Reform der Steuerberaterprüfung ab 2028

Die Reform der Steuerberaterprüfung 2028

Was bedeutet das für Sie?

Für den Prüfungstermin Oktober 2028 ist eine umfassende Reform der Steuerberaterprüfung geplant. Ziel der Änderungen ist es, die Prüfung moderner und flexibler zu gestalten, ohne den fachlichen Anspruch zu senken.

Hintergrund der Reform ist vor allem der zunehmende Fachkräftemangel im steuerberatenden Beruf. Viele Berufsträger scheiden in den kommenden Jahren altersbedingt aus, während gleichzeitig qualifizierter Nachwuchs nicht in ausreichender Zahl nachrückt. Parallel steigen die Anforderungen an Beratung, Spezialisierung und Digitalisierung.

Kern der Reform ist eine stärkere Modularisierung der Prüfung. Das bisherige System einer kompakten Blockprüfung soll durch eine Struktur ersetzt werden, in der bestandene Prüfungsteile erhalten bleiben und nicht bestandene Teile wiederholt werden können. Ergänzend schreitet die Digitalisierung der schriftlichen Klausuren weiter voran (mehr zur digitalen Steuerberaterprüfung).

Hinweis vom Studienwerk zum aktuellen Stand:
Die Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen sowie die grundlegende Struktur der schriftlichen Prüfung gelten derzeit als relativ sicher. Einige Detailfragen – etwa zur möglichen Notenverbesserung oder zu Folgeregelungen nach wiederholtem Nichtbestehen der mündlichen Prüfung – befinden sich noch in der politischen und fachlichen Diskussion.

Überblick: Geplante Reform der Steuerberaterprüfung ab 2028

  • Modularisierung der schriftlichen Prüfung: Die bisherigen drei Klausurtage sollen künftig als einzelne Module abgelegt werden können.
  • Bestandsschutz für bestandene Teile: Erfolgreich abgeschlossene Klausuren sollen über mehrere Jahre gültig bleiben (aktuell wird über drei bis vier Jahre diskutiert).
  • Mehr Wiederholungsmöglichkeiten: Einzelne Module und die mündliche Prüfung sollen gezielt wiederholt werden können.
  • Neue Zulassungsstruktur für Studiengänge: Der bisherige Fakultätsvorbehalt soll entfallen.
  • ECTS-Nachweis für steuerliche Inhalte: Bestimmte Studieninhalte sollen künftig über ECTS-Punkte nachgewiesen werden.
  • Abschaffung der endgültigen Durchfallgrenze: Die bisherige Begrenzung auf drei Prüfungsversuche soll entfallen.

 

Die Steuerberaterprüfung nach derzeitiger Prüfungsordnung

Die derzeitige Steuerberaterprüfung ist stark vom Charakter einer Blockprüfung geprägt.

  • Drei schriftliche Klausuren werden in engem zeitlichem Zusammenhang geschrieben.
  • Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung gilt eine Durchschnittslogik: Schwächere Ergebnisse können teilweise durch bessere Leistungen in anderen Klausuren ausgeglichen werden.
  • Wird im Durchschnitt der schriftlichen Noten mindestens 4,5 erreicht, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
  • Besteht der Kandidat anschließend schriftliche und mündliche Prüfung im Durchschnitt mit mindestens 4,15, gilt die Steuerberaterprüfung insgesamt als bestanden.
  • Wird die Prüfung nicht bestanden, muss sie vollständig wiederholt werden.

Zudem besteht aktuell eine Begrenzung auf drei Prüfungsversuche

 

Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen

Ein wichtiger Teil der Reform betrifft den Zugang zur Steuerberaterprüfung:

Wegfall des Fakultätsvorbehalts

Nach aktuellem Planungsstand soll der sogenannte Fakultätsvorbehalt entfallen. Bisher ist für die verkürzte Praxiszeit nach einem Studium grundsätzlich ein Abschluss an einer wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Fakultät erforderlich. Künftig soll der konkrete Studiengang weniger entscheidend sein. Stattdessen soll stärker darauf abgestellt werden, welche Inhalte tatsächlich studiert wurden.

Einführung von Mindestanforderungen an ECTS-Punkte

Im Zuge dieser Öffnung sollen bestimmte Mindestinhalte über ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

Nach aktuellem Diskussionsstand sind vorgesehen:

  • 5 ECTS im Bereich Wirtschaftswissenschaften
  • 5 ECTS im Bereich Recht

Diese Inhalte können entweder über das Studium selbst oder über zusätzliche Hochschulzertifikate nachgewiesen werden. Der formale Studienhintergrund verliert damit an Bedeutung, entscheidend werden künftig die tatsächlich erworbenen Inhalte.

