – I R 42/19 u.a.
6. Organschaft und Umstrukturierung – BFH v. 11.7.2023 – I R 21/20, I R 36/20, I R 40/20, I R 45/20
Montag, 05.05.2025
14.00 - 17.15 Uhr
200 € je Online-Seminar / je Teilnehmerzugang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche, digitale Arbeitsunterlagen.
Hochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen
Alle Seminarteilnehmer erhalten im Anschluss an die Seminarveranstaltung automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Seminarteilnahme zugeschickt.
Die Teilnahme an dem Seminar "Brennpunkte Unternehmenssteuerrecht" erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (3 Zeitstunden).
Die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte unseren Downloads über den nachfolgenden Link:
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.