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Änderungen bei der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Die grundlegende Struktur der drei Klausuren soll bestehen bleiben. Auch die Benotung wird im Grundsatz unverändert bleiben.

Was bleibt

  • Drei schriftliche Klausuren
  • Bewertungssystematik im Grundsatz unverändert
  • Prüfungstermin im Oktober bleibt bestehen

Was sich ändert

  • Modularisierung der Klausuren: Klausuren können über mehrere Jahre verteilt abgelegt werden.
  • Gültigkeit bestandener Module: Noten ≥4,5 sollen über mehrere Jahre gültig bleiben.
  • Abschaffung der endgültigen Durchfallgrenze: Kandidaten können erneut antreten, auch wenn sie bisher ausgeschieden waren.
  • Abschaffung des Notenausgleichs: Jede Klausur muss mindestens mit 4,5 bestanden werden.

     

Änderungen bei der mündlichen Steuerberaterprüfung

Der grundsätzliche Ablauf der mündlichen Prüfung soll weitgehend unverändert bleiben.

  • Schriftliche und mündliche Prüfung bleiben gleich gewichtet.
  • Die Bestehensgrenze von 4,15 für die Gesamtprüfung bleibt bestehen.

Beispiel:

Wer schriftlich dreimal die Note 4,5 erreicht, benötigt in der mündlichen Prüfung etwa eine 3,8, um insgesamt auf die Bestehensgrenze zu kommen.

Neu ist jedoch:

Die mündliche Prüfung soll künftig als eigenes Modul gelten. Wird sie nicht bestanden, soll sie einmal unabhängig von der schriftlichen Prüfung wiederholt werden können, sofern die schriftlichen Klausuren bereits bestanden sind.

Noch offen ist derzeit, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen die mündliche Prüfung auch beim Wiederholungsversuch nicht bestanden wird.

 

Noch in Diskussion: Notenverbesserung

Diskutiert wird noch, ob bereits bestandene Klausuren zur Notenverbesserung erneut geschrieben werden dürfen.

Hierzu sind derzeit noch mehrere Fragen offen:

  • Ob eine Notenverbesserung grundsätzlich möglich sein soll.
  • Ob bei einem Verbesserungsversuch die alte Note bestehen bleibt, falls die neue schlechter ausfällt.

Diese Regelung könnte insbesondere deshalb relevant sein, weil eine bessere schriftliche Ausgangsnote den Druck in der mündlichen Prüfung deutlich reduzieren kann.

 

Vorteile und mögliche Nachteile der Reform

Vorteile

  • Mehr Planbarkeit: Modularisierung erleichtert Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Prüfungsvorbereitung.
  • Bestandsschutz: Erfolgreiche Module bleiben erhalten.
  • Neue Chancen: Altfälle können erneut antreten.
  • Separate mündliche Prüfung: Schriftlich erfolgreiche Kandidaten müssen nicht alle Klausuren wiederholen.

Nachteile/Risiken

  • Abschaffung des Notenausgleichs: Jede Klausur muss mindestens 4,5 erreicht werden.
  • Mündliche Prüfung bleibt zentral: Für schwache schriftliche Vornoten eine Hürde.
  • Detailfragen offen: z. B. Notenverbesserung noch nicht geregelt.
  • Nur ein Prüfungstermin pro Jahr: Zeitliche Flexibilität begrenzt.
  • Inhaltliche Überschneidungen: Vorbereitung auf einzelne Prüfungstage ist kaum möglich.

     

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Prüfung vor oder nach der Reform?

Die geplante Reform stellt insgesamt eine Modernisierung dar: Weniger Blockprüfung, mehr Modulstruktur, erweiterte Wiederholungsmöglichkeiten und ein offenerer Zugang zum Examen. Gleichzeitig bringt die Reform auch eine wichtige Änderung mit sich: Der Wegfall des Notenausgleichs bedeutet, dass künftig jede einzelne Klausur mindestens mit 4,5 bestanden werden muss.

Gerade vor diesem Hintergrund kann es für manche Kandidatinnen und Kandidaten sinnvoll sein, die Steuerberaterprüfung noch vor Inkrafttreten der Reform abzulegen. Im bisherigen System können schwächere Ergebnisse durch bessere Leistungen in anderen Klausuren ausgeglichen werden. Ob die Reform tatsächlich für 2028 in Kraft tritt, ist aufgrund des ausstehenden Verfahrens zur Gesetzesänderung auch nicht final. Wer die Zulassungsvoraussetzungen bereits erfüllt oder in naher Zukunft erfüllen wird, sollte daher in Erwägung ziehen, in 2027 in die Prüfung zu gehen und früher in den Berufsstand zu starten.

 

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